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   OLG Köln, 17.05.2011 - II-14 UF 160/10   

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https://dejure.org/2011,72713
OLG Köln, 17.05.2011 - II-14 UF 160/10 (https://dejure.org/2011,72713)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.05.2011 - II-14 UF 160/10 (https://dejure.org/2011,72713)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - II-14 UF 160/10 (https://dejure.org/2011,72713)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2011 - 14 UF 160/10
    Nach Auffassung des Senats darf im vorliegenden Fall auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.04.2003 (BVerfGE 108, 82 ff.) die Anfechtung der Vaterschaft nicht ausgeschlossen werden, weil sonst das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht des biologischen Vaters nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt würde, das auch das Interesse des leiblichen Vaters umfasst, die rechtliche Vaterstellung einzunehmen.

    Das hiernach bestehende Anfechtungsrecht räumt dem biologischen Vater keinen Vorrang vor einem sozialen Vater ein (vgl. BVerfGE 108, 82 ff., Rz. 70 ff, zitiert nach JURIS).

    Eine solche Beziehung wird in der zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 108, 82 ff., Rz. 82, zitiert nach JURIS) lediglich im Falle des Bestehens als zusätzliches Argument für die Erforderlichkeit der Anfechtungsmöglichkeit des biologischen Vaters angeführt.

  • AG Köln, 11.08.2010 - 315 F 226/09

    Recht eines Samenspenders auf Vaterschaftsanfechtung nach Durchführung einer

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2011 - 14 UF 160/10
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 11.08.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln (315 F 226/09) abgeändert.
  • BGH, 26.01.2005 - XII ZR 70/03

    Anfechtung der Vaterschaft bei heterologer Insemination

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2011 - 14 UF 160/10
    Auch hat der Bundesgerichtshof in einem "obiter dictum" (FamRZ 2005, 612, 614) angemerkt, dass der bloße Samenspender nicht zur Anfechtung der Vaterschaft berechtigt sei, da es regelmäßig nicht zutreffe, dass er der Mutter beigewohnt habe.
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2011 - 14 UF 160/10
    - In dieser Einschätzung sieht sich der Senat durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur gemeinsamen elterlichen Sorge nicht verheirateter Väter (BVerfG FamRZ 2010, 1403ff) bestätigt.
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