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   OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 96/21   

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OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 96/21 (https://dejure.org/2021,45734)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.11.2021 - 14 U 96/21 (https://dejure.org/2021,45734)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. November 2021 - 14 U 96/21 (https://dejure.org/2021,45734)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 StVO; § 20 Abs. 5 StVO; § 7 Abs. 1 StVG; § 17 Abs. 1 StVG; § 17 Abs. 2 StVG
    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Kriterien für eine Haftungsabwägung; Zusammenstoß mit einem Linienbus; Einschränkung des Vorrangs des fließenden Verkehrs; Rechtzeitiges Setzen des Fahrtrichtungsanzeigers

  • verkehrslexikon.de

    Zum Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Busfahrers gem. § 20 Abs. 5 StVO i.V.m. § 10 StVO

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall beim Anfahren vom Fahrbahnrand

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verkehrsunfall mit einem anfahrenden Bus

  • rabüro.de

    Zur Verteilung der Beweislast bei Unfall zwischen anfahrendem Linienbus und im fließenden Verkehr befindlichen PKW

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 10 ; StVO § 20 Abs. 5
    Anscheinsbeweis für ein Verschulden gem. § 10 StVO

  • rechtsportal.de

    StVO § 10 ; StVO § 20 Abs. 5
    Anscheinsbeweis für ein Verschulden gem. § 10 StVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Wann hat ein Bus Vorfahrt, der von einer Haltestelle abfährt?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftungsverteilung nach Zusammenstoß Bus/Pkw - Wer haftet wie?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Busfahrer tragen Beweislast bei Unfällen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wann hat ein Bus Vorfahrt, der von einer Haltestelle abfährt?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zusammenstoß mit anfahrendem Bus - Linienbusse haben an Haltestellen Vorfahrt, wenn der Fahrer mit dem Blinker das Einfahren in die Straße anzeigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorrang eines Linienbusses: Nicht uneingeschränkt!

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Abfahrt an Haltestelle - Busfahrer trifft bei Unfall Beweislast

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorrang des Linienbusses an Haltestelle setzt rechtzeitige Anzeige gegenüber sonst bevorrechtigten fließenden Verkehr voraus - Fehlende Ankündigung des Einfahrens in fließenden Verkehr führt zur Kollision mit vorbeifahrendem Pkw

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 364
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • KG, 01.11.2018 - 22 U 128/17

    Haftung bei Verkehrsunfall im gleichgerichteten Verkehr auf einer mehrspurigen

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 96/21
    Erst wenn der Fahrer eines an einer Haltestelle haltenden Linienbusses bewiesen hat, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme seines Vorrechts vorgelegen haben, entfällt der Vorrang des fließenden Verkehrs und mit ihm der Anscheinsbeweis, der auf einen Verstoß gegen die in § 10 StVO normierten Sorgfaltsanforderungen schließen lässt (entgegen KG Berlin in den Entscheidungen vom 24. Juli 2008 - 12 U 142/07 - und vom 1.11.2018 - 22 U 128/17, juris; sowie LG Saarbrücken, Urteil vom 05. April 2012 - 13 S 209/11, Rn. 13, juris).

    Dies hat zur Folge, dass der Anscheinsbeweis, der auf einen Verstoß gegen die in § 10 StVO normierten Sorgfaltsanforderungen schließen lässt, bis zur Betätigung eines Fahrtrichtungsanzeigers durch den Fahrer eines Linienomnibusses, auch gegenüber diesem gilt, wenn sich in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Einfahren eine Kollision mit dem fließenden Verkehr ereignet (a.A. KG Berlin in den Entscheidungen vom 24. Juli 2008 - 12 U 142/07 - und vom 1.11.2018 - 22 U 128/17, juris; sowie LG Saarbrücken, Urteil vom 05. April 2012 - 13 S 209/11, Rn. 13, juris, wonach keinem der Fahrer ein Verstoß nachgewiesen werden könne, was eine hälftige Schadensteilung nach sich ziehe).

    Wenn es keine weiteren Anhaltspunkte gibt, die eine deutliche Geschwindigkeitsreduzierung bis zum Anhalten gebieten, kann unter einer vorsichtigen Fahrweise eine Geschwindigkeit von jedenfalls nicht mehr als 30 km/h verstanden werden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 13. April 2010 - 9 U 62/08 -, Rn. 26, juris; KG Hinweisbeschluss v. 1.11.2018 - 22 U 128/17, BeckRS 2018, 33246 Rn. 17, beck-online; Spelz, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 20 StVO (Stand: 27.04.2017), Rn. 20).

    Das Kammergericht Berlin hat in dem Beschluss vom 1.11.2018 - 22 U 128/17, Rn. 19, juris, die Ansicht vertreten, die Klägerin habe zu widerlegen, dass rechtzeitig der Fahrtrichtungsanzeiger des Linienomnibusses gesetzt worden sei.

  • KG, 24.07.2008 - 12 U 142/07

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines grob verkehrswidrig überholenden

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 96/21
    Erst wenn der Fahrer eines an einer Haltestelle haltenden Linienbusses bewiesen hat, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme seines Vorrechts vorgelegen haben, entfällt der Vorrang des fließenden Verkehrs und mit ihm der Anscheinsbeweis, der auf einen Verstoß gegen die in § 10 StVO normierten Sorgfaltsanforderungen schließen lässt (entgegen KG Berlin in den Entscheidungen vom 24. Juli 2008 - 12 U 142/07 - und vom 1.11.2018 - 22 U 128/17, juris; sowie LG Saarbrücken, Urteil vom 05. April 2012 - 13 S 209/11, Rn. 13, juris).

    Dies hat zur Folge, dass der Anscheinsbeweis, der auf einen Verstoß gegen die in § 10 StVO normierten Sorgfaltsanforderungen schließen lässt, bis zur Betätigung eines Fahrtrichtungsanzeigers durch den Fahrer eines Linienomnibusses, auch gegenüber diesem gilt, wenn sich in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Einfahren eine Kollision mit dem fließenden Verkehr ereignet (a.A. KG Berlin in den Entscheidungen vom 24. Juli 2008 - 12 U 142/07 - und vom 1.11.2018 - 22 U 128/17, juris; sowie LG Saarbrücken, Urteil vom 05. April 2012 - 13 S 209/11, Rn. 13, juris, wonach keinem der Fahrer ein Verstoß nachgewiesen werden könne, was eine hälftige Schadensteilung nach sich ziehe).

    Die gleiche Beweislastverteilung hat das Kammergericht bereits in der Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 12 U 142/07 -, Rn. 9, juris, vorgenommen.

  • LG Saarbrücken, 05.04.2012 - 13 S 209/11

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision mit einem von einer Haltestelle

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 96/21
    Erst wenn der Fahrer eines an einer Haltestelle haltenden Linienbusses bewiesen hat, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme seines Vorrechts vorgelegen haben, entfällt der Vorrang des fließenden Verkehrs und mit ihm der Anscheinsbeweis, der auf einen Verstoß gegen die in § 10 StVO normierten Sorgfaltsanforderungen schließen lässt (entgegen KG Berlin in den Entscheidungen vom 24. Juli 2008 - 12 U 142/07 - und vom 1.11.2018 - 22 U 128/17, juris; sowie LG Saarbrücken, Urteil vom 05. April 2012 - 13 S 209/11, Rn. 13, juris).

    Dies hat zur Folge, dass der Anscheinsbeweis, der auf einen Verstoß gegen die in § 10 StVO normierten Sorgfaltsanforderungen schließen lässt, bis zur Betätigung eines Fahrtrichtungsanzeigers durch den Fahrer eines Linienomnibusses, auch gegenüber diesem gilt, wenn sich in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Einfahren eine Kollision mit dem fließenden Verkehr ereignet (a.A. KG Berlin in den Entscheidungen vom 24. Juli 2008 - 12 U 142/07 - und vom 1.11.2018 - 22 U 128/17, juris; sowie LG Saarbrücken, Urteil vom 05. April 2012 - 13 S 209/11, Rn. 13, juris, wonach keinem der Fahrer ein Verstoß nachgewiesen werden könne, was eine hälftige Schadensteilung nach sich ziehe).

    Diese Ansicht wird auch in der Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken vertreten (Urteil vom 05. April 2012 - 13 S 209/11, Rn. 13, juris), das zwar kein gleichgeordnetes Gericht ist, dessen Entscheidung aber einen hohen Verbreitungsgrad erfahren hat.

