Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 02.11.2006

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 14 U 90/06   

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https://dejure.org/2006,2506
OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 14 U 90/06 (https://dejure.org/2006,2506)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.08.2006 - 14 U 90/06 (https://dejure.org/2006,2506)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. August 2006 - 14 U 90/06 (https://dejure.org/2006,2506)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Ein Autor, der mit (wissenschaftlichen) Veröffentlichungen hervorgetreten ist, muss sich eine Überprüfung seiner Werke dahingehend gefallen lassen, ob es sich dabei um eine eigene geistige Leistung gehandelt hat. Die, das Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen ...

  • openjur.de

    Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht: Presserecherche bei Plagiatsverdacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung einer Recherche durch die Presse wegen Plagiatsverdachts; Kollision von Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht des von der Recherche Betroffenen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Presserecherche

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 2 GG

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht: Presserecherche bei Plagiatsverdacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1551
  • GRUR-RR 2007, 27
  • GRUR-RR 2007, 28
  • afp 2006, 482
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 14 U 90/06
    Sie umfaßt vielmehr auch den gesamten Bereich der publizistischen Vorbereitungstätigkeit, zu der insbesondere auch die Beschaffung von Informationen gehört (BVerfGE 66, S. 116 ff., 133; BVerfG, NJW 1999, S. 2880 ff.; NJW 2001, S. 503 ff., 504).

    Die durch Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG grundrechtlich geschützten Rechtspositionen der Presse einerseits und die durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gleichfalls grundrechtlich geschützte Position des von Recherchemaßnahmen der Presse Betroffenen andererseits sind - wie das stets bei widerstreitenden Grundrechten der Fall ist (vgl. z.B. BVerfGE 106, S. 28 ff., 49) - gegeneinander abzuwägen und in einen angemessenen Ausgleich zu bringen (BVerfG, NJW 2001, 503 ff., 505).

    Dabei ist es weitgehend Sache der Presse selbst, darüber zu entscheiden, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält und was nicht (BVerfG, NJW 2001, S. 503 ff., 505).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 14 U 90/06
    Sie umfaßt vielmehr auch den gesamten Bereich der publizistischen Vorbereitungstätigkeit, zu der insbesondere auch die Beschaffung von Informationen gehört (BVerfGE 66, S. 116 ff., 133; BVerfG, NJW 1999, S. 2880 ff.; NJW 2001, S. 503 ff., 504).
  • BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99

    "Heidemörder"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 14 U 90/06
    Sie umfaßt vielmehr auch den gesamten Bereich der publizistischen Vorbereitungstätigkeit, zu der insbesondere auch die Beschaffung von Informationen gehört (BVerfGE 66, S. 116 ff., 133; BVerfG, NJW 1999, S. 2880 ff.; NJW 2001, S. 503 ff., 504).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 14 U 90/06
    Die durch Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG grundrechtlich geschützten Rechtspositionen der Presse einerseits und die durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gleichfalls grundrechtlich geschützte Position des von Recherchemaßnahmen der Presse Betroffenen andererseits sind - wie das stets bei widerstreitenden Grundrechten der Fall ist (vgl. z.B. BVerfGE 106, S. 28 ff., 49) - gegeneinander abzuwägen und in einen angemessenen Ausgleich zu bringen (BVerfG, NJW 2001, 503 ff., 505).
  • OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen

    Ohne abschließende Klärung würde denn alles für eine Behandlung nach folgenden Grundsätzen sprechen: Da es in der Natur einer Recherche liegt, dass ihr keine Gewissheit zu Grunde liegt, sondern nur ein Verdacht, dem nachzugehen ist (OLG Karlsruhe v. 04.08.2006 - 14 U 90/06, NJW-RR 2006, 1551), müsste es bei der gebotenen Abwägung vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG zunächst auch umfasst sein, dass die Presse im Grundsatz selbst entscheiden darf, wann ein Verdacht für sie eine die weitere Recherche rechtfertigende "Dichte" aufweist und welche Recherchemaßnahmen dann als geeignet und erforderlich anzusehen sind, um den Sachverhalt zu klären.
  • OVG Bremen, 30.10.2019 - 1 LB 118/19

