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   OLG Hamm, 11.02.1986 - 14 W 197/85   

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https://dejure.org/1986,6736
OLG Hamm, 11.02.1986 - 14 W 197/85 (https://dejure.org/1986,6736)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.02.1986 - 14 W 197/85 (https://dejure.org/1986,6736)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Februar 1986 - 14 W 197/85 (https://dejure.org/1986,6736)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 506
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 08.05.2014 - 4 W 81/13

    Gegenstandswert eines isolierten Antrags auf Androhung von Ordnungsmitteln

    Nach einhelliger Auffassung in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung handelt es sich bei der (isolierten) Androhung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 2 ZPO bereits um einen Akt der Zwangsvollstreckung, in der Androhung von Ordnungsmitteln durch besonderen Beschluss liegt bereits der Beginn der Zwangsvollstreckung (BGH, NJW 1979, 217; BayObLG, Beschluss vom 15.02.1996 - 2Z BR 17/96 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 11.02.1986 - 14 W 197/85 - ; OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2004 - 6 W 6/04 - ; OLG Köln, Beschluss vom 15.11.1991 - 19 W 49/91 - ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.12.2001 - 6 W 101/01 - ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.08.1989 - 3 W 85/89 - ).
  • OLG Jena, 08.08.2007 - 4 Sch 3/06

    Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

    Zwar setzt - nach der Rechtsprechung - die Androhung (von Zwangsmitteln) weder eine Zuwiderhandlung (OLG Bremen NJW 1971, 58; OLG Hamm MDR 1988, 506), noch ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis (OLG Karlsruhe MDR 1994, 728) voraus, andererseits ist aber dennoch im Verhältnis der Parteien die mit einer solchen Androhung verbundene Außenwirkung für deren Geschäftsverkehr zu beachten, wie die Antragsgegnerinnen in der mündlichen Verhandlung nachvollziehbar ausgeführt haben.
  • OLG Köln, 26.02.2007 - 6 W 26/07

    Kein Anerkenntnis im Verfahren der Androhung von Ordnungsmitteln nach vorherigem

    Denn das Landgericht hat den Androhungsbeschluss (§ 890 Abs. 2 ZPO) nicht auf das von der Schuldnerin erklärte Anerkenntnis gestützt, sondern den Antrag der Gläubigerin - der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Kommentarliteratur folgend (vgl. OLG Hamm, MDR 1988, 506; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 890, Rn. 14; Zöller/Stöber, ZPO, 26. Aufl., § 890 Rn. 12a) - ohne Rücksicht auf das Verhalten der Schuldnerin allein wegen des von den Parteien mit dem Prozessvergleich vom 16.10.2006 geschaffenen, auf Unterlassung bestimmter Handlungen gerichteten Vollstreckungstitels für begründet erachtet.
  • OLG Karlsruhe, 25.02.2003 - 16 WF 16/03

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Unanfechtbarkeit einer nachgeholten bei der

    Voraussetzung dafür, dass aus einem gerichtlichen Vergleich mittels Ordnungsgeld und Ordnungshaft die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, ist lediglich, dass das Ordnungsgeld angedroht ist (h.M.; vgl. etwa OLG Köln, OLGR 2000, 412; OLG Hamm, MDR 1988, 506; OLG Karlsruhe, 6. ZS, Die Justiz 1986, 407; OLG Koblenz, FamRZ 1978, 605; OLG Karlsruhe, 1. ZS, Beschluss vom 03.12.1974 1 W 88/74).
  • LAG Hamm, 06.02.2012 - 10 Ta 637/11

    Zwangsvollstreckung im Beschlussverfahren; Androhung eines Ordnungsgeldes;

    Diese Prüfung erfolgt erst dann, wenn die Festsetzung eines angedrohten Ordnungsmittels beantragt wird (OLG Hamm 11.02.1986 - 14 W 197/85 - MDR 1988, 506; OLG Zweibrücken 07.08.1989 - 3 W 85/89 - MDR 1990, 258; OLG Celle 12.09.1989 - 13 S 91/89 - JurBüro 1989, 1752; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 890 Rn. 12 a m.w.N.).
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