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   FG Niedersachsen, 07.02.2008 - 14 V 301/07   

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FG Niedersachsen, 07.02.2008 - 14 V 301/07 (https://dejure.org/2008,19003)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.02.2008 - 14 V 301/07 (https://dejure.org/2008,19003)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 14 V 301/07 (https://dejure.org/2008,19003)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aussetzung der Vollziehung: Besteuerung von Wohnmobilen ab dem 1. Januar 2006

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit der Besteuerung eines Wohnmobiles mit der Kraftfahrzeugsteuer ab dem 01. Januar 2006; Begriff der ernstlichen Zweifel i.S.d. § 69 Absatz 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung (FGO); Voraussetzungen für das Vorliegen eines Personenkraftwagens i.S.d. § 8 Nr. 2 ...

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 2 S. 2; ; KraftStG § 8 Nr. 2 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnmobil; Rückwirkung; Schadstoffklasse; Hubraum-Besteuerung - Besteuerung von Wohnmobilen ab dem 1. Januar 2006

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besteuerung von Wohnmobilen ab dem 1. Januar 2006

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Besteuerung eines Wohnmobiles mit der Kraftfahrzeugsteuer ab dem 01. Januar 2006; Begriff der ernstlichen Zweifel i.S.d. § 69 Absatz 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung (FGO); Voraussetzungen für das Vorliegen eines Personenkraftwagens i.S.d. § 8 Nr. 2 ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 29.04.1997 - VII R 1/97

    Steuerbescheide, in denen in Lkw umgebaute Pkw als Lkw besteuert werden, können

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.02.2008 - 14 V 301/07
    Die verkehrsrechtliche Einstufung eines Fahrzeugs ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht bindend (BFH-Urteil vom 29. April 1997 VII R 1/97, BStBl. II 1997, 627; BFH-Urteil vom 30. November 1993 VII R 49/39, BFH/NV 1994, 741).

    Dies ergibt sich aus einem Umkehrschluss aus § 2 Abs. 2 Satz 2 KraftStG n.F. (BFH-Urteil vom 29. April 1997 VII R 1/97, BStBl. II 1997, 627).

  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.02.2008 - 14 V 301/07
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und BFH-Beschluss vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).

    Zwar können die Finanzgerichte gemäß § 69 Abs. 2 und 3 FGO die Vollziehung eines Steuerbescheids mit der Maßgabe aufheben, dass in der Vergangenheit verwirkte Säumniszuschläge entfallen (BFH-Beschluss vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466), im Streitfall liegen jedoch, wie oben bereits dargelegt, die Voraussetzungen für eine Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung der angefochtenen Kraftfahrzeugsteueränderungsbescheide nicht vor.

  • BFH, 22.06.1983 - II R 64/82

    Wohnmobil - Hubraum - Gesamtgewicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.02.2008 - 14 V 301/07
    Insoweit knüpfte der BFH bei der Definition des im Kraftfahrzeugsteuerrecht verwendeten Begriffs des Personenkraftwagens gemäß § 2 Abs. 2 KraftStG a.F. an verkehrsrechtliche Bestimmungen an und folgerte aus der für Kombinationskraftwagen geltenden Vorschrift des § 23 Abs. 6a StVZO, wonach diese nur bei einem Gesamtgewicht bis zu 2.800 kg Personenkraftwagen darstellten, dass Fahrzeuge mit einem höheren Gesamtgewicht nicht als Personenkraftwagen, sondern als andere Fahrzeuge im Sinne des § 8 Nr. 2 KraftStG a.F. zu behandeln seien (BFH-Urteil vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BStBl II 1983, 747; BFH-Urteil vom 1. Februar 1984 II R 144/81, BStBl II 1984, 461).

    Demgegenüber wurden Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht bis zu 2.800 kg, die nach Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt waren, mehrere Personen zu befördern, als Personenkraftwagen beurteilt, weil die für Personenkraftwagen typische Eignung zur Personenbeförderung durch die Möglichkeit des vorübergehenden Wohnens nicht verloren gehe (BFH-Urteil vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BStBl II 1983, 747).

  • BFH, 01.02.1984 - II R 144/81

    Kfz-Steuer - Kfz mit fest eingebauter Wohneinrichtung - Gesamtgewicht - Wohnmobil

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.02.2008 - 14 V 301/07
    Dieser Besteuerung lag die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu Grunde, wonach Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2.800 kg regelmäßig als anderes Fahrzeug im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zu beurteilen waren (BFH-Urteil vom 1. Februar 1984 II R 144/81, BStBl II 1984, 461).

