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   FG Düsseldorf, 09.01.2004 - 14 V 6204/03 A (E, AO)   

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https://dejure.org/2004,6125
FG Düsseldorf, 09.01.2004 - 14 V 6204/03 A (E, AO) (https://dejure.org/2004,6125)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.2004 - 14 V 6204/03 A (E, AO) (https://dejure.org/2004,6125)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Januar 2004 - 14 V 6204/03 A (E, AO) (https://dejure.org/2004,6125)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung des Unterschiedsbetrags zwischen zwei Steuerbeträgen für die Zinsberechnung ; Kürzung von Sonderausgaben als Folge von zuviel erstatteter Kirchensteuer; Verrechnung von überbezahlten Aufwendungen im Erstattungsjahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anerkennung von Kirchensteuer als Sonderausgabe im Jahr der wirtschaftlichen Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 26.06.1996 - X R 73/94

    Ohne Rechtsgrund gezahlte Kirchensteuer nicht als Sonderausgaben abziehbar

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.01.2004 - 14 V 6204/03
    Nach der Rechtsprechung des BFH - der sich der Senat anschließt - folgt aus dem in § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG verwendeten Begriff "Aufwendungen", dass nur solche Ausgaben als Sonderausgaben abziehbar sind, durch die der Steuerpflichtige endgültig wirtschaftlich belastet ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 1996 X R 73/94, BStBl II 1996, 646).

    Aus Gründen der Praktikabilität und auch der Rechtskontinuität hat der BFH es deshalb als gerechtfertigt angesehen, dass Erstattungen von Sonderausgaben ausnahmsweise im Erstattungsjahr und nicht steuersystematisch richtig im Zahlungsjahr zu verrechnen sind (BFH-Urteile vom 26. Juni 1996 X R 73/94, BStBl II 1996, 646; vom 28. Mai 1998 X R 7/96, BStBl II 1999, 95 und vom 18. Mai 2000 IV R 28/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofes -BFH/NV- 2001, 238).

    Der Steuerpflichtige würde dann steuerlich entlastet, obwohl er wegen der Erstattung der Kirchensteuer wirtschaftlich nicht endgültig belastet ist (BFH-Urteil vom 26. Juni 1996 X R 73/94, BStBl II 1996, 646).

    Soweit im Jahr der Erstattung der Sonderausgaben eine Kompensation mit gleichartigen Aufwendungen nicht möglich ist, ist eine Kürzung der gezahlten Sonderausgaben im Zahlungsjahr vorzunehmen (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juni 1996 X R 73/94, BStBl II 1996, 646 und vom 18. Mai 2000 IV R 28/98, BFH//NV 2000, 1455; FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Oktober 2003, 13 K 1942/03 E, n.v.; FG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juli 2003, 11 V 3056/03 A (E), n.v.).

  • BFH, 18.05.2000 - IV R 28/98

    Forstfläche als BV; Liebhaberei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.01.2004 - 14 V 6204/03
    Aus Gründen der Praktikabilität und auch der Rechtskontinuität hat der BFH es deshalb als gerechtfertigt angesehen, dass Erstattungen von Sonderausgaben ausnahmsweise im Erstattungsjahr und nicht steuersystematisch richtig im Zahlungsjahr zu verrechnen sind (BFH-Urteile vom 26. Juni 1996 X R 73/94, BStBl II 1996, 646; vom 28. Mai 1998 X R 7/96, BStBl II 1999, 95 und vom 18. Mai 2000 IV R 28/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofes -BFH/NV- 2001, 238).

    Soweit im Jahr der Erstattung der Sonderausgaben eine Kompensation mit gleichartigen Aufwendungen nicht möglich ist, ist eine Kürzung der gezahlten Sonderausgaben im Zahlungsjahr vorzunehmen (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juni 1996 X R 73/94, BStBl II 1996, 646 und vom 18. Mai 2000 IV R 28/98, BFH//NV 2000, 1455; FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Oktober 2003, 13 K 1942/03 E, n.v.; FG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juli 2003, 11 V 3056/03 A (E), n.v.).

