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   OLG Nürnberg, 13.06.2016 - 14 U 915/14   

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https://dejure.org/2016,77005
OLG Nürnberg, 13.06.2016 - 14 U 915/14 (https://dejure.org/2016,77005)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13.06.2016 - 14 U 915/14 (https://dejure.org/2016,77005)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13. Juni 2016 - 14 U 915/14 (https://dejure.org/2016,77005)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 10.12.2013 - XI ZR 508/12

    Vollfinanzierter Wohnungskaufvertrag: Prozessführungsbefugnis für

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.06.2016 - 14 U 915/14
    Sie wird auch durch die mit Vereinbarung vom 17.06.2010 (Anlage K3) erfolgte Abtretung von Ansprüchen, die Grundlage der Klage sind, nicht statthaft, weil Streitgegenstand der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO die gänzliche oder teilweise, endgültige oder zeitweilige Vernichtung der Vollstreckbarkeit, nicht dagegen die Aufhebung des Titels oder die Feststellung ist, dass der Anspruch nicht oder nicht mehr besteht (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.2013 - XI ZR 508/12, juris Rn. 12 mwN).

    Eine Aufklärungspflicht der Beklagten würde eine entsprechende positive Kenntnis oder ausnahmsweise voraussetzen, dass sich dem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalles diese Kenntnis aufdrängen musste (BGH, Urteil vom 29.04.2008 - XI ZR 221/07; BGH, Beschluss vom 15.06.2010 - XI ZR 318/09, juris Rn. 7 ff.; BGH, Urteil vom 10.12.2013 - XI ZR 508/12, juris Rn. 21 f.).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung prüfen Kreditinstitute den Wert der ihnen gestellten Sicherheiten im eigenen Interesse sowie im Interesse der Sicherheit des Bankensystems, nicht im Interesse des Kunden (BGH, Urteil vom 10.12.2013 - XI ZR 508/12, juris Rn. 18 mwN).

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.06.2016 - 14 U 915/14
    Denn sie setzt voraus, dass die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objekts gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder Vertreibers übernommen und damit einen zusätzlichen, auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BGH, Urteil vom 18.03.2013 - XI ZR 188/02, juris Rn. 31).

    Vielmehr müssen zu dieser "Doppelfinanzierung" besondere Umstände hinzutreten (BGH, Urteil vom 18.03.2003 - XI ZR 188/02, juris Rn. 29).

  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 205/01

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.06.2016 - 14 U 915/14
    Da die Beurteilung einer sittenwidrigen Inanspruchnahme als Mitdarlehensnehmer ausschließlich nach den für die finanzierende Bank erkennbaren Verhältnissen erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.2002 - XI ZR 205/01, juris Rn. 12), bleibt für die Annahme einer sittenwidrigen Inanspruchnahme kein Raum, wenn die Beklagte nach ihrem Kenntnisstand davon ausgehen durfte, dass die Immobilie von beiden Ehegatten erworben werde.
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.06.2016 - 14 U 915/14
    Denn der Kläger könnte anstelle der (vorliegend weder der Verkäuferin noch der Beklagten gegenüber erklärten) Anfechtung nach § 123 BGB einen Schadenersatzanspruch aus einem in einer arglistigen Täuschung liegenden vorsätzlichen Verschulden bei Vertragsschluss nur dann gegen die beklagte Bank geltend machen (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 106/05, juris Rn. 30; BGH, Urteil vom 19.10.2010 - XI ZR 376/09, juris Rn. 13 ff.), wenn eine arglistige Täuschung durch die Verkäuferin bzw. den Vermittler unbestritten oder nachgewiesen wäre, was nicht der Fall ist.
  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 539/07

    Zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften finanziell überforderter Ehepartner

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.06.2016 - 14 U 915/14
    Denn eine nach den maßgeblichen Grundsätzen (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.2009 - XI ZR 539/07, juris Rn. 13 ff.) sittenwidrige Inanspruchnahme der Ehefrau des Klägers als Mitdarlehensnehmerin kann nicht festgestellt werden.
  • BGH, 19.10.2010 - XI ZR 376/09