    Insoweit knüpfte der BFH bei der Definition des im Kraftfahrzeugsteuerrecht verwendeten Begriffs des Personenkraftwagens gemäß § 2 Abs. 2 KraftStG a.F. an verkehrsrechtliche Bestimmungen an und folgerte aus der für Kombinationskraftwagen geltenden Vorschrift des § 23 Abs. 6a StVZO, wonach diese nur bei einem Gesamtgewicht bis zu 2.800 kg Personenkraftwagen darstellten, dass Fahrzeuge mit einem höheren Gesamtgewicht nicht als Personenkraftwagen, sondern als andere Fahrzeuge im Sinne des § 8 Nr. 2 KraftStG a.F. zu behandeln seien (BFH-Urteil vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BStBl II 1983, 747; BFH-Urteil vom 1. Februar 1984 II R 144/81, BStBl II 1984, 461).

  • FG Saarland, 07.11.2007 - 2 V 1427/07

    Besteuerung von Büromobilen ab 1. Mai 2005

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.02.2008 - 14 V 301/07
    Denn die nunmehr grundsätzlich nach dem Gewicht und nach Schadstoffklassen zu bemessende Kraftfahrzeugsteuer für "echte" Wohnmobile führt gegenüber der für Personenkraftwagen geltenden Hubraumbesteuerung (vgl. insoweit § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG n.F.) regelmäßig zu einer niedrigeren Kraftfahrzeugsteuer (ebenso Beschluss des Finanzgerichts des Saarlandes vom 7. November 2007 2 V 1427/07, veröffentlicht in [...]).

    Insoweit gab es auch bereits sehr früh entsprechende Informationen in den Medien (vgl. Urteil des FG Köln vom 13. September 2007, 6 K 2378/05, [...] sowie Beschluss des FG des Saarlandes vom 7. November 2007 2 V 1427/07, [...]).

  • BFH, 10.07.1990 - VII R 12/88

    Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Halter nicht schadstoffarmer PKW

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.02.2008 - 14 V 301/07
    Im Übrigen wäre ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsgebot auch dann zu verneinen, wenn man, wie der Gesetzgeber in der Anlage zur Bundesrats-Drucksache 229/05 vom 13. April 2005, Seite 4 von einer unechten Rückwirkung des Gesetzes i.S.d. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausginge (vgl. zu den Begriffen auch BFH-Urteil vom 10. Juli 1990 VII R 12/88, BStBl II 1990, 929).
  • BFH, 21.08.2006 - VII B 333/05

    Keine Änderung der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Maßgeblichkeit des Begriffes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.02.2008 - 14 V 301/07
    Dabei kann kein Merkmal von Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs als von vorneherein allein entscheidend angesehen werden, mag auch einzelnen Merkmalen ein besonderes Gewicht zukommen und eine Zuordnung als Personenkraftwagen oder als anderes Fahrzeug i.S.d. § 8 Nr. 2 KraftStG n.F. nahe legen (BFH-Beschluss vom 21. August 2006 VII B 333/05, BFH/NV 2006, 2001).
  • BFH, 17.12.2001 - IX B 56/01

    § 10 i EStG; rückwirkende Abschaffung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.02.2008 - 14 V 301/07
    Eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung liegt regelmäßig dann nicht vor, wenn der Steuerbürger auf den Fortbestand einer geltenden Rechtslage nicht vertrauen durfte (BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2001 IX B 56/01, BFH/NV 2002, 492).
  • BFH, 30.11.1993 - VII R 49/93

    Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für Zugmaschinen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.02.2008 - 14 V 301/07
    Die verkehrsrechtliche Einstufung eines Fahrzeugs ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht bindend (BFH-Urteil vom 29. April 1997 VII R 1/97, BStBl. II 1997, 627; BFH-Urteil vom 30. November 1993 VII R 49/39, BFH/NV 1994, 741).
  • BFH, 07.11.2006 - VII B 79/06

    Kfz-steuerrechtliche Einstufung eines Pick-up Ford Ranger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.02.2008 - 14 V 301/07
    Daher kann auch die Rechtsprechung des BFH, nach der Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2.800 kg ohne Rücksicht auf Typ und Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht als Personenkraftwagen zu besteuern sind, keine Geltung mehr beanspruchen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. November 2006 VII B 79/06, BFH/NV 2007, 778).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

  • FG Köln, 13.09.2007 - 6 K 2378/05

    Wegfall der Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwere Geländewagen zum

  • BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94

    Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist

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