    Ob die Verausgabung der Sonderausgaben rechtsgrundlos erfolgte oder nicht, ist dabei entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht entscheidend (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2000, IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455).

  • BFH, 28.05.1998 - X R 7/96

    Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.01.2004 - 14 V 6204/03
    Dagegen wandte der Antragsteller ein, das angesprochene BMF-Schreiben stütze sich auf die Urteile des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 26. Juni 1996 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 646) und vom 28. Mai 1998 (BStBl II 1999, 95).

    Aus Gründen der Praktikabilität und auch der Rechtskontinuität hat der BFH es deshalb als gerechtfertigt angesehen, dass Erstattungen von Sonderausgaben ausnahmsweise im Erstattungsjahr und nicht steuersystematisch richtig im Zahlungsjahr zu verrechnen sind (BFH-Urteile vom 26. Juni 1996 X R 73/94, BStBl II 1996, 646; vom 28. Mai 1998 X R 7/96, BStBl II 1999, 95 und vom 18. Mai 2000 IV R 28/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofes -BFH/NV- 2001, 238).

  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.01.2004 - 14 V 6204/03
    Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne dieser Vorschriften liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (BFH-Beschlüsse vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BStBl II 1990, 510; vom 5. März 1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325).
  • BFH, 21.02.1990 - II B 98/89

    Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.01.2004 - 14 V 6204/03
    Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne dieser Vorschriften liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (BFH-Beschlüsse vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BStBl II 1990, 510; vom 5. März 1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325).
  • FG Düsseldorf, 22.09.2003 - 7 K 1172/03

    Sonderausgabenabzug; Kirchensteuer; Erstattungsüberhang; Folgejahr; Rückwirkendes

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.01.2004 - 14 V 6204/03
    Angesichts dessen teilt der Senat auch nicht den Ansatzpunkt im Urteil des 7. Senats des FG Düsseldorf vom 22. September 2003 (7 K 1172/03 E, EFG 2003, 1793).
  • FG Düsseldorf, 13.10.2003 - 13 K 1942/03

    Sonderausgabenabzug; Kirchensteuer; Erstattungsüberhang; Folgejahr; Rückwirkendes

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.01.2004 - 14 V 6204/03
    Soweit im Jahr der Erstattung der Sonderausgaben eine Kompensation mit gleichartigen Aufwendungen nicht möglich ist, ist eine Kürzung der gezahlten Sonderausgaben im Zahlungsjahr vorzunehmen (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juni 1996 X R 73/94, BStBl II 1996, 646 und vom 18. Mai 2000 IV R 28/98, BFH//NV 2000, 1455; FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Oktober 2003, 13 K 1942/03 E, n.v.; FG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juli 2003, 11 V 3056/03 A (E), n.v.).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.01.2004 - 14 V 6204/03
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung dieses Bescheides anhand des aktenkundigen Sachverhaltes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (BFH-Beschluss vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BStBl III 1967, 182, seitdem ständige Rechtsprechung).
  • FG Düsseldorf, 07.07.2003 - 11 V 3056/03

    Anerkennung von Kirchensteuer als Sonderausgabe im Jahr der wirtschaftlichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.01.2004 - 14 V 6204/03
    Soweit im Jahr der Erstattung der Sonderausgaben eine Kompensation mit gleichartigen Aufwendungen nicht möglich ist, ist eine Kürzung der gezahlten Sonderausgaben im Zahlungsjahr vorzunehmen (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juni 1996 X R 73/94, BStBl II 1996, 646 und vom 18. Mai 2000 IV R 28/98, BFH//NV 2000, 1455; FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Oktober 2003, 13 K 1942/03 E, n.v.; FG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juli 2003, 11 V 3056/03 A (E), n.v.).
  • BFH, 29.10.1987 - VIII R 413/83

