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   OLG Oldenburg, 30.06.1988 - 14 UF 195/87   

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https://dejure.org/1988,3364
OLG Oldenburg, 30.06.1988 - 14 UF 195/87 (https://dejure.org/1988,3364)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.06.1988 - 14 UF 195/87 (https://dejure.org/1988,3364)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Juni 1988 - 14 UF 195/87 (https://dejure.org/1988,3364)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 531
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1125/14

    Prozesskostenhilfe ist auch dann zu gewähren, wenn die Entscheidung in der

    Für die dem Beschwerdeführer nach dem SGB III gezahlte Berufsausbildungsbeihilfe liegt es danach nahe, mit der bisher ergangenen Rechtsprechung zu differenzieren: Wird die Berufsausbildungsbeihilfe als Vorauszahlung geleistet, dürfte es sich um eine nicht bedarfsdeckende subsidiäre Sozialleistung handeln, da gemäß § 68 Abs. 2 SGB III ein Anspruch der oder des Auszubildenden auf Unterhaltsleistungen gegen die Eltern bis zur Höhe des anzurechnenden Unterhaltsanspruchs mit der Zahlung der Berufsausbildungsbeihilfe auf die Agentur für Arbeit übergeht; nur im Falle einer endgültigen Bewilligung dürfte die Berufsausbildungsbeihilfe als bedarfsdeckendes Einkommen der oder des Auszubildenden anzurechnen sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 24. November 1987 - 8 UF 106/87 -, SchlHA 1988, S. 53; OLG Oldenburg, Urteil vom 30. Juni 1988 - 14 UF 195/87 -, BeckRS 2010, 26302; jeweils zu der vergleichbaren Vorgängervorschrift des § 40 AFG).
  • OLG München, 26.08.1991 - 26 UF 601/91

    Minderung der Unterhaltsbedürftigkeit bei Zahlung von Ausbildungsgeld an

    Dieser Ansicht sind die Gerichte nur mit der Einschränkung gefolgt, daß eine Anrechnung auf den Unterhaltsanspruch lediglich für den Fall ausscheide, daß das Arbeitsamt tatsächlich übergeleitet habe, bzw. noch überleiten könne ( SchlHOLG SchlHA 1988, S. 53; OLG Oldenburg FamRZ 1989, S. 531, 532; AG Brühl FamRZ 1990, S. 7831 784).
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