Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.10.2011 - 14 U 93/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5829
OLG Celle, 05.10.2011 - 14 U 93/11 (https://dejure.org/2011,5829)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.10.2011 - 14 U 93/11 (https://dejure.org/2011,5829)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - 14 U 93/11 (https://dejure.org/2011,5829)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5829) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 254 BGB; § 404 BGB; § 412 BGB
    Mitverschulden des Beifahrers durch die Teilnahme an einer Autofahrt trotz erkennbarer Trunkenheit des Fahrers

  • verkehrslexikon.de

    Zum Mitverschuldenseinwand gegenüber dem durch einen alkoholisierten Kfz-Führer geschädigten Beifahrer und zur Beweislast für die Erkennbarkeit der Alkoholisierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitverschulden des Beifahrers durch die Teilnahme an einer Autofahrt trotz erkennbarer Trunkenheit des Fahrers

  • rabüro.de

    Zum Mitverschulden des Beifahrers bei Teilnahme an Trunkenheitsfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; BGB § 404; BGB § 412
    Mitverschulden des Beifahrers bei Teilnahme an einer Autofahrt trotz erkennbarer Trunkenheit des Fahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wer mit Alkoholisierten fährt, hat bei Unfall mit Schuld!

  • kanzlei-dr-preuss.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Trunkenheitsfahrt - Kein voller Schadensersatzanspruch des Beifahrers

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Alkoholisierter Fahrer / Mitverschulden Beifahrer / Beweislast

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Selbst (mit)schuld, wer bei erkennbar betrunkenem Fahrer mitfährt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 12.01.2006 - 12 U 261/04

    Haftung bei Verkehrsunfall: Mitverschulden des Beifahrers eines alkoholbedingt

    Auszug aus OLG Celle, 05.10.2011 - 14 U 93/11
    a) In der Teilnahme eines Beifahrers an einer Autofahrt trotz erkennbarer Trunkenheit des Fahrers liegt ein Verstoß gegen die eigenen Interessen (vgl. beispielhaft OLG Karlsruhe, NJW 2009, 2608, juris Rdnr. 25; KG, DAR 2006, 506).

    Der Senat bejaht jedoch aufgrund des erheblichen Alkoholisierungsgrades und des vorhergegangenen Geschehensablaufs (Besuch von Fest und Diskothek mit unstreitigem Alkoholkonsum in geselliger Runde) einen Anscheinsbeweis zum Nachteil der Klägerin (d.h. zunächst zulasten des Beifahrers), weil es sich um einen typischen Ablauf handelt, der seinem äußeren Gepräge nach von vornherein und ohne Weiteres den Schluss darauf zulässt, dass tatsächlich erheblich dem Alkohol zugesprochen wurde und aufgrund der nachweislich alkoholbedingten absoluten Fahruntüchtigkeit des Fahrers G. sowie der dem Zeugen W. bekannten Umstände (gemeinsamer Festbesuch, Alkoholkonsum) die widerlegliche Vermutung dafür besteht, dass der Zeuge W. die massive Alkoholisierung des Zeugen G. erkannt hat, jedenfalls bei Einhaltung der gebotenen Sorgfalt im eigenen Interesse ohne Weiteres hätte erkennen müssen (in diese Richtung in einem vergleichbaren Fall auch KG - 12 U 261/04, DAR 2006, 506, Leitsatz 2 und juris-Rdnr. 39).

  • OLG Celle, 07.09.2011 - 14 U 60/11

    Auslegung des Begriffs der Entscheidung i.S.v. § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F.