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung der Vollziehung -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.01.2004 - 14 V 6204/03
    Da der Antragsteller keine spezifischen, ausschließlich die Zinsberechnung als solche betreffenden Einwände erhoben hat, die Rechtmäßigkeit der Zinsfestsetzung vielmehr nur unter Hinweis auf die hinsichtlich der Steuerfestsetzung vorgebrachten Einwände für ernstlich zweifelhaft hält, ist der Antrag mit Rücksicht auf die Geltung von § 351 Abs. 2 AO auch im gerichtlichen Verfahren (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1987 VIII R 413/83, BStBl II 1988, 240; Koch in: Gräber, FGO, 5. Aufl., § 69 Anm. 30) insoweit unzulässig.
  • FG Hamburg, 23.09.1985 - III 309/83
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.09.2007 - 12 K 7078/05

    Pkw-Gestellung im überwiegend betrieblichen Interesse -Unterscheidung zwischen

    In Konsequenz dessen ist eine Klage oder ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wegen der Festsetzung des Solidaritätszuschlags unzulässig, wenn und soweit sich der Steuerpflichtige mit seinem Begehren allein gegen die Besteuerungsgrundlagen des Steuerbescheides wendet (vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Januar 2004, 14 V 6204/03 A, m.w.N., veröffentlicht in [...]).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.02.2016 - 11 K 12058/13

    Abzinsung unverzinslicher Darlehen - Unbeachtlichkeit einer vor dem

    In Konsequenz dessen ist eine Klage wegen der Folgebescheide unzulässig, wenn und soweit sich der Steuerpflichtige mit seinem Begehren allein gegen die Besteuerungsgrundlagen der Steuerbescheide (hier: Körperschaftsteuer bzw. Gewerbesteuer) wendet (vgl. Finanzgericht [FG] Düsseldorf, Beschluss vom 09. Januar 2004 - 14 V 6204/03 A, m. w. N.; Beschluss des erkennenden Senats vom 06. August 2007 - 12 V 12078/07; beide veröffentlicht in juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.08.2007 - 12 V 12078/07

    Zweifel an der Vereinbarkeit der Besteuerung inländischer Zweigniederlassungen

    In Konsequenz dessen ist eine Klage oder ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wegen der Zinsfestsetzungen bzw. der Festsetzungen der Solidaritätszuschläge unzulässig, wenn und soweit sich der Steuerpflichtige mit seinem Begehren allein gegen die Besteuerungsgrundlagen der Steuerbescheide (hier: Körperschaftsteuer bzw. Gewerbesteuer) wendet (vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Januar 2004, 14 V 6204/03 A, m.w.N., veröffentlicht in [...]).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.12.2007 - 12 V 12262/07

    Körperschaftsteuerguthaben - Auszahlungsanspruch als aktivierungspflichtiges

    In Konsequenz dessen ist ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wegen der Festsetzung des Solidaritätszuschlages unzulässig, wenn und soweit sich der Steuerpflichtige mit seinem Begehren allein gegen die Besteuerungsgrundlagen des Steuerbescheides (hier: Körperschaftsteuer) wendet (vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Januar 2004 - 14 V 6204/03 A, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 06. August 2007 - 12 V 12078/07; beide veröffentlicht in [...]).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.04.2009 - 12 V 12210/08

    Abzinsung eigenkapitalersetzender Darlehen - Annahme eines Scheingeschäfts

    In Konsequenz dessen ist ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wegen der Zinsfestsetzungen unzulässig, wenn und soweit sich der Steuerpflichtige mit seinem Begehren allein gegen die Besteuerungsgrundlagen der Steuerbescheide (hier: Körperschaftsteuer) wendet (vgl. Finanzgericht [FG] Düsseldorf , Beschluss vom 09. Januar 2004 - 14 V 6204/03 A, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 06. August 2007 - 12 V 12078/07; beide veröffentlicht in [...]).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 12 V 12089/11

