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   FG München, 12.06.2012 - 14 V 592/12   

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FG München, 12.06.2012 - 14 V 592/12 (https://dejure.org/2012,29115)
FG München, Entscheidung vom 12.06.2012 - 14 V 592/12 (https://dejure.org/2012,29115)
FG München, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 14 V 592/12 (https://dejure.org/2012,29115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Steuerschuldnerschaft bei im Lkw versteckten Zigaretten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids bzgl. der Zahlung von Tabaksteuer bei Einfuhr einer Lkw-Ladung Zigaretten aus Rumänien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldnerschaft von Tabaksteuer bei in einem Speditions-LKW versteckten Zigaretten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schuldnerschaft von Tabaksteuer bei in einem Speditions-LKW versteckten Zigaretten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 10.10.2007 - VII R 49/06

    Unkenntnis der Zusammensetzung einer LKW-Ladung schließt Schuldnerschaft für

    Auszug aus FG München, 12.06.2012 - 14 V 592/12
    Ebenso ist es unerheblich, dass die betreffenden Waren durch Dritte möglicherweise ohne Wissen des Fahrzeugführers in dem Fahrzeug untergebracht oder versteckt worden sind (vgl. zu § 19 TabStG a. F. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2007 VII R 49/06, BFHE 218, 469; vgl. auch Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. März 2004 Rs. C-238/02 und 246/02, EuGHE 2004, I-2141).

    Eine Beschränkung des Besitzwillens allein auf solche Gegenstände, von denen der Besitzer konkret weiß, lehnt er in diesem Zusammenhang ab (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2007 VII R 49/06, a. a. O.).

    Wegen der inneren Verzahnung der Regelungssysteme des Zollrechts und des Verbrauchsteuerrechts im europäischen Gemeinschaftsrecht liegt es nahe, in dem weitgehend harmonisierten Verbrauchsteuerrecht dieselben Maßstäbe anzulegen (vgl. zu § 19 TabStG a. F. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2007 VII R 49/06, a. a. O. und BGH-Urteil vom 14. März 2007 5 StR 461/06, NStZ 2007, 592).

    Die Ermessensentscheidung ist in der Regel im Sinne einer abgabenrechtlichen Inanspruchnahme des Steuerstraftäters vorgeprägt (BFH-Urteil vom 10. Oktober 2007 VII R 49/06, a. a. O.; BFH-Urteil vom 20. Juli 2004 VII R 20/02, BFHE 207, 565), was jedoch vorliegend nicht der Fall gewesen ist, weil der Fahrer des Klein-Lkw mit rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts vom ... (Az. ...) von dem Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen worden ist und weitere Straftäter zumindest bisher nicht ermittelt werden konnten.

  • EuGH, 04.03.2004 - C-238/02

    Viluckas

    Auszug aus FG München, 12.06.2012 - 14 V 592/12
    Ebenso ist es unerheblich, dass die betreffenden Waren durch Dritte möglicherweise ohne Wissen des Fahrzeugführers in dem Fahrzeug untergebracht oder versteckt worden sind (vgl. zu § 19 TabStG a. F. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2007 VII R 49/06, BFHE 218, 469; vgl. auch Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 4. März 2004 Rs. C-238/02 und 246/02, EuGHE 2004, I-2141).

    In diesem Zusammenhang hat der EuGH entschieden, dass diejenigen Personen bei der Einfuhr mit einem Kraftfahrzeug Nichtgemeinschaftsware in das Zollgebiet der Gemeinschaft "verbringen" i. S. d. Art. 38 und 40 des Zollkodex, die die Herrschaft über das Fahrzeug im Zeitpunkt der Verbringung haben, nämlich u. a. die Fahrer und sein Beifahrer (EuGH-Urteil vom 4. März 2004 Rs. C-238/02 und C-246/02, Slg. 2004, I-02141).

  • BFH, 18.02.1992 - VII R 22/90

    § 15 Abs. 2 Nr. 2 MinöStG als Ermächtigungsgrundlage

    Auszug aus FG München, 12.06.2012 - 14 V 592/12
    Mangels näherer Festlegung in den Steuergesetzen ist deshalb der allgemeine Grundsatz zu berücksichtigen, dass Steuerschuldner derjenige bzw. dasjenige Steuerrechtssubjekt ist, dem die Verwirklichung der tatbestandlichen Voraussetzungen der für die Entstehung der Steuerschuld maßgebenden Norm zugerechnet werden muss (BFH-Urteil vom 18. Februar 1992 VII R 22/90, BFHE 167, 251).
  • BFH, 20.07.2004 - VII R 20/02

    Einfuhrabgaben für vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbrachte Waren -

    Auszug aus FG München, 12.06.2012 - 14 V 592/12
    Die Ermessensentscheidung ist in der Regel im Sinne einer abgabenrechtlichen Inanspruchnahme des Steuerstraftäters vorgeprägt (BFH-Urteil vom 10. Oktober 2007 VII R 49/06, a. a. O.; BFH-Urteil vom 20. Juli 2004 VII R 20/02, BFHE 207, 565), was jedoch vorliegend nicht der Fall gewesen ist, weil der Fahrer des Klein-Lkw mit rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts vom ... (Az. ...) von dem Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen worden ist und weitere Straftäter zumindest bisher nicht ermittelt werden konnten.
  • BFH, 05.04.2007 - XI B 173/06

