Rechtsprechung
   OLG Celle, 31.10.2007 - 14 U 95/07   

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OLG Celle, 31.10.2007 - 14 U 95/07 (https://dejure.org/2007,3880)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.10.2007 - 14 U 95/07 (https://dejure.org/2007,3880)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - 14 U 95/07 (https://dejure.org/2007,3880)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    DIN 18309 VOBC; § 2 Nr. 5, 8 VOBB; Art. 229 § 5 EGBGB; § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB; § 632 BGB
    Bauarbeiten zur Errichtung der Schleuse Uelzen II im Elbeseitenkanal; Geltendmachung von Mehrkosten im Zuge der Erstellung der Baugrubensohle; Herstellung einer HDI-Sohle und Abweichung von den angegebenen Bodengrundverhältnissen; Geltendmachung von Abschlagsforderungen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauarbeiten zur Errichtung der Schleuse Uelzen II im Elbeseitenkanal; Geltendmachung von Mehrkosten im Zuge der Erstellung der Baugrubensohle; Herstellung einer HDI-Sohle und Abweichung von den angegebenen Bodengrundverhältnissen; Geltendmachung von Abschlagsforderungen ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    VOB/B § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 16
    Zulässigkeit einer auf einzelne Positionen einer Abschlagsrechnung gestützten Klage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage auf Abschlagszahlungen trotz Schlussrechnungsreife?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abschlagsrechnung: Klage aus einzelnen Positionen zulässig? (IBR 2008, 75)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2008, 324 (Ls.)
  • BauR 2008, 138
  • BauR 2008, 681
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Nürnberg, 08.06.2000 - 13 U 77/00

    Anspruch auf Abschlagszahlungen nach Schlußrechnungsreife

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2007 - 14 U 95/07
    Die Klage aus einer Abschlagsrechnung bleibt ungeachtet einer zwischenzeitlich eingetretenen Schlussrechnungsreife zulässig, wenn noch keine Schlussrechnung erteilt ist und die Abschlagsforderung bereits vor Schlussrechnungsreife eingeklagt worden ist (Abweichung von OLG Nürnberg, NZBau 2000, 509. Brandenburgisches Oberlandesgericht, BauR 2005, 153).

    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten, dass bereits die bloße Schlussrechnungsreife einen Erlöschenstatbestand für den Anspruch auf Abschlagszahlung bilde (vgl. OLG Nürnberg, NZBau 2000, 509. Brandenburgisches Oberlandesgericht, BauR 2005, 153).

  • OLG Brandenburg, 07.04.2004 - 4 U 134/03

    Zur fehlenden Schlussrechnung (Hausbauvertrag) des Auftragnehmers bei erlangter

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2007 - 14 U 95/07
    Die Klage aus einer Abschlagsrechnung bleibt ungeachtet einer zwischenzeitlich eingetretenen Schlussrechnungsreife zulässig, wenn noch keine Schlussrechnung erteilt ist und die Abschlagsforderung bereits vor Schlussrechnungsreife eingeklagt worden ist (Abweichung von OLG Nürnberg, NZBau 2000, 509. Brandenburgisches Oberlandesgericht, BauR 2005, 153).

    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten, dass bereits die bloße Schlussrechnungsreife einen Erlöschenstatbestand für den Anspruch auf Abschlagszahlung bilde (vgl. OLG Nürnberg, NZBau 2000, 509. Brandenburgisches Oberlandesgericht, BauR 2005, 153).

  • OLG Karlsruhe, 22.12.1998 - 17 U 220/96

    VOB-Vertrag: Zulässigkeit einer funktionalen Leistungsbeschreibung

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2007 - 14 U 95/07
    Nach dem mittels der Anlage 29 zum IBB-Gutachten hinreichend substantiierten Vortrag der Klägerin zu den erhöhten Säulenstärken im gerundeten Randbereich besteht aber eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich zugunsten der Klägerin letztlich ein beziffernd zuzuerkennender ergänzender Vergütungsanspruch ergeben wird (vgl. dazu OLG Karlsruhe, IBR 1999, 149, juris Rdnr. 38), weshalb auf den von der Klägerin gestellten Antrag die Klage insoweit dem Grunde nach für gerechtfertigt zu erklären war.
  • BGH, 09.04.1992 - VII ZR 129/91