    Klage einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gegen eine Aktiengesellschaft

    Je geringer allerdings auf der einen Seite der Verdacht ist, den die Presse zum Anlass für in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen eingreifende Recherchen nimmt, und je gravierender auf der anderen Seite diese Eingriffe sind, umso eher werden derartige Maßnahmen unverhältnismäßig sein (OLG Karlsruhe, Urt. v. 4.8.2006 - 14 U 90/06, juris Rn. 16).
  • OLG Koblenz, 25.03.2008 - 4 U 1292/07

    Einstweilige Verfügung gegen Fernsehberichterstattung: Erstbegehungsgefahr im

    Die Pressefreiheit gewährleistet dabei auch das Recht der Presse, weitgehend selbst zu entscheiden, ob Anlass zur Recherche besteht und welche Recherchemaßnahmen zur Klärung eines Sachverhalts geeignet und erforderlich sind (OLG Karlsruhe AfP 2006, 482 = NJW-RR 2006, 1551).

    Das Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen berührende Recherchemaßnahmen sind demnach dann gerechtfertigt, wenn sie von einem vertretbaren Informationsinteresse getragen sind, wobei es genügt, wenn einem auch nur schwachem Verdacht nachgegangen wird (OLG Karlsruhe AfP 2006, 482 = NJW-RR 2006, 1551).

  • LG München I, 08.03.2017 - 9 O 20869/16

    Anforderungern an die Erstbegehungsgefahr bei Geltendmachung eines

    Die Pressefreiheit gewährleistet dabei auch das Recht der Presse, weitgehend selbst zu entscheiden, ob Anlass zur Recherche besteht und welche Recherchemaßnahmen zur Klärung eines Sachverhalts geeignet und erforderlich sind (OLG Karlsruhe v. 04.08.2006 - Az. 14 U 90/06 - Rz. 16; OLG Koblenz v. 25.03.2008 - Az. 4 U 1292/07 - Rz. 34).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.11.2006 - 14 U 90/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12486
OLG Celle, 02.11.2006 - 14 U 90/06 (https://dejure.org/2006,12486)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.11.2006 - 14 U 90/06 (https://dejure.org/2006,12486)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. November 2006 - 14 U 90/06 (https://dejure.org/2006,12486)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsverteilung bei einem waghalsigen Überholmanöver in einer nicht einsehbaren Rechtskurve und Geschwindigkeitsüberschreitung des überholten Lkw)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 426 Abs. 2 S. 1 BGB; § 3 Nr. 1 PflVG; § 7 Abs. 1 StVG; § 17 Abs. 1 StVG; § 5 Abs. 2 S. 1 StVO; § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO
    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Anforderungen an die Durchführung des Gesamtschuldnerausgleichs; Berücksichtigung der Betriebsgefahr eines Lkw-Gespanns und des in einer Geschwindigkeitsüberschreitung liegenden Verschuldens

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Anforderungen an die Durchführung des Gesamtschuldnerausgleichs; Berücksichtigung der Betriebsgefahr eines Lkw-Gespanns und des in einer Geschwindigkeitsüberschreitung liegenden Verschuldens

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17; ; StVO § 5

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall im Rahmen eines Überholmanövers - Geschwindigkeitsüberschreitung des Überholten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Geschwindigkeitsüberschreitung des Überholten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wer waghalsig überholt, trägt Unfallschuld

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Auszug aus OLG Celle, 02.11.2006 - 14 U 90/06
    Der rechtliche Ursachenzusammenhang zwischen einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einem Verkehrsunfall ist zu bejahen, wenn bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der kritischen Verkehrssituation der Unfall vermeidbar gewesen wäre (BGH, NJW 2003, 1929).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2014 - 16 U 213/13

    Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw im Kreuzungsbereich einer Tempo30-Zone: Deutlich

    Die im Weiteren von den Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Celle vom 2.11.2006 (14 U 90/06 = DAR 2007, 152) betrifft eine Einzelfallentscheidung, in der angesichts eines besonders gravierenden und rücksichtlosen, mehrere Personen konkret gefährdenden Überholens eine 20 %ige Geschwindigkeitsüberschreitung keine Berücksichtigung fand.
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