    Existenzgründerrücklage; Aufzeichnungspflicht

    Auszug aus FG München, 12.06.2012 - 14 V 592/12
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei überschlägiger Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründen gewichtige, gegen sie sprechende Umstände zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen bewirken oder Unklarheiten in der Beurteilung der Tatfragen aufwerfen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes - BFH -, vgl. z. B. Beschluss vom 5. April 2007 XI B 173/06, BFH/NV 2007, 1308).
  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06

    Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware;

    Auszug aus FG München, 12.06.2012 - 14 V 592/12
    In Anlehnung an diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) ausgeführt, dass Herrschaft über das Transportfahrzeug aber nicht nur der Fahrer hat, weil er das Fahrzeug steuert, und seine Begleiter im Fahrzeug, wenn sie für die Verbringung der Waren Verantwortung übernommen haben, sondern kraft ihrer Weisungsbefugnis auch diejenigen Organisatoren des Transports, die beherrschenden Einfluss auf den Fahrzeugführer haben, indem sie die Entscheidung zur Durchführung des Transports treffen und die Einzelheiten der Fahrt (z. B. Fahrtroute, Ort und Zeit der Einfuhr) bestimmen (BGH-Urteil vom 1. Februar 2007 5 StR 372/06, NJW 2007, 1294).
  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06

    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger

    Auszug aus FG München, 12.06.2012 - 14 V 592/12
    Wegen der inneren Verzahnung der Regelungssysteme des Zollrechts und des Verbrauchsteuerrechts im europäischen Gemeinschaftsrecht liegt es nahe, in dem weitgehend harmonisierten Verbrauchsteuerrecht dieselben Maßstäbe anzulegen (vgl. zu § 19 TabStG a. F. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2007 VII R 49/06, a. a. O. und BGH-Urteil vom 14. März 2007 5 StR 461/06, NStZ 2007, 592).
  • FG Hamburg, 28.11.2011 - 4 V 245/11

    Aussetzung der Vollziehung: Besteuerung von Kraftstoff gem. § 15 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus FG München, 12.06.2012 - 14 V 592/12
    Das HZA hat die Antragstellerin mit der Begründung in Anspruch nehmen können, dass der Fahrer des Klein-Lkw bei ihr angestellt gewesen ist und damit die Waren im Auftrag seines Arbeitgebers, der Antragstellerin, transportiert hat (vgl. zur Verwendung von Energieerzeugnissen zum Betrieb des von einer Firma eingesetzten Lkw Urteil des FG München vom 7. Juli 2011 14 K 3565/08, ZfZ Beilage 2012, Nr. 1, 12; vgl. auch Beschluss des FG Hamburg vom 28. November 2011 4 V 245/11, n. v.).
  • FG München, 07.07.2011 - 14 K 3565/08

    Energiesteuer für Kraftstoff im Zusatztank eines Lkw: Steuerschuldnerschaft des

    Auszug aus FG München, 12.06.2012 - 14 V 592/12
    Das HZA hat die Antragstellerin mit der Begründung in Anspruch nehmen können, dass der Fahrer des Klein-Lkw bei ihr angestellt gewesen ist und damit die Waren im Auftrag seines Arbeitgebers, der Antragstellerin, transportiert hat (vgl. zur Verwendung von Energieerzeugnissen zum Betrieb des von einer Firma eingesetzten Lkw Urteil des FG München vom 7. Juli 2011 14 K 3565/08, ZfZ Beilage 2012, Nr. 1, 12; vgl. auch Beschluss des FG Hamburg vom 28. November 2011 4 V 245/11, n. v.).
  • FG Düsseldorf, 29.09.2023 - 4 V 1068/23

    Steuerentstehung durch Inbesitzhalten von Tabakwaren: Erwerb von Substituten für

    Im Übrigen habe der Antragsteller über das Schicksal der Waren geherrscht und komme daher hilfsweise als mittelbarer Besitzer in Betracht (Verweis auf Finanzgericht -FG- München, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 14 V 592/12, Rn 28 f., juris; Bundesgerichtshof -BGH-, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, Rn. 25, juris).

    Aufgrund der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit des Antragstellers auf die streitgegenständlichen Waren kommt es auf die vom Antragsgegner angeführte Sachherrschaft kraft Weisungsbefugnis nicht mehr an (vgl. hierzu FG München, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 14 V 592/12, Rn 28 f; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 372/06, Rn. 25 f., juris).

  • FG Sachsen, 05.12.2018 - 4 K 1008/14

    Zustellung deutscher Bescheide im Ausland durch Einschreiben mit Rückschein

    Danach hat der Führer eines Fahrzeugs die Möglichkeit der Sachherrschaft über sein Fahrzeug und alle in ihm befindlichen Gegenstände, somit auch über die im Fahrzeug versteckten Zigaretten, und zwar unabhängig davon, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen PKW oder einen LKW handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 25.03.2013 VII B 232/12, BFH/NV 2013, 1131 ; vgl. auch FG München, Beschluss vom 12.06.2012 14 V 592/12, Juris).
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