    Vergütung bei leistungsändernden Anordnungen des Auftraggebers

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2007 - 14 U 95/07
    (2) Die Anspruchsvoraussetzungen des § 2 Nr. 5 VOB/B sind erfüllt, weil die von der Klägerin erbrachte Leistung nicht schon vom ursprünglich vereinbarten Leistungsinhalt umfasst (vgl. z. B. BGH, BauR 1992, 759), die Klägerin also nicht ohnehin schon zu ihrer Erbringung verpflichtet war, und die geänderte Ausführung auf einer Anordnung der Beklagten beruht.
  • OLG Saarbrücken, 17.08.2005 - 1 U 621/04

    Werkvertrag und Verjährung: Hemmung der Verjährung durch den Antrag eines

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2007 - 14 U 95/07
    Ungeachtet dessen bleibt allerdings die alte - zweijährige - Verjährungsfrist maßgeblich, wie sich aus Art. 229 § 6 Abs. 3 EGBGB ergibt (vgl. BGH, NJW 2006, 44 und OLG Saarbrücken, NJW-RR 2006, 163 - jurisRdnr. 34 ).
  • BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2007 - 14 U 95/07
    Der Senat macht deshalb - wie bereits in der mündlichen Verhandlung angekündigt - von der Möglichkeit Gebrauch, zur Beseitigung des Verfahrensfehlers den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und dem Grunde nach darüber mitzuentscheiden (vgl. dazu BGH, NJW 1960, 339. BGH, NJW 1999, 1035 - jurisRdnr. 10).
  • OLG Celle, 17.10.1990 - 6 U 223/89

    Honorarminderung trotz mängelfreier Leistung?

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2007 - 14 U 95/07
    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung und Literatur hierzu die Auffassung vertreten, dass die Vergütungsansprüche der Bauunternehmer aus Abschlagsrechnungen ebenfalls gesondert verjähren können (vgl. z. B. OLG Celle, 6. Zivilsenat, BauR 1991, 371. ferner Thode, ZfBR 1999, 116124. Palandt/Sprau, BGB, 66. Aufl., § 632 a Rdnr. 7. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdnr. 2362 a. E.).
  • OLG Bamberg, 01.09.2003 - 4 U 87/03

    Frage der Geltendmachung einer Werklohnforderung durch Abschlagszahlung trotz

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2007 - 14 U 95/07
    Nach anderer Auffassung, der sich der Senat anschließt, ändert sich dagegen jedenfalls dann, wenn - wie hier - bereits vor Schlussrechnungsreife eine Abschlagsforderung eingeklagt worden ist, an der Zulässigkeit der bereits rechtshängigen Klage bis zur tatsächlichen Erstellung einer Schlussrechnung nichts (vgl. Motzke in Beck'scher VOB-Kommentar 1997, B § 16 Nr. 1 Rdnr. 12. Locher in Ingenstau-Korbion, VOB, 16. Aufl., B § 16 Rdnr. 46. OLG Bamberg, BauR 2004, 1168. OLG Köln, BauR 2006, 1143. [zum Teil wird bei solchen Fallkonstellationen sogar noch nach Erteilung der Schlussrechnung die Abschlagszahlungsklage weiter für zulässig erachtet, vgl. z. B. KG, Urt. v. 2. Oktober 2007 - 7 U 107. ob dieser Ansicht im Hinblick auf die in solchen Fällen gemäß § 264 ZPO bestehende Möglichkeit einer Umstellung auf den Schlussrechnungssaldo bzw. einen Teil des Schlussrechnungssaldos zu folgen wäre, bedarf hier aber keiner Entscheidung]).
  • BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 359/04

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen aus vor dem 1.1.2002 geschlossenen

