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   OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13   

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OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13 (https://dejure.org/2013,87)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.01.2013 - 14 W 19/13 (https://dejure.org/2013,87)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - 14 W 19/13 (https://dejure.org/2013,87)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 GKG, § 3 Abs 2 GKG, Nr 9003 GKVerz, § 147 Abs 4 StPO, § 299 ZPO
    Gerichtskosten: Pauschale für die Versendung von Akten bei Abholung durch Anwalt aus Gerichtsfach

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung der Aktenversendungspauschale bei Abholung über das Gerichtsfach

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehung der Aktenversendungspauschale bei Abholung über das Gerichtsfach

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Akten aus Gerichtsfach abgeholt: Versendungspauschale fällig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Aktenversendungspauschale - auch wenn der Rechtsanwalt die Akte abholt?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Aktenabholen bringt nichts

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Aktenversendungspauschale und das Gerichtspostfach

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1018
  • MDR 2013, 495
  • NStZ-RR 2013, 125
  • FamRZ 2013, 1245
  • Rpfleger 2013, 412
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11

    Anfall der Aktenversendungspauschale: Einlegen der Akte in ein Fach des

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13
    Zutreffend hat der Bezirksrevisor bei dem Landgericht Koblenz darauf hingewiesen, dass in der Rechtsprechung nahezu einhellig die Auffassung vertreten wird, dass die Aktenversendungspauschale dafür nicht zu erheben ist (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen - Anhalt, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.01.2012 - 1 Ws 568/11 - zu einem allerdings im Tatsächlichen etwas anders gelagerten Sachverhalt; LAG Schleswig - Holstein, Beschluss vom 09.02.2007 - 1 Ta 62/06; VG Meinigen, Beschluss vom 28.07.2005 - 5 K 463/04.Me; LG Koblenz, Beschluss vom 26.07.1996 - 2103 Js 20219/95 - 1 Kls - ; LG Chemnitz, Beschluss vom 03.02.2010 - 2 Qs 1212/09; LG Göttingen, Beschluss vom 27.07.1995 - 5(6) S 405/94; LG Münster, Beschluss vom 29.03.1995 - 7 Qs 48/95; LG Detmold, Beschluss vom 02.03.1995 - 4 KLs 3 Js 388/94; AG Ahaus, Beschluss vom 16.03.1995 - 2 Gs 129/95; AG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2008 - 941 OWi 52/08; AG Moers, Beschluss vom 19.05.2000 - 5 Gs 237/00; AG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.1996 - 905 Js 2294/95 - 1 AR 104; AG Göttingen, Beschluss vom 03.01.1996 - 33 Gs 36/95; AG Münster, Beschluss vom 07.02.1995 - 2 Gs 3480/94).

    Nach Auffassung des Senats muss ein Transport durch die Wachtmeister des Oberlandesgerichts zum Landgericht Koblenz entgegen der tatsächlichen Handhabung als Versendung angesehen werden, weil es der Sache nach keinen Unterschied macht, ob ein derartiger Transport entgeltlich durch externe Dritte oder durch justizeigenes Personal, jedoch gleichermaßen im ausschließlichen Interesse der antragstellende Rechtsanwälte erfolgt (vgl. zu dieser Konstellation gleichwohl eine Versendungspauschale ablehnend Oberlandesgericht des Landes Sachsen - Anhalt, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.01.2012 - 1 Ws 568/11 - hingegen zustimmend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2009 III-Ws 447/09 - 1 Ws 447/09 sowie OLG Köln, Beschluss vom 02.03.2009 - 17 Ws 2/09; LG Frankenthal, Beschluss vom 24.05.1995 - 1 Ns 209 Js 61969/93).