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Körperschaftsteuer

    In Konsequenz dessen ist ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wegen der Zinsfestsetzungen bzw. der Festsetzungen der Solidaritätszuschläge unzulässig, wenn und soweit sich der Steuerpflichtige mit seinem Begehren allein gegen die Besteuerungsgrundlagen der Steuerbescheide (hier: Körperschaftsteuer) wendet (vgl. Finanzgericht [FG] Düsseldorf, Beschluss vom 09. Januar 2004 - 14 V 6204/03 A, m.w.N.; Beschluss des Senats vom 06. August 2007 - 12 V 12078/07; beide veröffentlicht in juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 12 K 8172/06

    Körperschaftsteuersatz des Betriebsstättengewinns einer EU-Kapitalgesellschaft:

    In Konsequenz dessen ist eine Klage oder ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wegen der Zinsfestsetzungen bzw. der Festsetzungen der Solidaritätszuschläge unzulässig, wenn und soweit sich der Steuerpflichtige mit seinem Begehren allein gegen die Besteuerungsgrundlagen der Steuerbescheide (hier: Körperschaftsteuer bzw. Gewerbesteuer) wendet (vgl. Finanzgericht [FG] Düsseldorf, Beschluss vom 09. Januar 2004 - 14 V 6204/03 A, m.w.N.; Beschluss des erkennenden Senats vom 06. August 2007 - 12 V  12078/07; beide veröffentlicht in juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.01.2009 - 12 V 12283/07

    Aussetzung der Vollziehung - Abzinsung eines zunächst unverzinslich gewährten

    In Konsequenz dessen ist ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wegen der Festsetzungen der Solidaritätszuschläge unzulässig, wenn und soweit sich der Steuerpflichtige mit seinem Begehren allein gegen die Besteuerungsgrundlagen des Steuerbescheides (hier: Körperschaftsteuer) wendet (vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Januar 2004 - 14 V 6204/03 A, m.w.N.; Beschluss des erkennenden Senats vom 06. August 2007 - 12 V 12078/07; beide veröffentlicht in [...]).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.09.2008 - 12 V 12115/07

    Verfahren der Aussetzung der Vollziehung: keine ernstlichen Zweifel an der

    In Konsequenz dessen ist ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wegen der Zinsfestsetzungen bzw. der Festsetzungen der Solidaritätszuschläge unzulässig, wenn und soweit sich der Steuerpflichtige mit seinem Begehren allein gegen die Besteuerungsgrundlagen der Steuerbescheide (hier: Körperschaftsteuer) wendet (vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Januar 2004 - 14 V 6204/03 A, m.w.N.; Beschluss des erkennenden Senats vom 06. August 2007 - 12 V 12078/07; beide veröffentlicht in [...]).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.12.2007 - 12 K 8179/04

    Vermeintlicher Firmenwert als verdeckte Gewinnausschüttung

    In Konsequenz dessen ist eine Klage wegen der Festsetzungen der Solidaritätszuschläge unzulässig, wenn und soweit sich der Steuerpflichtige mit seinem Begehren allein gegen die Besteuerungsgrundlagen der Steuerbescheide (hier: Körperschaftsteuer) wendet (vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 09. Januar 2004 - 14 V 6204/03 A, m.w.N.; Beschluss des erkennenden Senats vom 06. August 2007 - 12 V 12078/07; beide veröffentlicht in [...]).
  • FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 12 B 8173/06

    Körperschaftsteuerbelastung der Betriebsstätteneinkünfte - Verdeckte

  • FG München, 19.10.2007 - 1 V 1502/07

    Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und nicht steuerbarer Vermögensverwaltung;

  • FG München, 24.05.2007 - 1 V 4760/06

    Rechtsstreit über die Möglichkeit der Bildung einer Rückstellung für

  • FG Bremen, 11.10.2004 - 2 V 311/03

    Nachweis der tatsächlichen Leistungserbringung bei vermuteten Scheingeschäften;

  • FG Hamburg, 10.05.2012 - 6 V 156/11

    Keine Aussetzung der Vollziehung bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des §

  • FG München, 28.09.2009 - 1 V 1824/09

    Zurechnung von Einkünften bei Zwischenschaltung ausländischer

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - 12 V 12192/07

    Zulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über

  • FG München, 16.12.2009 - 1 V 3500/08

    Änderung aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen bei

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