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2007 - 14 U 95/07
    Ungeachtet dessen bleibt allerdings die alte - zweijährige - Verjährungsfrist maßgeblich, wie sich aus Art. 229 § 6 Abs. 3 EGBGB ergibt (vgl. BGH, NJW 2006, 44 und OLG Saarbrücken, NJW-RR 2006, 163 - jurisRdnr. 34 ).
  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Celle, 31.10.2007 - 14 U 95/07
    Der Senat macht deshalb - wie bereits in der mündlichen Verhandlung angekündigt - von der Möglichkeit Gebrauch, zur Beseitigung des Verfahrensfehlers den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und dem Grunde nach darüber mitzuentscheiden (vgl. dazu BGH, NJW 1960, 339. BGH, NJW 1999, 1035 - jurisRdnr. 10).
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 346/01

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer einseitigen Leistungsänderung durch den

  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 167/97

    Abtretbarkeit von Aktivpositionen einer Schlußrechnung

  • BGH, 05.11.1998 - VII ZR 191/97

    Fälligkeit und Verjährung von Abschlagsforderungen; Umstellung der Klage von

  • OLG Köln, 18.08.2005 - 7 U 129/04

    Geltendmachung von Ansprüchen aus Abschlagsrechnungen nach Erteilung der

  • OLG Jena, 17.01.2007 - 4 U 1041/05

    Unzulässiges Grundurteil bei unzulässiger Teiklage

  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in BauR 2008, 681 veröffentlicht ist, hat die Klage "dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt, soweit die Klägerin Mehrvergütungsansprüche wegen entstandener Mehrkosten für Zementverbrauch und Suspensionsrückfluss geltend macht, die darauf beruhen, dass.
  • OLG Celle, 31.01.2017 - 14 U 200/15

    Kein Hinweis auf offenkundigen Ausschreibungsfehler: Kein Anspruch auf

    Denn anders, als die Klägerin meint, handelt es sich bei den einzelnen Rechnungspositionen (hier: 4.7.12 und 4.7.13) der korrigierten Schlussrechnung der Klägerin vom 19.10.2007 lediglich um unselbständige Rechnungsposten (vgl. zur insofern einhelligen Auffassung in Bezug auf die einzelnen Positionen einer Schlussrechnung nur BGH, Urteil vom 13.03.2003 - VII ZR 418/01; BGH, Urteil vom 22.10.1998 - VII ZR 167/97; OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2012 - 21 U 85/11; OLG Jena, Urteil vom 17.01.2007 - 4 U 1041/05; Senat, Urteil vom 31.10.2007 - 14 U 95/07; Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, a. a. O., § 16 Rn. 150).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.03.2008 - 14 U 95/07   

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https://dejure.org/2008,8917
OLG Hamburg, 28.03.2008 - 14 U 95/07 (https://dejure.org/2008,8917)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.03.2008 - 14 U 95/07 (https://dejure.org/2008,8917)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. März 2008 - 14 U 95/07 (https://dejure.org/2008,8917)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung: Abrechnung auf Neuwagenbasis

  • IWW (Kurzinformation)

    Neuwertentschädigung - Beschädigung an A-Säule und Neuwertentschädigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abrechnung eines KfZ-Schadens auf Neuwagenbasis, wenn tragende Teile repariert werden müssen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit nagelneuem Coupé verunglückt - Haftpflichtversicherer will nur für die Reparatur (plus Wertverlust) aufkommen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung: Abrechnung auf Neuwagenbasis

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Abrechnung auf Neuwagenbasis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 555
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 19.06.2003 - 14 U 268/02

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verkehrsunfalls; Zulässigkeit der Abrechung auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2008 - 14 U 95/07
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des OLG Celle (NZV 2004, 586) und OLG Hamm (NZV 2001, 478 f.) hat es den Standpunkt vertreten, dass der Geschädigten die Weiternutzung des Unfallfahrzeugs nach dessen Reparatur zuzumuten sei, weil vorliegend zusätzlich zum Austausch von Montageteilen lediglich Richtarbeiten geringen Umfangs an den tragenden Fahrzeugteilen erforderlich seien.

    Den Entscheidungen des OLG Celle NZV 2004, 586 und OLG Hamm NZV 2001, 478, 479, die geringfügige Richtarbeiten (im Fall des OLG Hamm immerhin 3 Stunden, im Fall des OLG Celle 1, 5 Stunden) für die Zulässigkeit einer Neupreisentschädigung nicht ausreichen lassen wollen, vermag der Senat nicht zu folgen.

  • OLG Hamm, 03.07.2001 - 9 U 49/01

    Schadensbeseitigung bei einem neuwertigen PKW auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2008 - 14 U 95/07
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des OLG Celle (NZV 2004, 586) und OLG Hamm (NZV 2001, 478 f.) hat es den Standpunkt vertreten, dass der Geschädigten die Weiternutzung des Unfallfahrzeugs nach dessen Reparatur zuzumuten sei, weil vorliegend zusätzlich zum Austausch von Montageteilen lediglich Richtarbeiten geringen Umfangs an den tragenden Fahrzeugteilen erforderlich seien.

    Den Entscheidungen des OLG Celle NZV 2004, 586 und OLG Hamm NZV 2001, 478, 479, die geringfügige Richtarbeiten (im Fall des OLG Hamm immerhin 3 Stunden, im Fall des OLG Celle 1, 5 Stunden) für die Zulässigkeit einer Neupreisentschädigung nicht ausreichen lassen wollen, vermag der Senat nicht zu folgen.

  • BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2008 - 14 U 95/07
    Eine Weiterbenutzung des reparierten Unfallfahrzeugs hält der BGH dann für zumutbar, wenn der Unfall ausschließlich Teile betroffen hat, durch deren spurenlose Auswechslung der frühere Zustand voll wiederhergestellt werden kann (vgl. BGH NJW 76, 1202, 1203; NJW 82, 433).

    Zu einer Präzisierung dieser Erheblichkeitsgrenze hatte der BGH lediglich in einem Sonderfall Veranlassung, bei dem die Laufleistung des betroffenen Unfallfahrzeugs zwischen 1000 und 3000 km lag (vgl. NJW 82, 433).

  • BGH, 04.03.1976 - VI ZR 14/75

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2008 - 14 U 95/07
    Da es nach der Verkehrsauffassung einen vermögenswerten Unterschied macht, ob man einen nagelneuen oder einen nicht unerheblich reparierten Kraftwagen besitzt, führt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. die Grundsatzentscheidung in BGH NJW 1976, 1202, 1203) nur die Neupreisentschädigung zu der nach § 249 BGB geschuldeten Wiederherstellung des vor dem Unfall bestehenden wirtschaftlichen Zustandes, wenn das Unfallfahrzeug neuwertig war (a) und erheblich beschädigt wurde (b).

    Eine Weiterbenutzung des reparierten Unfallfahrzeugs hält der BGH dann für zumutbar, wenn der Unfall ausschließlich Teile betroffen hat, durch deren spurenlose Auswechslung der frühere Zustand voll wiederhergestellt werden kann (vgl. BGH NJW 76, 1202, 1203; NJW 82, 433).

  • LG Hamburg, 13.04.2007 - 331 O 79/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Abrechnung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2008 - 14 U 95/07
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg , Zivilkammer 31, vom 13. April 2007 - Geschäftsnummer 331 O 79/06 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt abgeändert:.

    den Beklagten unter Abänderung des am 13.4.07 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 331 O 79/06, entsprechend der erstinstanzlich gestellten Anträge zu verurteilen, soweit die Klage abgewiesen wurde.

  • BGH, 29.03.1983 - VI ZR 157/81

    Schadensregulierung auf Neuwagenbasis bei einer Fahrleistung von mehr als 1000 km

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2008 - 14 U 95/07
    Es erscheint sachgerecht, die in der zitierten Grundsatzentscheidung des BGH von 1976 entwickelte Faustregel (vgl. BGH VersR 1983, 658) im Hinblick auf die Erheblichkeit der Schäden in diesem Sinne zu ergänzen.
  • BGH, 14.06.1983 - VI ZR 213/81

    Schadensregulierung auf Neuwagenbasis; Berücksichtigung des Restwerts

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2008 - 14 U 95/07
    Der BGH hat ausdrücklich entschieden (vgl. VersR 83, 758 ff.), dass der Geschädigte auch gegenüber dem aus § 3 PflVG haftenden Haftpflichtversicherer Anspruch auf vollen Ersatz der für ein Neufahrzeug aufzuwendenden Kosten hat, wenn er das Unfallfahrzeug dem Schädiger bzw. dem Versicherer zur Verwertung zur Verfügung stellt.
  • OLG Hamm, 04.11.1996 - 2 Ss OWi 1221/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2008 - 14 U 95/07
    Die abweichende Ansicht (vgl. u. a. Eggert DAR 1997, 129, 136) berücksichtigt nicht hinreichend den inneren Grund für die Neupreisentschädigung.
  • BGH, 25.10.1983 - VI ZR 282/81

    Schadensregulierung auf Neuwagenbasis bei einer Fahrleistung von mehr als 1000 km

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2008 - 14 U 95/07
    Der BGH (a.a.O.) stellt bei der Prüfung dieses Kriteriums nicht in erster Linie auf die Schwere der eingetretenen konkreten Unfallbeschädigung, sondern maßgebend darauf ab, in welchem Zustand sich das Fahrzeug nach einer (gedachten) fachgerechten Reparatur befindet (vgl. BGH VersR 1984, 46).
  • BGH, 09.06.2009 - VI ZR 110/08

    Schadenabrechnung auf Neuwagenbasis

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in OLGR Hamburg 2008, 470 abgedruckt ist, ist der Auffassung, die Klägerin sei berechtigt, den ihr entstandenen Sachschaden auf Neuwagenbasis abzurechnen.
  • OLG München, 01.12.2009 - 10 U 4364/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schadensabrechnung bei Anschaffung eines

    Hiervon gehen auch zahlreiche weitere Obergerichte aus (OLG Hamm [DAR 1994, 400], OLG Nürnberg [NJW-RR 1995, 919] OLG Hamburg [NZV 2008, 555]).

    Eine Erheblichkeitsgrenze, ab welcher bei Neufahrzeugen eine Entschädigung auf Neuwagenbasis zu leisten ist, wurde vom BGH bisher lediglich für den Fall einer Laufleistung von mehr als 1000 km näher beschrieben (vergleiche OLG Hamburg NZV 2008, 555).

    Selbst nach der großzügigeren Vorgabe des OLG Hamburg (NZV 2008, 555) wonach auch geringfügige Richtarbeiten an tragenden Teilen eines neuwertigen Fahrzeugs in der Regel ausreichen, dem Geschädigten die Möglichkeit einer Abrechnung auf Neuwagenbasis zu eröffnen; käme eine solche Abrechnung vorliegend nicht in Betracht, weil nach dem vorliegenden Schadensgutachten Reparaturarbeiten an tragenden Teilen nicht erkennbar sind.

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 1 U 58/08

    Voraussetzungen der Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Beschädigung eines

    Der Senat muss hier deshalb die weitere Frage, ob eine derartige Abrechnung überhaupt - wie hier erfolgt - fiktiv, d.h. ohne konkrete Ersatzbeschaffung, möglich ist, nicht entscheiden (verneinend: LG Hagen, ZfS 2007, 386; LG Waldshut-Tiengen, NJW-RR 2002, 1243; OLG Nürnberg, ZfS 1991, 45; LG Kassel, ZfS 1992, 299; bejahend: KG, NJW-RR 1987, 16; OLG Karlsruhe, DAR 1982, 230; LG Aachen, ZfS 1989, 46; OLG Zweibrücken, SP 2004, 160; LG Mönchengladbach, NJW-RR 2006, 244, OLG Hamburg, NZV 2008, 555).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.04.2008 - 14 U 95/07   

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https://dejure.org/2008,13766
OLG Schleswig, 18.04.2008 - 14 U 95/07 (https://dejure.org/2008,13766)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.04.2008 - 14 U 95/07 (https://dejure.org/2008,13766)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. April 2008 - 14 U 95/07 (https://dejure.org/2008,13766)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Ausschlusses eines Vereinsmitglieds durch den Vorstand; Mitgliederversammlung als höchstes Vereinsorgan; Beschränkte Prüfung einer Vorschrift einer Vereinssatzung durch staatliche Gerichte

  • Judicialis

    BGB § 27

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vereinsrecht: Vorstand darf Vorstandsmitglied nicht ausschliessen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82

    Gerichtliche Nachprüfung der Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.04.2008 - 14 U 95/07
    Die Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen Disziplinarverfahren unterliegt der uneingeschränkten Nachprüfung durch die staatlichen Gerichte (BGHZ 87, 337).
  • AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 189/19

    Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes beim Ausschluss eines

    2 Z 117/91|BGH; 21.10.1991; II ZR 211/90">NJW-RR 1992, Seite 227; BGH , Urteil vom 24.10.1988, Az.: II ZR 311/87, u.a. in: NJW 1989, Seiten 1724 ff.; OLG Brandenburg , Urteil vom 28.12.2017, Az.: 6 U 40/16, u.a. in: GesR 2018, Seiten 430 f.; OLG Brandenburg , Urteil vom 03.07.2012, Az.: 11 U 174/07, u.a. in: "juris"; OLG Schleswig , Urteil vom 18.04.2008, Az.: 14 U 95/07, u.a. in: BeckRS 2008, Nr. 21671 = "juris"; OLG Hamm , Urteil vom 25.04.2001, Az.: 8 U 139/00, u.a. in: NJW-RR 2001, Seiten 1480 ff.; OLG Köln , Urteil vom 15.01.1992, Az.: 11 U 161/91, u.a. in: OLG-Report 1992, Seiten 136 f.; LG Bonn , Urteil vom 08.01.2013, Az.: 18 O 63/12, u.a. in: BeckRS 2013, Nr. 5886 = "juris"; LG Landau/Pfalz , Urteil vom 30.12.2003, Az.: 1 S 178/03, u.a. in: BeckRS 2003, Nr. 17401 = "juris" ).

    Das "Nachschieben" von Ausschließungstatsachen (wie ggf. von der Beklagten mit dem vermeintlichen Wohnsitzwechsel des Klägers aufgrund der zunächst nicht erfolgreich erfolgten Zustellung des Beschlusses vom 24.06.2019 wohl angedeutet), die im Ausschließungsverfahren nicht festgestellt worden sind, würde im Übrigen nach dieser herrschenden Rechtsprechung auf eine nachgeschobene Begründung des Ausschließungsbeschlusses hinauslaufen, die jedoch unzulässig ist ( BGH , Urteil vom 10.07.1989, Az.: II ZR 30/89, u.a. in: NJW 1990, Seiten 40 ff.; BGH , Urteil vom 19.10.1987, Az.: II ZR 43/87, u.a. in: NJW 1988, Seiten 552 f.; OLG Schleswig , Urteil vom 18.04.2008, Az.: 14 U 95/07, u.a. in: BeckRS 2008, Nr. 21671 = "juris"; LG Karlsruhe , Urteil vom 31.07.2009, Az.: 6 O 250/08, u.a. in: BeckRS 2009, Nr. 27246 = "juris"; LG Düsseldorf , Urteil vom 28.09.2010, Az.: 9 O 82/10, u.a. in: BeckRS 2010, Nr. 25151 = "juris"; LG Landau/Pfalz , Urteil vom 30.12.2003, Az.: 1 S 178/03, u.a. in: BeckRS 2003, Nr. 17401 = "juris" ).

  • LG Bonn, 08.01.2013 - 18 O 63/12

    Wirksamkeit eines Vereinsausschlusses bei Beruhen des Vereinsausschlusses auf

    Das erforderliche Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO ist darin zu sehen, dass sich aus dem Mitgliedschaftsverhältnis die weiteren Rechte und Pflichten des Klägers gegenüber dem Beklagten ergeben (vgl. OLG Schleswig-Holstein , Urt. v. 18.04.2008, 14 U 95/07, juris, Rn. 23; LG Düsseldorf , Urt. v. 28.09.2010, Az. 9 O 82/10, juris, Rn. 22).
  • LG Köln, 11.02.2009 - 4 O 312/08

    Vereinsrecht - Ausschluss eines Mitglieds umfasst kein Hausverbot

    Sie sind, wenn streitig, der Sachverhaltsfeststellung nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen zugänglich (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 18.04.2008, 14 U 95/07, Rn. 29, zit. nach juris; BGHZ 87, 337, 338).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 06.12.2007 - 14 U 95/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,41880
OLG Oldenburg, 06.12.2007 - 14 U 95/07 (https://dejure.org/2007,41880)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.12.2007 - 14 U 95/07 (https://dejure.org/2007,41880)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 14 U 95/07 (https://dejure.org/2007,41880)
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