    Haftung bei Kapitalanlagegeschäften: Einwendungsdurchgriff gegenüber der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.06.2016 - 14 U 915/14
    Denn der Kläger könnte anstelle der (vorliegend weder der Verkäuferin noch der Beklagten gegenüber erklärten) Anfechtung nach § 123 BGB einen Schadenersatzanspruch aus einem in einer arglistigen Täuschung liegenden vorsätzlichen Verschulden bei Vertragsschluss nur dann gegen die beklagte Bank geltend machen (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 106/05, juris Rn. 30; BGH, Urteil vom 19.10.2010 - XI ZR 376/09, juris Rn. 13 ff.), wenn eine arglistige Täuschung durch die Verkäuferin bzw. den Vermittler unbestritten oder nachgewiesen wäre, was nicht der Fall ist.
  • KG, 16.05.2012 - 24 U 103/10

    Finanzierter Eigentumswohnungskauf zu Kapitalanlagezwecken:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.06.2016 - 14 U 915/14
    Soweit der Kläger geltend macht, nach § 358 II 1 BGB infolge des Widerrufs auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden zu sein, kann es dahingestellt bleiben, ob vorliegend überhaupt verbundene Geschäfte im Sinne des § 358 III 3 BGB gegeben sind, was zweifelhaft erscheint (vgl. KG Berlin, Urteil vom 16.05.2012 - 24 U 103/10, juris Rn. 94 ff.).
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.06.2016 - 14 U 915/14
    Denn ein solcher liegt nur vor, wenn die finanzierende Bank das eigene wirtschaftliche Wagnis auf den Kunden verlagert und diesen bewusst mit einem Risiko belastet, das über die mit dem zu finanzierenden Vorhaben normalerweise verbundenen Gefahren hinausgeht (BGH, Urteil vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01, juris Rn. 23), wofür vorliegend nichts ersichtlich ist.
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.06.2016 - 14 U 915/14
    Die Kenntnis der Bank von einer arglistigen Täuschung eines mit ihr institutionalisiert zusammenwirkenden Verkäufers oder Vermittlers wird widerleglich vermutet, wenn die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers oder Vermittlers nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die beklagte Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04, juris Rn. 51 ff.).
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.06.2016 - 14 U 915/14
    Hierzu ist erforderlich, dass sich die behauptete Täuschung durch Vorspiegeln oder Entstellen von Umständen auf objektiv nachprüfbare Angaben bezieht und nicht lediglich subjektive Werturteile oder marktschreierische Anpreisungen vermittelt wurden (BGH, Urteil vom 19.09.2006 - XI ZR 204/04, juris Rn. 24).
  • BGH, 10.07.2007 - XI ZR 243/05

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei einem Fondserwerb; Kausalität

  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 318/09

    Behauptung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen

  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 237/11

    Vollstreckungsklausel für Sicherungsgrundschulden: Nachfolge in die Rechte aus

  • OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 U 182/11

    Abtretung einer Grundschuld: Zulässigkeit von Einwendungen aus dem

  • BGH, 14.06.2013 - V ZR 148/12

    Vollstreckungsschutz: Wirksamkeit des "Eintritts" in den Sicherungsvertrag einer

  • BGH, 06.07.2018 - V ZR 115/17

    Vollstrecken des Titelgläubigers nach Abtretung der Grundschuld gegen den

    aa) Die Oberlandesgerichte Celle und Nürnberg haben in jeweils nicht veröffentlichten Entscheidungen (OLG Celle, Urteil vom 28. August 2013 - 3 U 43/13; OLG Nürnberg, Urteil vom 13. Juni 2016 - 14 U 915/14) die Ansicht vertreten, ein Zessionar, der nicht in den Sicherungsvertrag eingetreten sei, könne den Zedenten und Titelgläubiger nicht wirksam zur Einziehung der Grundschuld ermächtigen, und zwar auch dann nicht, wenn der Titelgläubiger selbst noch Partei des Sicherungsvertrages sei.
  • OLG Frankfurt, 03.11.2016 - 15 U 169/13

    Vollstreckung aus Unterwerfungserklärung durch Titelgläubiger bei Abtretung der

    Es kommt auch nicht darauf an, ob der die Einziehung Ermächtigende seinerseits zur Zwangsvollstreckung befugt ist, wie der Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung des von ihm zitierten OLG Celle (Urt. v. 14.08.2013 - 3 U 43/13, ebenso OLG Nürnberg vom 23.05.2016 - 14 U 915/14) meint.
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