  • AG Frankfurt/Main, 25.08.2008 - 941 OWi 52/08

    Aktenversendungspauschale: Anfallen der Pauschale bei dem Einlegen von

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13
    Zutreffend hat der Bezirksrevisor bei dem Landgericht Koblenz darauf hingewiesen, dass in der Rechtsprechung nahezu einhellig die Auffassung vertreten wird, dass die Aktenversendungspauschale dafür nicht zu erheben ist (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen - Anhalt, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.01.2012 - 1 Ws 568/11 - zu einem allerdings im Tatsächlichen etwas anders gelagerten Sachverhalt; LAG Schleswig - Holstein, Beschluss vom 09.02.2007 - 1 Ta 62/06; VG Meinigen, Beschluss vom 28.07.2005 - 5 K 463/04.Me; LG Koblenz, Beschluss vom 26.07.1996 - 2103 Js 20219/95 - 1 Kls - ; LG Chemnitz, Beschluss vom 03.02.2010 - 2 Qs 1212/09; LG Göttingen, Beschluss vom 27.07.1995 - 5(6) S 405/94; LG Münster, Beschluss vom 29.03.1995 - 7 Qs 48/95; LG Detmold, Beschluss vom 02.03.1995 - 4 KLs 3 Js 388/94; AG Ahaus, Beschluss vom 16.03.1995 - 2 Gs 129/95; AG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2008 - 941 OWi 52/08; AG Moers, Beschluss vom 19.05.2000 - 5 Gs 237/00; AG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.1996 - 905 Js 2294/95 - 1 AR 104; AG Göttingen, Beschluss vom 03.01.1996 - 33 Gs 36/95; AG Münster, Beschluss vom 07.02.1995 - 2 Gs 3480/94).
  • AG Göttingen, 03.01.1996 - 33 Gs 36/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13
    Zutreffend hat der Bezirksrevisor bei dem Landgericht Koblenz darauf hingewiesen, dass in der Rechtsprechung nahezu einhellig die Auffassung vertreten wird, dass die Aktenversendungspauschale dafür nicht zu erheben ist (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen - Anhalt, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.01.2012 - 1 Ws 568/11 - zu einem allerdings im Tatsächlichen etwas anders gelagerten Sachverhalt; LAG Schleswig - Holstein, Beschluss vom 09.02.2007 - 1 Ta 62/06; VG Meinigen, Beschluss vom 28.07.2005 - 5 K 463/04.Me; LG Koblenz, Beschluss vom 26.07.1996 - 2103 Js 20219/95 - 1 Kls - ; LG Chemnitz, Beschluss vom 03.02.2010 - 2 Qs 1212/09; LG Göttingen, Beschluss vom 27.07.1995 - 5(6) S 405/94; LG Münster, Beschluss vom 29.03.1995 - 7 Qs 48/95; LG Detmold, Beschluss vom 02.03.1995 - 4 KLs 3 Js 388/94; AG Ahaus, Beschluss vom 16.03.1995 - 2 Gs 129/95; AG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2008 - 941 OWi 52/08; AG Moers, Beschluss vom 19.05.2000 - 5 Gs 237/00; AG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.1996 - 905 Js 2294/95 - 1 AR 104; AG Göttingen, Beschluss vom 03.01.1996 - 33 Gs 36/95; AG Münster, Beschluss vom 07.02.1995 - 2 Gs 3480/94).
  • BVerfG, 06.03.1996 - 2 BvR 386/96

    Verfassungsmäßigkeit der Aktenversendungspauschale

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13
    Dazu hat das Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 6.03.1996 - 2 BvR 386/96 - bemerkt, dass die Aktenversendung an den Rechtsanwalt eine an sich vom Gesetz nicht umfasste zusätzliche Leistung des Gerichts darstellt, die erfahrungsgemäß mit zusätzlichen Kosten wie Verpackungs- und Transportkosten verbunden ist, die sich angesichts des Umfangs, in dem in der Praxis Aktenversendungen beantragt werden, zu einer nicht unerheblichen Belastung für die Justizhaushalte summieren.
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - 1 Ta 62/06

    Kostenfestsetzung, Aktenversendungspauschale, Versendungspauschale, Gerichtsfach,

