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   OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 99/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6904
OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 99/06 (https://dejure.org/2006,6904)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.12.2006 - 14 U 99/06 (https://dejure.org/2006,6904)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 14 U 99/06 (https://dejure.org/2006,6904)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schadenersatzprozess nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Bindungswirkung einer Entscheidung des Dienstherrn über die Versetzung eines beamteten Lehrers in den Ruhestand für das Zivilgericht; Schmerzensgeldanspruch bei Halswirbelsäulenverletzung mit Dauerfolgen und ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 254 Abs. 2 S. 1 BGB; § 823 Abs. 1 BGB; § 286 ZPO; § 95 NBG
    Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfallschadens nach vorzeitiger Zurruhesetzung als beamteter Lehrer aufgrund eines Verkehrsunfalls; Möglichkeit der gerichtlichen Nachprüfung der objektiven Rechtfertigung der Zurruhesetzung aufgrund der erlittenen Verletzungen; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfallschadens nach vorzeitiger Zurruhesetzung als beamteter Lehrer aufgrund eines Verkehrsunfalls; Möglichkeit der gerichtlichen Nachprüfung der objektiven Rechtfertigung der Zurruhesetzung aufgrund der erlittenen Verletzungen; ...

  • Judicialis

    BGB § 253; ; BGB § 823; ; BGB § 842

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilprozessrecht: Nachweisfragen zur haftungsausfüllenden Kausalität; Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Einkommensnachteile - Schadensminderungspflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 16.03.2021 - VI ZR 773/20

    Bestimmung und Begrenzung des Umfangs der Bindungswirkung eines Verwaltungsaktes

    Handelt es sich bei dem Verwaltungsakt um die Versetzung eines unfallverletzten Beamten in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit, so erstreckt sich sein Regelungsinhalt nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht auf die Frage, ob die Zurruhesetzung adäquate Folge des Unfalls ist; diese Frage unterliegt - anders als etwa die Frage, ob die Zurruhesetzung von der Verwaltungsbehörde zu Recht ausgesprochen wurde - daher der selbständigen Prüfung durch die ordentlichen Gerichte, die über den auf den Dienstherrn übergegangenen Schadensersatzanspruch des dienstunfähigen Beamten zu entscheiden haben (Senatsurteile vom 18. Februar 1969 - VI ZR 2/68, VersR 1969, 538, 539; vom 29. Oktober 1968 - VI ZR 136/67, VersR 1969, 75, 76, juris Rn. 23; vom 24. September 1963 - VI ZR 107/62, VersR 1963, 1207, 1208; vgl. auch Senatsurteil vom 13. Juni 1972 - VI ZR 83/71, VersR 1972, 975, 977, juris Rn. 17 a.E.; OLG Celle, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 14 U 99/06, juris Rn. 22; OLG Koblenz, VersR 1997, 1289, juris Rn. 14; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteile vom 27. Februar 2020 - 7 U 93/19, juris Rn. 46 und vom 23. Mai 2019 - 7 U 82/18, juris Rn. 30).
  • OLG München, 22.12.2017 - 10 U 2850/16

    Haftung von Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung bei Vorliegen eines

    Auch ein in den Ruhestand versetzter Beamter ist im Regelfall nicht verpflichtet, im Rahmen der Schadensminderungspflicht die Entscheidung des Dienstherrn verwaltungsgerichtlich zu überprüfen (BGH NJW 1984, 354; Senat, Urt. v. 29.04.2011 - 10 U 4208/10 [juris, dort Rz. 17]; OLG Frankfurt NZV 1993, 471; OLG München NZV 1997, 518; OLG Celle, Urt. v. 07.12.2006 - 14 U 99/06 [juris, dort Rz. 22]; KG NVwZ-RR 2002, 450).

    Deswegen kann ein Verstoß gegen § 254 II 1, 3. Var. BGB nicht damit begründet werden, dass der Beamte seine Pensionierung nicht mit Rechtsbehelfen angegriffen habe (BGH NJW 2010, 927 [929]; OLG Frankfurt NZV 1993, 471 [472]; OLG Bamberg, Urt. v.16.02.1998 - 4 U 72/97 [juris]; OLG Celle, Urt. v. 07.12.2006 - 14 U 99/06 [juris, dort Rz. 23]).

    Ein Ausnahmefall, etwa der Willkür oder "reinen" Willkür (BGH NJW 1984, 354; OLG Frankfurt NZV 1993, 471; OLG München NZV 1997, 518; KG NVwZ-RR 2002, 450; OLG Celle, Urt. v. 07.12.2006 - 14 U 99/06 [juris, dort Rz. 22, 23]; v. 30.05.2007 - 14 U 277/01 [juris, dort Rz. 74, 75]) ist im Streitfall weder vorgetragen noch ersichtlich.

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