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   OLG Köln, 10.03.2005 - 14 UF 11/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6881
OLG Köln, 10.03.2005 - 14 UF 11/05 (https://dejure.org/2005,6881)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.03.2005 - 14 UF 11/05 (https://dejure.org/2005,6881)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. März 2005 - 14 UF 11/05 (https://dejure.org/2005,6881)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361b
    Zuweisung der von dem anderen Ehepartner endgültig aufgegebenen Ehewohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehemann zieht aus und kündigt Wohnung - Familienrichter kann daran nichts mehr zu Gunsten der Frau ändern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1993
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 06.08.1992 - 18 UF 3863/92

    Zuweisung; Wohnung; Ehewohnung; Getrennt leben; Familiengericht

    Auszug aus OLG Köln, 10.03.2005 - 14 UF 11/05
    Dem ist der Fall gleichzusetzen, dass der ausgezogene Ehegatte - wie hier - das Mietverhältnis gekündigt hat ( KG NJW-RR 1993, 132; Palandt/Brudermüller , a.a.O.; vgl. auch OLG Oldenburg FamRZ 1993, 1342 für den Fall der Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter).
  • OLG Oldenburg, 04.11.1992 - 12 UF 91/92

    Zuweisung der Ehewohnung; Einräumung des ungehinderten Zutritts; Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 10.03.2005 - 14 UF 11/05
    Dem ist der Fall gleichzusetzen, dass der ausgezogene Ehegatte - wie hier - das Mietverhältnis gekündigt hat ( KG NJW-RR 1993, 132; Palandt/Brudermüller , a.a.O.; vgl. auch OLG Oldenburg FamRZ 1993, 1342 für den Fall der Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter).
  • LG Hamburg, 15.11.2011 - 316 S 72/10

    Wohnraummiete: Nutzung der Wohnung durch den Ehegatten der Mietvertragspartei

    Es handelt sich dann nicht mehr um eine Ehewohnung, wenn ein Ehegatte die Wohnung endgültig aufgegeben und dem anderen zur Nutzung überlassen hat (KG Berlin, Beschluss vom 18. Dezember 2006, 25 W 42/06; OLG Köln, Beschluss vom 10. März 2005, 14 UF 11/05; Palandt - Brudermüller, 69. Auflage, § 1361b BGB, Rz. 6; Wellenhofer in: Münchener Kommentar zum BGB , 5. Auflage, § 1568 a BGB, Rz. 13 zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 27.02.2008 - 33 U 29/07

    Ausschluss der Nutzungsentschädigung aus § 745 Abs. 2 BGB wegen Vorrang der

    Ein einseitiges Verhalten durch Auszug und Aufgabe des Mitbesitzes führt nur in den sog. "Kündigungsfällen" zu einem Wegfall der Ehewohnung, indem der Alleinmieter der Ehewohnung oder der Vermieter in der Trennungszeit die Mietwohnung kündigt (vgl. OLG Köln FamRZ 2005, 1993; KG NJW-RR 1993, 132; Oldenburg FamRZ 1993, 1342).
  • OLG Köln, 17.03.2010 - 27 UF 28/10

    Begriff der unbilligen Härte i.S. von § 1361b Abs. 1 S. 1 BGB

    Im Ergebnis kann dahinstehen, ob das Haus nicht durch die Einigung der Beteiligten, dass die Antragstellerin auszieht und - mit den Kindern - eine eigene Wohnung anmietet, den Charakter als Ehewohnung verloren hat, so dass § 1361b BGB schon von seinen Voraussetzungen nicht anwendbar ist (vgl. KG, FamRZ 2007, 908 = juris Rn 4; OLG Köln, FamRZ 2005, 1993 = juris Rn 7; Palandt/Brudermüller, 69. Aufl. 2010, § 1361b BGB Rn 6; generell anderer Meinung Schwab in Bork/Jacoby/Schwab: FamFG, § 200 FamFG Rn 32 und 3 mit Hinweis auf OLG Hamm, FamRZ 2008, 1935, 1936 = juris Rn 29).
  • KG, 05.02.2013 - 13 UF 209/12

    Voraussetzungen der Überlassung einer Mietwohnung an einen geschiedenen Ehegatten

    Ein Eingriff in die Rechte des Vermieters ist nicht gerechtfertigt, wenn ohnehin feststeht, dass er sich aus dem Mietverhältnis wirksam, und sei es mit einer Frist, gelöst hat (vgl. zum früheren Recht OLG Köln, FamRZ 2005, 1993 ; OLG Oldenburg, FamRZ 1993, 1342 ; Götz aaO., Rn 27 zu § 1568 a BGB ; Wellenhofer aaO., Rn 26 zu § 1568 a BGB ; anders: Wirksamwerden der Erklärung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Götz aaO., Rn 27 zu § 156 a BGB ; Palandt/Brudermüller, aaO. Rn 11).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 22.01.2016 - 135 F 2204/15

    Einlagerungskosten für Möbel aus der Ehewohnung nach Trennung der Eheleute

    Nach dem Auszug der Antragsgegnerin aus der Ehewohnung und deren Entlassung aus dem Mietverhältnis hatte die vormalige Ehewohnung ihren Charakter als Ehewohnung verloren (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10.3.2005, 14 UF 11/05).
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