    Auszug aus OLG Celle, 05.10.2011 - 14 U 93/11
    Das ergibt sich auch unter Berücksichtigung der Grundsätze in der Senatsentscheidung vom 16. August 2011 (14 U 60/11, juris).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2006 - 19 U 242/05

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mitverschulden

    Auszug aus OLG Celle, 05.10.2011 - 14 U 93/11
    Die Rechtsprechung gelangt dabei in Einzelfällen zu einer Gleichgewichtigkeit der Haftungsanteile oder auch einem Übergewicht der Haftung des Beifahrers (vgl. OLG Frankfurt, NZV 2007, 525, juris Rdnr. 21; Senat, NJW-RR 2005, 752; zahlreiche Nachweise bei Wenker, juris Praxisreport Verkehrsrecht 12, 2009, Anm. 1, lit. C).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 1 U 192/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mitverschulden eines betrunkenen Beifahrers

    Auszug aus OLG Celle, 05.10.2011 - 14 U 93/11
    a) In der Teilnahme eines Beifahrers an einer Autofahrt trotz erkennbarer Trunkenheit des Fahrers liegt ein Verstoß gegen die eigenen Interessen (vgl. beispielhaft OLG Karlsruhe, NJW 2009, 2608, juris Rdnr. 25; KG, DAR 2006, 506).
  • OLG Naumburg, 20.01.2011 - 1 U 72/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mitverschulden des geschädigten Beifahrers

    Auszug aus OLG Celle, 05.10.2011 - 14 U 93/11
    Nach Auffassung des OLG Naumburg (NZV 2011, 448) kommt es entscheidend darauf an, ob und in welchem Umfang der Fahrer in Gegenwart des später Geschädigten alkoholische Getränke zu sich genommen hat und welche Ausfälle, die auf alkoholbedingte Fahrtüchtigkeit schließen lassen, er gezeigt hat.
  • OLG Celle, 10.02.2005 - 14 U 132/04

    Mitverschulden eines Beifahrers gegenüber einem alkoholisierten Unfallfahrer;

    Auszug aus OLG Celle, 05.10.2011 - 14 U 93/11
    Die Rechtsprechung gelangt dabei in Einzelfällen zu einer Gleichgewichtigkeit der Haftungsanteile oder auch einem Übergewicht der Haftung des Beifahrers (vgl. OLG Frankfurt, NZV 2007, 525, juris Rdnr. 21; Senat, NJW-RR 2005, 752; zahlreiche Nachweise bei Wenker, juris Praxisreport Verkehrsrecht 12, 2009, Anm. 1, lit. C).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2012 - L 5 SF 5/11

    Erinnerung; Pauschgebühr; Pauschgebührenpflicht; Streitsache; Verbindung

    Die Erinnerungsführerin wendet sich gegen die Feststellung einer hälftigen Pauschgebühr (112,50 EUR) für das Berufungsverfahren L 14 U 93/11.

    Der Kläger in diesem Verfahren, Herr {D.}{E.}, hat im März 2011 zwei Berufungsverfahren gegen die Erinnerungsführerin anhängig gemacht (Aktenzeichen: L 14 U 93/11 und L 14 U 94/11).

    Für das nicht führende Verfahren L 14 U 93/11 ist mit Übersendung des Auszuges aus dem Verzeichnis der Streitsachengebühren vom 07. September 2011 an die Erinnerungsführerin eine Gebührenschuld in Höhe von 112, 50 EUR festgesetzt worden.

    Durch die Verbindung der Verfahren L 14 U 93/11 und L 14 U 94/11 mit Beschluss vom 10. August 2011 ist eine Erledigung des nichtführenden Verfahrens L 14 U 93/11 eingetreten, die zur Fälligkeit der mit Berufungseinlegung entstandenen Gebühr für dieses Verfahren geführt hat (§ 185 SGG).

  • LG Baden-Baden, 01.03.2013 - 1 O 104/12

    Haftung bei Verkehrsunfall: Mitverschulden eines betrunkenen Beifahrers auf Grund

    Die Beklagten haben den ihnen obliegenden Beweis hinsichtlich eines Mitverschuldens geführt, so dass offen bleiben kann, ob diesbezüglich bereits ein Anscheinsbeweis zu ihren Gunsten eingreift (s. dazu OLG Celle, Urteil vom 05.10.2011, Az. 14 U 93/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht