Rechtsprechung
   FG München, 20.08.2009 - 14 V 521/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10831
FG München, 20.08.2009 - 14 V 521/09 (https://dejure.org/2009,10831)
FG München, Entscheidung vom 20.08.2009 - 14 V 521/09 (https://dejure.org/2009,10831)
FG München, Entscheidung vom 20. August 2009 - 14 V 521/09 (https://dejure.org/2009,10831)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,10831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung der Umsatzsteuer; Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen von Neufahrzeugen und Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus dem Erwerb dieser Kfz; Nachweispflichten als materielle Voraussetzungen für die Befreiung als ...

  • Judicialis

    UStG § 4; ; UStG § 6a; ; UStDV § 17a; ; UStDV § 17c; ; RL 77/388/EWG Art. 28c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme einer innergemeinschaftlichen Lieferung auch bei fehlendem Buch- und Belegnachweis; Ernstliche Zweifel an der Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung wegen Mitwirkens an der Mehrwertsteuerhinterziehung des Abnehmers; Kein ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Annahme einer innergemeinschaftlichen Lieferung auch bei fehlendem Buch- und Belegnachweis - Ernstliche Zweifel an der Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung wegen Mitwirkens an der Mehrwertsteuerhinterziehung des Abnehmers - Kein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1866
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (31)

  • BFH, 30.04.2009 - V R 15/07

    Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht

    Auszug aus FG München, 20.08.2009 - 14 V 521/09
    Aus dem Zweck der Rechnung, aus ihr die Person des Leistenden leicht und eindeutig bestimmen zu können, folgt zum einen, dass der in der Rechnung angegebene Sitz des Unternehmens im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung und dem Zeitpunkt der Rechnungserstellung tatsächlich bestanden haben muss (BFH-Urteil vom 30. April 2009 V R 15/07, DStR 2009, 1427).

    c) Die Antragstellerin kann sich auch nicht auf den Schutz des guten Glaubens berufen, denn nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein Schutz des guten Glaubens an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen - auch was die Identität von Leistendem und Rechnungsaussteller und dessen Unternehmereigenschaft anbelangt - im Festsetzungsverfahren nicht vorgesehen (BFH-Urteil vom 30. April 2009 V R 15/07, BFH/NV 2009, 1342).

    Liegen die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug wegen unzutreffender Rechnungsangaben nicht vor, kommt unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes allenfalls ein Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren (§§ 163, 227 AO) in Betracht (vgl. BFH in BFH/NV 2009, 1342).).

  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

    Auszug aus FG München, 20.08.2009 - 14 V 521/09
    Das Finanzamt könne sich nicht auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 21. Februar 2006 in der Rs. C-255/02 (Halifax) berufen, weil sie mit den Lieferungen der Kfz an die italienischen Abnehmer andere Zwecke verfolgt habe, als Steuervorteile zu erlangen.

    Denn nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 21. Februar 2006 Rs. C-255/02 -Halifax- Slg. 2006 I- 1609) sei eine betrügerische und missbräuchliche Berufung auf das Gemeinschaftsrecht nicht erlaubt.

    Es kommt daher für den Vorsteuerabzug aus den Rechnungen der X-Automobile bzw. des XA nicht mehr darauf an, dass der Vorsteuerabzug auch möglicherweise rechtsmissbräuchlich war, weil die fraglichen Umsätze trotz formaler Anwendung der Bedingungen der einschlägigen Bestimmungen der RL 77/388/EWG und des ihrer Umsetzung dienenden nationalen Rechts einen Steuervorteil zum Ergebnis haben, dessen Gewährung dem mit diesen Bestimmungen verfolgten Ziel zuwiderlaufen würde und es für die Antragstellerin aus einer Reihe objektiver Anhaltspunkte ersichtlich gewesen ist, dass mit den fraglichen Umsätzen im Wesentlichen ein Steuervorteil bezweckt werde (vgl. EuGH-Urteil vom 21. Februar 2006, Rs. C-255/02 - Halifax u.a., Randnr. 84 ff., Slg. 2006, I-1609).

  • BGH, 20.11.2008 - 1 StR 354/08

    Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des § 6a UStG bei

    Auszug aus FG München, 20.08.2009 - 14 V 521/09
    Mit Beschluss vom 20. November 2008 - 1 StR 354/08 (UR 2009, 192) verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) die Revisionen gegen das Urteil des Landgerichts vom 28. November 2007 als unbegründet.

    Im Hinblick auf das Urteil des Landgerichts vom 28. November 2007 und den Beschluss des BGH vom 20. November 2008 - 1 StR 354/08 könne gerade nicht von einer Gutgläubigkeit der Antragstellerin bzw. der Gesellschafter ausgegangen werden.

    Denn für den Streitfall hat der BGH entschieden, dass die Kfz- Lieferungen an die Abnehmer in Italien (Q, R und T) keine steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen i.S.d. § 6a UStG darstellen, weil der inländische Unternehmer (die Antragstellerin) in kollusivem Zusammenwirken mit dem tatsächlichen Abnehmer (C und D) die Lieferung an einen Zwischenhändler (Q, R und T) vorgetäuscht hat, um dem Abnehmer die Hinterziehung von Steuern zu ermöglichen (vgl. Beschluss des BGH vom 20. November 2008 - 1 StR 354/08, UR 2009, 192).

  • FG Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 1 V 4305/08

    Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen trotz unzutreffender

    Auszug aus FG München, 20.08.2009 - 14 V 521/09
    Da die Frage, ob eine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt, nach o.g. Rechtsprechung des EuGH anhand objektiver Kriterien zu erfolgen hat, ist es nach der Auffassung des erkennenden Senats unerheblich, ob die Lieferungen durch die Steuerfahndung festgestellt oder durch die Antragstellerin nachgewiesen worden sind (vgl. Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11. März 2009 - 1 V 4305/08, [...]).

    Demgegenüber hat das Finanzgericht Baden-Württemberg im Beschluss vom 11. März 2009 - 1 V 4305/08 in einem vergleichbaren Sachverhalt entschieden, dass es fraglich sei, ob die Qualifizierung als innergemeinschaftliche Lieferung deshalb ausgeschlossen sei, wenn sich der in Deutschland ansässige Unternehmer dadurch Wettbewerbsvorteile verschafft, dass er durch Ausstellung unzutreffender Rechnungen seine wahren Abnehmer verschleiert und dem tatsächlichen Abnehmer im anderen Mitgliedstaat ermöglicht, dort Umsatzsteuern zu hinterziehen.

  • BFH, 04.09.2003 - V R 9/02

    Scheinfirma / Umsatzsteuerkarussel - Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen von

    Auszug aus FG München, 20.08.2009 - 14 V 521/09
    Weiterhin folgt aus dem genannten Zweck der Rechnung, dass zwischen dem in der Rechnung bezeichneten und dem tatsächlichen Leistungserbringer Identität bestehen muss (vgl. BFH-Urteile vom 4. September 2003 V R 9, 10/02, BStBl II 2004, 627 und vom 24. August 2006 V R 16/05, BFHE 215, 311, BStBl II 2007, 340).

    Demzufolge hat das FA bei summarischer Prüfung zu Recht die streitgegenständlichen Kfz- Lieferungen XA und nicht der X-Automobile zugerechnet, denn auch wer in fremdem Namen auftritt, erbringt eine eigene Leistung, wenn nach den erkennbaren Umständen durch sein Handeln in fremdem Namen lediglich verdeckt wird, dass er und nicht der Vertretene der Leistende ist (vgl. BFH in BStBl II 2004, 627 m.w.N.).

  • BFH, 14.10.2002 - V B 60/02

    USt; Sale-and-lease-back-Geschäft

    Auszug aus FG München, 20.08.2009 - 14 V 521/09
    Deshalb sind ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Bescheides auch dann gegeben, wenn eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage von einer in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärten Beurteilung abhängt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. März 2000 V B 170/99, BFH/NV 2000, 1147 und vom 14. Oktober 2002 V B 60/02, BFH/NV 2003, 87).

    Ist die Rechtslage nicht eindeutig, ist über die zu klärenden Fragen im summarischen Beschlussverfahren nicht abschließend zu entscheiden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. November 2000 V B 187/00, BFH/NV 2001, 657; vom 14. Oktober 2002 V B 60/02, BFH/NV 2003, 87 und vom 25. November 2005 V B 75/05, BFH/NV 2006, 447).

  • BFH, 06.12.2007 - V R 59/03

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG München, 20.08.2009 - 14 V 521/09
    Die Nachweispflichten sind zwar keine materiellen Voraussetzungen für die Befreiung als innergemeinschaftliche Lieferungen, sondern bestimmen lediglich, dass und wie der Unternehmer die Nachweise zu erbringen hat (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 2007 V R 59/03, BFHE 219, 469, BStBl II 2009, 57).

    Unabhängig von der Art des Beleg- oder Buchfehlers ist die Lieferung steuerfrei, wenn nach der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen der Steuerfreiheit vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 V R 23/08, DStR 2009, 1636; BFH in BFHE 219, 469, BStBl II 2009, 57).

  • BFH, 06.08.2007 - VII B 108/06

    Einstweiliger Rechtsschutz; Sicherheitsleistung

    Auszug aus FG München, 20.08.2009 - 14 V 521/09
    Nur einer solchen Entwicklung soll durch die Sicherheitsleistung vorgebeugt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 6. August 2007 VII B 108-109/06, BFH/NV 2007, 2358).
  • BGH, 07.07.2009 - 1 StR 41/09

    Vorlage zur Vorabentscheidung durch den EuGH (richtlinienkonforme Auslegung);

    Auszug aus FG München, 20.08.2009 - 14 V 521/09
    Der BGH hat im Hinblick auf die vom Finanzgericht Baden-Württemberg geäußerten Rechtsbedenken mit Beschluss vom 7. Juli 2009 - 1 StR 41/09 dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09

    Ernstliche Zweifel an Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen

    Auszug aus FG München, 20.08.2009 - 14 V 521/09
    Mit Beschluss vom 29. Juli 2009 XI B 24/09 hat der BFH über die gegen den Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11. März 2009 eingelegte Beschwerde entschieden.
  • BFH, 18.03.1996 - V B 131/95

    Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte

  • BFH, 30.03.1993 - VII R 37/92

    Entrichtung eines Säumniszuschläges zur Körperschaftsteuer und Ergänzungsabgabe -

  • BFH, 10.10.2002 - VII S 28/01

    Branntweinsteuerbescheid; AdV

  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

  • BFH, 02.12.2003 - VII R 17/03

    Haftung - Zur Auswahl des Haftungsschuldners nach einer vorsätzlichen

  • BFH, 30.11.2000 - V B 187/00

    Besteuerung von Geldspielautomatenumsätzen

  • BFH, 06.12.2007 - V R 61/05

    Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen

  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

  • BFH, 25.11.2005 - V B 75/05

    Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen

  • BFH, 03.02.2005 - I B 208/04

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an

  • BFH, 18.02.2009 - V R 82/07

    Vorsteuerabzug bei Treuhand - widerstreitende Steuerfestsetzung - Ablaufhemmung:

  • BFH, 20.11.2006 - VIII R 47/05

    Umfang der Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerung von Mitunternehmeranteilen nach

  • BFH, 29.11.2004 - V B 78/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in sog. "Karussellen"

  • BFH, 28.06.2000 - V R 70/99

    Umsatzsteuer; Zurechnung der Leistung

  • BFH, 24.08.2006 - V R 16/05

    Leistungsempfänger bei der Lieferung von Waren gegen Vorlage eines

  • BFH, 22.12.1969 - V B 115/69

    Rechtmäßigkeit einer Steuerbefreiung von der Umsatzsteuer - Anordnung einer

  • BFH, 06.03.2000 - V B 170/99

    AdV, ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide

  • BFH, 28.05.2009 - V R 23/08

    Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen - Ergänzung und Berichtigung -

  • BFH, 06.06.2002 - V B 110/01

    Vorsteuerrückforderungsanspruch bei Organschaft

  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

  • BFH, 08.11.2007 - V R 72/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • BFH, 06.02.2013 - XI B 125/12

    Aufhebung der Vollziehung eines dinglichen Arrests ohne Sicherheitsleistung -

    Selbst wenn nach Auffassung des FG im Streitfall eine Aufhebung der Vollziehung nicht ohne Sicherheitsleistung ausgesprochen werden konnte, wäre zu prüfen gewesen, ob --unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (BFH-Beschluss vom 4. April 1996 V S 1/96, V B 6/96, BFH/NV 1996, 795)-- ggf. eine nur teilweise Sicherheitsleistung in Betracht kommen könnte (vgl. Beschlüsse des Hessischen FG vom 29. April 2005  3 V 517/04, Haufe-Index 1406716, unter II.4.; des FG München vom 17. Dezember 2007  6 V 4166/06, Haufe-Index 1965867; vom 20. August 2009  14 V 521/09, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 1866, unter II.6.).
  • FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13

    Versagung des Vorsteuerabzugs wegen Einbeziehung in einen USt-Betrug

    Auch unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kommt eine nur teilweise Sicherheitsleistung nicht in Betracht (vgl. BFH-Beschluss vom 6.2.2013 XI B 125/12, BFHE 239, 390; Hessisches FG, Beschluss vom 29.4.2005 3 V 517/04, juris; FG München, Beschlüsse vom 17.12.2007 6 V 4166/06, juris und vom 20.8.2009 14 V 521/09, EFG 2009, 1866).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht