Rechtsprechung
OLG Koblenz, 20.03.2002 - 14 W 187/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässigkeit einer Teilentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren bei widersprechender Schlussentscheidung; Voraussetzung für das Entstehen einer Prozessgebühr im Falle der Verbindung des Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid mit Klageabweisungsantrag; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 31 Nr. 1
Kostenerstattung; Widerspruch gegen den Mahnbescheid und Klageabweisungsantrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 31.01.2002 - 11 O 263/01
- OLG Koblenz, 20.03.2002 - 14 W 187/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1223
- Rpfleger 2002, 484
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Koblenz, 04.06.1985 - 14 W 302/85
Gebühren des Mahnanwalts
Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2002 - 14 W 187/02
Zur Begründung hat der Rechtspfleger auf die in JurBüro 1986, 569 abgedruckte Senatsentscheidung verwiesen.Die vom Rechtspfleger bemühte Senatsentscheidung sei nicht überzeugend und dementsprechend in der Literatur auch ablehnend kommentiert worden (Mümmler in JurBüro 1986, 569, 570).
Der Rechtspfleger hat sich für seine Rechtsansicht, ein Klageabweisungsantrag sei überflüssig gewesen und die dadurch verursachten Kosten daher nicht zu erstatten, auf den Senatsbeschluss 14 W 302/85 vom 4. Juni 1985 (JurBüro 1986, 569 mit abl. Anm. Mümmler) gestützt.
Eine Bestellung zum Prozessbevollmächtigten § 31 Abs. 1 erster Halbsatz BRAGO kam daher - anders als in dem Fall 14 W 302/85 - in Betracht.
- BGH, 05.12.2000 - VI ZR 275/99
Zulässigkeit eines Teilurteils
Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2002 - 14 W 187/02
Eine der Teilentscheidung widersprechende Schlussentscheidung über den noch offenen Zinsantrag kann zumindest nicht ausgeschlossen werden; die Teilentscheidung erweist sich damit als unzulässig (vgl. zuletzt BGH vom 5.12.2000 - VI ZR 275/99 -, NJW 2001, 760 = NZV 2001, 130 = DAR 2001, 121 = MDR 2001, 287 = ZfS 2001, 106 = VRS 100, 103 = VersR 2001, 610 = LM § 301 ZPO Nr. 70 = r+s 2001, 247 m.w.N. - OLG Koblenz, 16.02.1990 - 14 W 85/90
Fristwahrung; Einlegung der Berufung; 5/10-Gebühr
Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2002 - 14 W 187/02
Dieses Ergebnis liegt auf der Linie der ständigen Senatsrechtsprechung zur Erstattungsfähigkeiten der Kosten des Rechtsmittelgegners bei einem nur zur Fristwahrung eingelegten Rechtsmittel, das sodann ohne Begründung zurückgenommen wird (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 16.2.1990 - 14 W 85/90 -, NJW-RR 1991, 960 = VersR 1992, 339). - OLG Koblenz, 24.04.2001 - 14 W 269/01
Auszug aus OLG Koblenz, 20.03.2002 - 14 W 187/02
Zur Vermeidung eines Missverständnisses weist der Senat darauf hin, dass in dem Fall, der dem Senatsbeschluss 14 W 269/01 vom 24. April 2001 zugrunde lag (auszugsweise abgedruckt in JurBüro 2002, 76) eine Klagebegründung vorgelegt worden war (§ 697 ZPO ), weshalb sich aus dieser Entscheidung für den vorliegenden Sachverhalt nichts herleiten lässt.