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   VG Hamburg, 29.05.2001 - 14 VG 4363/2000   

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https://dejure.org/2001,20575
VG Hamburg, 29.05.2001 - 14 VG 4363/2000 (https://dejure.org/2001,20575)
VG Hamburg, Entscheidung vom 29.05.2001 - 14 VG 4363/2000 (https://dejure.org/2001,20575)
VG Hamburg, Entscheidung vom 29. Mai 2001 - 14 VG 4363/2000 (https://dejure.org/2001,20575)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrsrechtsforum.de

    Die Sicherstellung und Vernichtung eines Radarwarners ist rechtmäßig.

  • RA Kotz

    Sicherstellung und Vernichtung eines Radarwarners - rechtmäßig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ein betriebsbereit im Kfz mitgeführtes Radarwarngerät stellt eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar und unterliegt der Beschlagnahme und der anschließenden Vernichtung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus VG Hamburg, 29.05.2001 - 14 VG 4363/00
    Wenn darüber hinaus gelegentlich unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.2.1974 (I C 31.72 = E 45, 51 ff., 58) verlangt wird, die Gefahr müsse "sofort und fast mit Gewissheit (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) zu erwarten" sein (so VG Hamburg B.v. 7.11.1979 - VIII VG 2070/79 = GewArch 81, 277 ff., 278, betreffend verbotene Funksprechgeräte), so sind daraus nach Überzeugung des erkennenden Gerichts jedenfalls für den vorliegenden Fall keine höheren Anforderungen als die dargelegten abzuleiten, wobei nicht unberücksichtigt bleiben darf, dass der vom Bundesverwaltungsgericht entschiedene Fall die In-Gewahrsam-Nahme einer Person betraf (vgl. dazu § 13 Abs. 1 Nr. 2 SOG).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 C 154.80

    Bundesrecht - Einziehung - Sicherstellung - Radarwarngerät - Ausschluss

    Auszug aus VG Hamburg, 29.05.2001 - 14 VG 4363/00
    In einem im wesentlichen gleichgelagerten Fall hat das Verwaltungsgericht Hamburg schon im Jahre 1980 ebenso wie hier entschieden (U.v. 9.9.1980 - X VG 1959/79 -, auf Sprungrevision bestätigt durch BVerwG U.v. 18.9.1984 - 1 C 154.80 = GewArch 86, 39 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1980 - I 2070/79

    Belange der Bundesrepublik Deutschland - Grundsätze der Ausländerpolitik -

    Auszug aus VG Hamburg, 29.05.2001 - 14 VG 4363/00
    Wenn darüber hinaus gelegentlich unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.2.1974 (I C 31.72 = E 45, 51 ff., 58) verlangt wird, die Gefahr müsse "sofort und fast mit Gewissheit (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) zu erwarten" sein (so VG Hamburg B.v. 7.11.1979 - VIII VG 2070/79 = GewArch 81, 277 ff., 278, betreffend verbotene Funksprechgeräte), so sind daraus nach Überzeugung des erkennenden Gerichts jedenfalls für den vorliegenden Fall keine höheren Anforderungen als die dargelegten abzuleiten, wobei nicht unberücksichtigt bleiben darf, dass der vom Bundesverwaltungsgericht entschiedene Fall die In-Gewahrsam-Nahme einer Person betraf (vgl. dazu § 13 Abs. 1 Nr. 2 SOG).
  • VG Aachen, 02.06.2003 - 6 K 1283/99

    Ein betriebsbereit im Kfz mitgeführtes Radarwarngerät stellt eine gegenwärtige

    Der Betrieb eines Radarwarngerätes wird angesichts der fehlenden Abschreckungswirkung durch staatliche Sanktionen im Regelfall sogar dazu verleiten, sich -ungestraftüber Bestimmungen der Verkehrssicherheit hinwegzusetzen und dadurch andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, vgl. zur einhelligen Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichte: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. August 2002 -3 L 76/02-; VG Potsdam, Gerichtsbescheid vom 10. Dezember 2002 -3 K 1769/99-; VG Hannover, Urteile vom 22. November 2001 -10 A 2489/01-, ZfSch 2002, 160, und vom 5. Februar 2001 -10 A 5723/00-, sowie Beschluss vom 3. August 2001 -10 B 408/01- (zu Gegenblitzanlagen); VG Karlsruhe, Urteil vom 11. Juli 2001 -3 K 187/01-; VG Hamburg, Urteil vom 19. Mai 2001 -14 VG 4363/00-, VD 2001, 239; VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 2. Dezember 1999 -1 A 524.98-, DAR 2000, 282; VG Schleswig, Beschluss vom 4. Mai 1999 -3 B 39/99-, NZV 00, 103; BayVGH, Beschluss vom 16. Juli 1998 -24 ZS 98.1588-, NZV 1998, 520; im Ergebnis ebenso: Möller, Radarwarngeräte - straf-, zivil- und polizeirechtliche Aspekte, NZV 2000, 115 ff.; Albrecht, Die Strategie des Gesetzgebers zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsverstößen (Rückblick und Perspektiven), NZV 2001, 247 ff.; ders. -noch kritisch-, Radarwarngeräte - Rechtslage und Regelungsbedarf, DAR 1999, 145 ff.

    Für die Annahme der Gegenwärtigkeit der Gefahr ist vielmehr ausreichend, dass das Gerät jederzeit entsprechend seiner Zweckbestimmung eingesetzt werden kann, vgl. VG Hannover, Urteil vom 5. Februar 2001 -10 A 5723/00- (mit zutreffenden Argumenten gegen die von Albrecht in DAR 1999, 145, noch eingenommene differenzierende Betrachtungsweise); VG Potsdam, Gerichtsbescheid vom 10. Dezember 2002 -3 K 1769/99-, VG Hamburg, Urteil vom 29. Mai 2001 -14 VG 4363/00-, a.a.O.; VG Schleswig, Beschluss vom 4. Mai 1999 -3 B 39/99-, a.a.O.

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