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13
    Zutreffend hat der Bezirksrevisor bei dem Landgericht Koblenz darauf hingewiesen, dass in der Rechtsprechung nahezu einhellig die Auffassung vertreten wird, dass die Aktenversendungspauschale dafür nicht zu erheben ist (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen - Anhalt, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.01.2012 - 1 Ws 568/11 - zu einem allerdings im Tatsächlichen etwas anders gelagerten Sachverhalt; LAG Schleswig - Holstein, Beschluss vom 09.02.2007 - 1 Ta 62/06; VG Meinigen, Beschluss vom 28.07.2005 - 5 K 463/04.Me; LG Koblenz, Beschluss vom 26.07.1996 - 2103 Js 20219/95 - 1 Kls - ; LG Chemnitz, Beschluss vom 03.02.2010 - 2 Qs 1212/09; LG Göttingen, Beschluss vom 27.07.1995 - 5(6) S 405/94; LG Münster, Beschluss vom 29.03.1995 - 7 Qs 48/95; LG Detmold, Beschluss vom 02.03.1995 - 4 KLs 3 Js 388/94; AG Ahaus, Beschluss vom 16.03.1995 - 2 Gs 129/95; AG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2008 - 941 OWi 52/08; AG Moers, Beschluss vom 19.05.2000 - 5 Gs 237/00; AG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.1996 - 905 Js 2294/95 - 1 AR 104; AG Göttingen, Beschluss vom 03.01.1996 - 33 Gs 36/95; AG Münster, Beschluss vom 07.02.1995 - 2 Gs 3480/94).
  • LG Detmold, 02.03.1995 - 4 KLs 3 Js 388/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13
    Zutreffend hat der Bezirksrevisor bei dem Landgericht Koblenz darauf hingewiesen, dass in der Rechtsprechung nahezu einhellig die Auffassung vertreten wird, dass die Aktenversendungspauschale dafür nicht zu erheben ist (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen - Anhalt, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.01.2012 - 1 Ws 568/11 - zu einem allerdings im Tatsächlichen etwas anders gelagerten Sachverhalt; LAG Schleswig - Holstein, Beschluss vom 09.02.2007 - 1 Ta 62/06; VG Meinigen, Beschluss vom 28.07.2005 - 5 K 463/04.Me; LG Koblenz, Beschluss vom 26.07.1996 - 2103 Js 20219/95 - 1 Kls - ; LG Chemnitz, Beschluss vom 03.02.2010 - 2 Qs 1212/09; LG Göttingen, Beschluss vom 27.07.1995 - 5(6) S 405/94; LG Münster, Beschluss vom 29.03.1995 - 7 Qs 48/95; LG Detmold, Beschluss vom 02.03.1995 - 4 KLs 3 Js 388/94; AG Ahaus, Beschluss vom 16.03.1995 - 2 Gs 129/95; AG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2008 - 941 OWi 52/08; AG Moers, Beschluss vom 19.05.2000 - 5 Gs 237/00; AG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.1996 - 905 Js 2294/95 - 1 AR 104; AG Göttingen, Beschluss vom 03.01.1996 - 33 Gs 36/95; AG Münster, Beschluss vom 07.02.1995 - 2 Gs 3480/94).
  • LG Frankenthal, 24.05.1995 - 209 Js 61969/93
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13
    Nach Auffassung des Senats muss ein Transport durch die Wachtmeister des Oberlandesgerichts zum Landgericht Koblenz entgegen der tatsächlichen Handhabung als Versendung angesehen werden, weil es der Sache nach keinen Unterschied macht, ob ein derartiger Transport entgeltlich durch externe Dritte oder durch justizeigenes Personal, jedoch gleichermaßen im ausschließlichen Interesse der antragstellende Rechtsanwälte erfolgt (vgl. zu dieser Konstellation gleichwohl eine Versendungspauschale ablehnend Oberlandesgericht des Landes Sachsen - Anhalt, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.01.2012 - 1 Ws 568/11 - hingegen zustimmend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2009 III-Ws 447/09 - 1 Ws 447/09 sowie OLG Köln, Beschluss vom 02.03.2009 - 17 Ws 2/09; LG Frankenthal, Beschluss vom 24.05.1995 - 1 Ns 209 Js 61969/93).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2009 - 1 Ws 447/09

    Unanhängig voneinander anfallende Aktenversendungspauschale bei räumlicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13
    Nach Auffassung des Senats muss ein Transport durch die Wachtmeister des Oberlandesgerichts zum Landgericht Koblenz entgegen der tatsächlichen Handhabung als Versendung angesehen werden, weil es der Sache nach keinen Unterschied macht, ob ein derartiger Transport entgeltlich durch externe Dritte oder durch justizeigenes Personal, jedoch gleichermaßen im ausschließlichen Interesse der antragstellende Rechtsanwälte erfolgt (vgl. zu dieser Konstellation gleichwohl eine Versendungspauschale ablehnend Oberlandesgericht des Landes Sachsen - Anhalt, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.01.2012 - 1 Ws 568/11 - hingegen zustimmend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2009 III-Ws 447/09 - 1 Ws 447/09 sowie OLG Köln, Beschluss vom 02.03.2009 - 17 Ws 2/09; LG Frankenthal, Beschluss vom 24.05.1995 - 1 Ns 209 Js 61969/93).
  • OLG Hamm, 30.09.2005 - 22 U 185/05

    Keine Abgeltung der Rücksendekosten des Prozessbevollmächtigten durch die

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13
    Dazu hat das Landgericht auf die in NJW 2006, 306 abgedruckte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. September 2005 (22 U 185/05) und den Senatsbeschluss 14 W 823/05 verwiesen.
  • OLG Koblenz, 05.01.2006 - 14 W 823/05

