Rechtsprechung
OLG Celle, 19.09.2005 - 14 W 32/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Verkehrsunfallhaftung: Verkehrsunfall durch Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger; Unsorgfältiges Verhalten eines Fußgängers
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 9 Abs. 3 S. 3 StVO; § 25 Abs. 3 StVO
Geltung von besonderen Rücksichtspflichten und Wartepflichten bei Abbiegevorgängen gegenüber Fußgängern; Bestehen einer erhöhten Sorgfaltspflicht eines Autofahrers beim Überqueren einer Fahrbahn - verkehrslexikon.de
Zur Alleinhaftung eines Fußgängers, der 20 m neben einem ampelgeregelten Überweg bei schlechten Sichtverhältnissen eine mehrspurige verkehrsreiche Straße überquert und mit dem ein Abbieger nicht zu rechen braucht
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Überqueren der Straße in der Nähe eines ampelgeregelten Übergangs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltung von besonderen Rücksichtspflichten und Wartepflichten bei Abbiegevorgängen gegenüber Fußgängern; Bestehen einer erhöhten Sorgfaltspflicht eines Autofahrers beim Überqueren einer Fahrbahn
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 9 Abs. 3 § 25 Abs. 3
Besondere Rücksichts- und Wartepflicht des Abbiegenden gegenüber Fußgängern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Fußgängerunfälle - Fahrbahnüberquerung außerhalb von Überwegen und Furten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nicht einfach über die Straße gehen!
Verfahrensgang
- LG Hannover, 15.07.2005 - 1 O 72/05
- OLG Celle, 19.09.2005 - 14 W 32/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 03.01.2002 - 12 U 4708/00
Sorgfaltsanforderungen insbesondere auch angesichts unvorsichtiger Fußgänger
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2005 - 14 W 32/05
Außerdem traf den Antragsteller im Verhältnis zu den Antragsgegnern eine erhöhte Sorgfaltspflicht, weil er beim Überqueren der Fahrbahn, auf der der Fahrzeugverkehr Vorrang hat, besondere Vorsicht hätte walten lassen müssen (…vgl. BGH a. a. O.; KG, KGR 2002, 366 = VersR 2003, 340). - BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2005 - 14 W 32/05
Schon deshalb war der Antragsteller verpflichtet, den von der Unfallstelle nur ca. 20 m (nicht - wie die Beschwerde vorgibt - ca. 35 m) entfernten ampelgeregelten Fußgängerübergang zu benutzen (vgl. ausdrücklich BGH, Urteil vom 27. Juni 2000, VI ZR 126/99, NJW 2000, 3069, 3070). - OLG Celle, 03.03.2004 - 14 W 65/03
Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Unfallursächliches verkehrswidriges Verhalten; …
- OLG Saarbrücken, 28.07.2023 - 3 U 14/23
Verkehrsunfall zwischen Fahrradfahrer und Fahrzeug bei Übergang Fußgänger- und …
Die Erstbeklagte traf daher weder die besondere Rücksichts- und Wartepflicht des § 9 Abs. 3 Satz 3 StVO gegenüber Fußgängern (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19. September 2005 - 14 W 32/05 -, Rn. 8, juris), noch kam dem Kläger gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StVO der Vorrang zu, wenn er die L 237 außerhalb der Fußgänger-/Radwegefurt überquerte.