  • OLG Naumburg, 21.07.2011 - 4 U 23/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision mit einem Rettungswagen in einem

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 96/21
    Auch im Rahmen der Inanspruchnahme des § 38 Abs. 1 StVO trifft den Halter des Einsatzfahrzeuges die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, aus denen er die Berechtigung herleitet, das sonst bestehende Vorrecht anderer Verkehrsteilnehmer zu "missachten" (BGH, Urteil vom 09. Juli 1962 - III ZR 85/61 -, BGHZ 37, 336-341; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Juli 2011 - 4 U 23/11 -, Rn. 30; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 1991 - 1 U 129/90 -, Senat, Urteil vom 29. September 2010 - 14 U 27/10 -, Rn. 15, juris).

    Kann er sein Vorrecht nicht beweisen, kann dies zur Alleinhaftung des Rettungswagenhalters führen (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Juli 2011 - 4 U 23/11 -, juris).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 96/21
    Ferner ist die Revision zuzulassen, wenn aufgrund der Publizitätswirkung zu erwarten ist, dass ein Nachahmungseffekt gegeben ist, so dass eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig ist (BGH, Beschluss vom 04. Juli 2002 - V ZR 75/02 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 96/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die allgemeine Betriebsgefahr durch besondere Umstände erhöht sein, was bei der Schadensteilung mit zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil vom 27. Juni 2000 - VI ZR 126/99 -, Rn. 23, juris m.w.N.; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 45. Aufl. 2019, § 17 StVG Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 96/21
    Eine solche Entscheidung ist dann erforderlich, wenn in der angefochtenen Entscheidung ein abstrakter Rechtssatz aufgestellt wird, der von einem in anderen Entscheidungen eines höheren oder eines gleichgeordneten Gerichts aufgestellten abstrakten Rechtssatz abweicht (BGH, Beschluss vom 01. Oktober 2002 - XI ZR 71/02 -, BGHZ 152, 182-194, Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Celle, 15.05.2018 - 14 U 175/17

    Voraussetzungen von Ansprüchen des Geschädigten bei einem berührungslosen Unfall

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 96/21
    Zu der dem Kraftfahrzeug ohnehin innewohnenden Betriebsgefahr von 20 % (st. Rspr. u.a. des Senats, vgl. etwa Urteil vom 15.05.2018 - 14 U 175/17 - juris, Urteil vom 27.09.2001 - 14 U 296/00 - juris) kommt insoweit ein weiterer gefahrträchtiger Umstand hinzu.
  • OLG Celle, 27.09.2001 - 14 U 296/00

    Schadensersatz; Verkehrsunfall ; Gefährdungshaftung; Mitwirkendes Verschulden;

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 96/21
    Zu der dem Kraftfahrzeug ohnehin innewohnenden Betriebsgefahr von 20 % (st. Rspr. u.a. des Senats, vgl. etwa Urteil vom 15.05.2018 - 14 U 175/17 - juris, Urteil vom 27.09.2001 - 14 U 296/00 - juris) kommt insoweit ein weiterer gefahrträchtiger Umstand hinzu.
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 96/21
    Dieser Umstand war auch erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden, ansonsten hätte er außer Ansatz bleiben müssen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 1995 - VI ZR 247/94, VersR 1995, 357 f.; vom 21. November 2006 - VI ZR 115/05, VersR 2007, 263 Rn. 15 m.w.N.; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 45. Aufl. 2019, § 17 StVG Rn. 5 f. m.w.N.), was eine erhöhte Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs in dieser konkreten Unfallsituation rechtfertigt.
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

  • OLG Celle, 29.09.2010 - 14 U 27/10

    Blaulicht; Martinshorn; Einsatzfahrt; Sonderrecht

  • KG, 14.07.1997 - 12 U 1541/96
  • BGH, 06.12.1978 - 4 StR 130/78

    Sorgfaltspflicht eines Busfahrers beim Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen

  • BGH, 09.07.1962 - III ZR 85/61

    Unfallrettungswagen der Feuerwehr

  • OLG Düsseldorf, 11.11.1991 - 1 U 129/90
  • OLG Celle, 22.01.2020 - 14 U 150/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall aus eigenem und übergegangenem

  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 9 U 62/08

    Zur Haftungsverteilung beim Unfall eines Pkws mit einer die Fahrbahn an einer

  • BayObLG, 22.02.1990 - 2 ObOWi 519/89

    Linienbus; Anfahren; Vorrang; Fließender Verkehr; Erlöschen; Gefährdung

  • OLG Saarbrücken, 17.07.2007 - 4 U 338/06

    Schutzbereich des § 20 StVO; Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem an

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