Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 06.02.2008 - 14 V 273/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Besteuerung von Wohnmobilen ab dem 1. Januar 2006
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 20 Abs. 3 GG; § 2 KraftStG; § 8 KraftStG
Besteuerung von Kraftfahrzeugen als Wohnmobil i.S.d. § 2 Absatz 2b Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG); Beurteilung von Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2.800 kg als anderes Fahrzeug im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes; Sonderregelung für ... - Judicialis
GG Art. 20 Abs. 3; ; KraftStG § 2; ; KraftStG § 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wohnmobil; Unzulässige Rückwirkung; Hubraum-Besteuerung - Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Wohnmobilen durch das KraftStG n.F. ab dem 01.01.2006
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Wohnmobilen durch das KraftStG n.F. ab dem 01.01.2006
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Neue Besteuerung von Wohnmobilen erst ab dem 1. Januar 2006
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Neue Besteuerung von Wohnmobilen erst ab dem 1. Januar 2006
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- FG Saarland, 07.11.2007 - 2 V 1427/07
Besteuerung von Büromobilen ab 1. Mai 2005
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2008 - 14 V 273/07
Denn die nunmehr grundsätzlich nach dem Gewicht und nach Schadstoffklassen zu bemessende Kraftfahrzeugsteuer für "echte" Wohnmobile führt, wie im Fall des Antragstellers, gegenüber der für Personenkraftwagen geltenden Hubraumbesteuerung (vgl. insoweit § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG) regelmäßig zu einer niedrigeren Kraftfahrzeugsteuer (ebenso Beschluss des Finanzgerichts des Saarlandes vom 7. November 2007 2 V 1427/07, veröffentlicht in [...]).Insoweit gab es auch bereits sehr früh entsprechende Informationen in den Medien (vgl. Urteil des FG Köln vom 13. September 2007, 6 K 2378/05, [...] sowie Beschluss des FG des Saarlandes vom 7. November 2007 2 V 1427/07, [...]).
- BFH, 01.02.1984 - II R 144/81
Kfz-Steuer - Kfz mit fest eingebauter Wohneinrichtung - Gesamtgewicht - Wohnmobil …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2008 - 14 V 273/07
Dieser Besteuerung lag die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu Grunde, wonach Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2.800 kg regelmäßig als anderes Fahrzeug im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zu beurteilen waren (BFH-Urteil vom 1. Februar 1984 II R 144/81, BStBl II 1984, 461).Insoweit knüpfte der BFH bei der Definition des im Kraftfahrzeugsteuerrecht verwendeten Begriffs des Personenkraftwagens gemäß § 2 Abs. 2 KraftStG a.F. an verkehrsrechtliche Bestimmungen an und folgerte aus der für Kombinationskraftwagen geltenden Vorschrift des § 23 Abs. 6a StVZO, wonach diese nur bei einem Gesamtgewicht bis zu 2.800 kg Personenkraftwagen darstellten, dass Fahrzeuge mit einem höheren Gesamtgewicht nicht als Personenkraftwagen, sondern als andere Fahrzeuge im Sinne des § 8 Nr. 2 KraftStG zu behandeln seien (BFH-Urteil vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BStBl II 1983, 747; BFH-Urteil vom 1. Februar 1984 II R 144/81, BStBl II 1984, 461).
- BFH, 22.06.1983 - II R 64/82
Wohnmobil - Hubraum - Gesamtgewicht
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2008 - 14 V 273/07
Insoweit knüpfte der BFH bei der Definition des im Kraftfahrzeugsteuerrecht verwendeten Begriffs des Personenkraftwagens gemäß § 2 Abs. 2 KraftStG a.F. an verkehrsrechtliche Bestimmungen an und folgerte aus der für Kombinationskraftwagen geltenden Vorschrift des § 23 Abs. 6a StVZO, wonach diese nur bei einem Gesamtgewicht bis zu 2.800 kg Personenkraftwagen darstellten, dass Fahrzeuge mit einem höheren Gesamtgewicht nicht als Personenkraftwagen, sondern als andere Fahrzeuge im Sinne des § 8 Nr. 2 KraftStG zu behandeln seien (BFH-Urteil vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BStBl II 1983, 747; BFH-Urteil vom 1. Februar 1984 II R 144/81, BStBl II 1984, 461).Demgegenüber wurden Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht bis zu 2.800 kg, die nach Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt waren, mehrere Personen zu befördern, als Personenkraftwagen beurteilt, weil die für Personenkraftwagen typische Eignung zur Personenbeförderung durch die Möglichkeit des vorübergehenden Wohnens nicht verloren gehe (BFH-Urteil vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BStBl II 1983, 747).
- FG Köln, 13.09.2007 - 6 K 2378/05
Wegfall der Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwere Geländewagen zum …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2008 - 14 V 273/07
Insoweit gab es auch bereits sehr früh entsprechende Informationen in den Medien (vgl. Urteil des FG Köln vom 13. September 2007, 6 K 2378/05, [...] sowie Beschluss des FG des Saarlandes vom 7. November 2007 2 V 1427/07, [...]). - BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94
Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2008 - 14 V 273/07
Die Vollziehung eines - noch nicht bestandskräftigen - Steuerbescheides ist für den Steuerpflichtigen unbillig hart, wenn ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur sehr schwer wiedergutzumachen wären, oder wenn sogar die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 24. März 1994 IV S 1/94, BStBl II 1994, 398). - BFH, 10.07.1990 - VII R 12/88
Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Halter nicht schadstoffarmer PKW …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2008 - 14 V 273/07
Im Übrigen wäre ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsgebot auch dann zu verneinen, wenn man, wie der Gesetzgeber in der Anlage zur Bundesrats-Drucksache 229/05 vom 13. April 2005, Seite 4 von einer unechten Rückwirkung des Gesetzes i.S.d. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausginge (vgl. zu den Begriffen auch BFH-Urteil vom 10. Juli 1990 VII R 12/88, BStBl II 1990, 929). - BFH, 10.02.1984 - III B 40/83
Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2008 - 14 V 273/07
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und BFH-Beschluss vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466). - BFH, 30.12.1996 - I B 61/96
Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2008 - 14 V 273/07
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und BFH-Beschluss vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466). - BFH, 07.11.2006 - VII B 79/06
Kfz-steuerrechtliche Einstufung eines Pick-up Ford Ranger
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2008 - 14 V 273/07
Daher kann auch die Rechtsprechung des BFH, nach der Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2.800 kg ohne Rücksicht auf Typ und Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht als Personenkraftwagen zu besteuern sind, keine Geltung mehr beanspruchen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. November 2006 VII B 79/06, BFH/NV 2007, 778). - BFH, 17.12.2001 - IX B 56/01
§ 10 i EStG; rückwirkende Abschaffung
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.02.2008 - 14 V 273/07
Eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung liegt regelmäßig dann nicht vor, wenn der Steuerbürger auf den Fortbestand einer geltenden Rechtslage nicht vertrauen durfte (BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2001 IX B 56/01, BFH/NV 2002, 492).