    Gerichtskosten: Keine Reduzierung der Aktenversendungspauschale bei Rücksendung

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13
    Dazu hat das Landgericht auf die in NJW 2006, 306 abgedruckte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. September 2005 (22 U 185/05) und den Senatsbeschluss 14 W 823/05 verwiesen.
  • VG Meiningen, 28.07.2005 - 5 K 463/04

    Kostenerinnerung des Prozessbevollmächtigten gegen Aktenversendungspauschale;

  • AG Ahaus, 16.03.1995 - 2 Gs 129/95
  • AG Düsseldorf, 16.08.1996 - 905 Js 2294/95
  • AG Münster, 07.02.1995 - 2 Gs 3480/94
  • LG Münster, 29.03.1995 - 7 Qs 48/95
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.2013 - 2 E 10509/13

    Keine Versendungspauschale bei Aktenabholung im Gericht

    Der allgemeine Sprachgebrauch versteht unter einer "Versendung" die Übergabe des zu transportierenden Gegenstandes an einen sowohl vom Absender als auch vom Adressaten verschiedenen Dritten, der entsprechende Beförderungsleistungen anbietet und der die Akten aus dem Gerichtsgebäude an einen außerhalb liegenden Ort zum Adressaten bringt (OLG Koblenz, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 14 W 19/13 -, NJW 2013, 1018 (Ls.) = NStZ-RR 2013, 125, 126).

    Der Einwand, dass auch dann, wenn das Akteneinsichtsgesuch mit der Erklärung des Prozessbevollmächtigten verbunden werde, die Akten bei der jeweiligen Geschäftsstelle abzuholen, für das Bereitstellen, die Anlage des Retenten, die zu dokumentierende Aushändigung der Akten und die Überwachung der fristgemäßen Rückgabe ein Mehraufwand entstehe (OLG Koblenz, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 14 W 19/13 -, NJW 2013, 1018 (Ls.) = NStZ-RR 2013, 125, 126), ist zwar in der Sache zutreffend, vermag jedoch nicht zu rechtfertigen, den Begriff der "Versendung" in Nr. 9003 KV-GKG derart zu überdehnen, dass die Abholung der Versendung gleichgesetzt wird (so aber OLG Koblenz, a.a.O.).

    Angesichts der auch von dem Verwaltungsgericht zutreffend als Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG konstatierten Überdehnung des Auslagentatbestands der Nr. 9003 KV-GKG durch eine Auslegung, die auch die Abholung der Akten einbezieht, besteht für den Senat im Übrigen Anlass darauf hinzuweisen, dass die mit E-Mail des Bezirksrevisors für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 25. Januar 2013 unter Hinweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Januar 2013 - 14 W 19/13 -, NJW 2013, 1018 (Ls.) = NStZ-RR 2013, 125 f. erbetene Beachtung dieser Rechtsprechung keinen Bestand zu haben vermag.

  • OLG Koblenz, 20.03.2014 - 2 Ws 134/14

    Akteneinsicht für den Verteidiger im Strafverfahren: Berechnung einer

    Nach teilweise vertretener Auffassung war die Aktenversendungspauschale stets dann zu erheben, wenn die Akteneinsicht an einem anderen Ort als dem der aktenführenden Stelle ermöglicht wurde, ohne dass es auf die Entfernung ankam oder darauf, ob die Akten mit Dienstfahrzeugen der Justiz oder durch einen Fremddienstleister transportiert wurden, und ob sie allein oder mit anderen Akten an den Ort der Akteneinsicht versandt wurden (OLG Düsseldorf, Beschluss 1 Ws 447/09 vom 04.11.2009, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Beschluss 14 W 19/13 vom 14.01.2013, NStZ-RR 2013, 125, jeweils m. w. N.).
  • LG Arnsberg, 15.12.2014 - 6 Qs 118/14

    Aktenversendungspauschale

    Nach teilweise vertretener Auffassung war die Aktenversendungspauschale stets dann zu erheben, wenn die Akteneinsicht an einem anderen Ort als dem der aktenführenden Stelle ermöglicht wurde, ohne dass es auf die Entfernung ankam oder darauf, ob die Akten mit Dienstfahrzeugen der Justiz oder durch einen Fremddienstleister transportiert wurden, und ob sie allein oder mit anderen Akten an den Ort der Akteneinsicht versandt wurden (OLG Düsseldorf, Beschluss 1 Ws 447/09 vom 04.11.2009, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Beschluss 14 W 19/13 vom 14.01.2013, NStZ-RR 2013, 125, jeweils m. w. N.).
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