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   OLG Frankfurt, 27.03.2018 - 14 W 15/18   

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https://dejure.org/2018,35098
OLG Frankfurt, 27.03.2018 - 14 W 15/18 (https://dejure.org/2018,35098)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.03.2018 - 14 W 15/18 (https://dejure.org/2018,35098)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. März 2018 - 14 W 15/18 (https://dejure.org/2018,35098)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 406 ZPO, § 42 ZPO
    Ablehnung Sachverständiger wegen Interessenskonflikt durch Erstattung Vorgutachten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung Sachverständiger wegen Interessenskonflikt durch Erstattung Vorgutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 ; ZPO § 42

  • rechtsportal.de

    ZPO § 406 Abs. 1 ; ZPO § 42 Abs. 2 ; GOÄ Nr. 5855
    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im Prozess betreffend die GOÄ -konforme Abrechnung von IMRT-Bestrahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 4 W 19/17
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2018 - 14 W 15/18
    Die Kammer teile die Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 6.10.2017 - 4 W 19/17 -, juris), wonach die Vornahme und entsprechende Abrechnung der IMRT-Bestrahlungen für sich allein die Besorgnis der Befangenheit nicht rechtfertige, sondern dem Sachverständigen die für die Beantwortung der Beweisfrage gebotene Sachkunde vermittele.

    Soweit das Landgericht im Anschluss an die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 6.10.2017 a.a.O. ausgeführt hat, dass der Sachverständige allein zur Ermittlung der Tatsachengrundlage bestellt sei, die dem Gericht die rechtliche Beurteilung der Analogierfähigkeit ermöglichen solle, und aus diesem Grunde allein die Argumentation des Sachverständigen und nicht dessen eigene Positionierung maßgeblich sei, wird übersehen, dass Sachverständige regelmäßig zur Feststellung eines entscheidungserheblichen Sachverhalts beauftragt werden, was es indes nicht ausschließt, bei dem Bestehen möglicher Interessenkollisionen eine Besorgnis der Befangenheit anzunehmen.

  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2018 - 14 W 15/18
    Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus bei vernünftiger Betrachtung genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (BGH Beschluss vom 11. April 2013 - VII ZB 32/12 - Rdn. 13, juris).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 8 W 66/15

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2018 - 14 W 15/18
    Soweit dort unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 10.12.2015 (8 W 66/15) ausgeführt ist, eine Vorbefassung mit vergleichbaren Sachverhalten begründe regelmäßig eine Befangenheit nicht, weil der Sachverhalt im Rechtsstreit umfassend geklärt werden könne, ist diese Entscheidung des OLG Frankfurt durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.12.2016 (VI ZB 1/16 - juris) aufgehoben worden.
  • BGH, 10.01.2017 - VI ZB 31/16

    Ablehnung eines Sachverständigen: Erstellung eines entgeltlichen Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2018 - 14 W 15/18
    Hat ein Sachverständiger zu derselben Fragestellung bereits im Auftrag eines Dritten ein Privatgutachten erstattet, steht auch bei vernünftiger Betrachtung aus Sicht des Ablehnenden die Befürchtung im Raum, der Sachverständige werde nicht geneigt sein, bei der gerichtlich angeordneten Begutachtung von seinem früheren Privatgutachten abzuweichen oder sich da in Widerspruch zu diesem zu setzen (BGH Beschluss vom 10.1.2017 - VI ZB 31/16 - Rdn. 9, 10, juris).
  • OLG Hamm, 28.04.2017 - 29 W 9/17

    Besorgnis der Befangenheit eines medizinischen Sachverständigen in einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2018 - 14 W 15/18
    Die Möglichkeit eines solchen Interessenkonflikts rechtfertigt nach Auffassung des Senats aus Sicht einer vernünftigen Partei Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Sachverständigen unabhängig davon, dass - anders als in den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 7.7.2017 - 7 W 17/17 -) und des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 28.4.2017 - 29 W 9/17) - eine gerichtliche Auseinandersetzung des von der Abrechnung des Sachverständigen betroffenen Versicherungsnehmers mit dem Beklagten (noch) nicht eingeleitet worden ist.
  • OLG Frankfurt, 07.07.2017 - 7 W 17/17

    Ablehnung eines Gerichtssachverständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2018 - 14 W 15/18
    Die Möglichkeit eines solchen Interessenkonflikts rechtfertigt nach Auffassung des Senats aus Sicht einer vernünftigen Partei Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Sachverständigen unabhängig davon, dass - anders als in den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 7.7.2017 - 7 W 17/17 -) und des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 28.4.2017 - 29 W 9/17) - eine gerichtliche Auseinandersetzung des von der Abrechnung des Sachverständigen betroffenen Versicherungsnehmers mit dem Beklagten (noch) nicht eingeleitet worden ist.
  • BGH, 13.12.2016 - VI ZB 1/16

    Ablehnung eines Sachverständigen: Mitwirkung in derselben Sache in einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2018 - 14 W 15/18
    Soweit dort unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 10.12.2015 (8 W 66/15) ausgeführt ist, eine Vorbefassung mit vergleichbaren Sachverhalten begründe regelmäßig eine Befangenheit nicht, weil der Sachverhalt im Rechtsstreit umfassend geklärt werden könne, ist diese Entscheidung des OLG Frankfurt durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.12.2016 (VI ZB 1/16 - juris) aufgehoben worden.
  • BGH, 06.06.2019 - III ZB 98/18

    Sachverständigenablehnung im Deckungsprozess gegen eine private

    Vor dem Hintergrund eines möglichen Konflikts des Sachverständigen zwischen seinen eigenen wirtschaftlichen Interessen und der Pflicht zu einer objektiven Gutachtenerstattung könnte er versucht sein, gegen die Vergleichbarkeit der Behandlung sprechende Umstände "herunterzuspielen" oder gar "unter den Tisch fallen" zu lassen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. März 2018 - 14 W 15/18, juris Rn. 14).
  • OLG München, 30.08.2018 - 25 W 937/18

    Die Besorgnis der Befangenheit eines ärztlichen Sachverständigen bei der Frage

    Dagegen hat der Beklagte mit Schriftsatz vom 21.06.2018 (Bl. 88/92 d.A.) sofortige Beschwerde erhoben und sich darin insbesondere ergänzend auf einen Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 27.03.2018, Az. 14 W 15/18, berufen; das Landgericht hat der Beschwerde gemäß Beschluss vom 26.06.2018 (Bl. 111/113 d.A.) nicht abgeholfen.

    Der Senat teilt nicht die Auffassung des OLG Frankfurt am Main im Beschluss vom 27.03.2018, Az. 14 W 15/18, dass sich hieraus ein vergleichbarer Interessenkonflikt ergebe wie im Fall, der dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10.01.2017, Az. VI ZB 31/16, zugrunde lag; entscheidend war dort eine "Vorbefassung" des Sachverständigen durch Erstellung eines Privatgutachtens für die Partei eines Rechtsstreits, so dass der Eindruck einer Parteinahme entstehen konnte.

    Die Rechtsbeschwerde hat der Senat gemäß § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO in Hinblick auf die zitierten abweichenden Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte zugelassen, insbesondere auf den Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 27.03.2018, Az. 14 W 15/18.

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