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   OLG Celle, 19.09.2005 - 14 W 32/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5574
OLG Celle, 19.09.2005 - 14 W 32/05 (https://dejure.org/2005,5574)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.09.2005 - 14 W 32/05 (https://dejure.org/2005,5574)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. September 2005 - 14 W 32/05 (https://dejure.org/2005,5574)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Verkehrsunfallhaftung: Verkehrsunfall durch Kollision eines Pkw mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger; Unsorgfältiges Verhalten eines Fußgängers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 3 S. 3 StVO; § 25 Abs. 3 StVO
    Geltung von besonderen Rücksichtspflichten und Wartepflichten bei Abbiegevorgängen gegenüber Fußgängern; Bestehen einer erhöhten Sorgfaltspflicht eines Autofahrers beim Überqueren einer Fahrbahn

  • verkehrslexikon.de

    Zur Alleinhaftung eines Fußgängers, der 20 m neben einem ampelgeregelten Überweg bei schlechten Sichtverhältnissen eine mehrspurige verkehrsreiche Straße überquert und mit dem ein Abbieger nicht zu rechen braucht

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Überqueren der Straße in der Nähe eines ampelgeregelten Übergangs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung von besonderen Rücksichtspflichten und Wartepflichten bei Abbiegevorgängen gegenüber Fußgängern; Bestehen einer erhöhten Sorgfaltspflicht eines Autofahrers beim Überqueren einer Fahrbahn

  • Judicialis

    StVO § 9 Abs. 3; ; StVO § 25 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 9 Abs. 3 § 25 Abs. 3
    Besondere Rücksichts- und Wartepflicht des Abbiegenden gegenüber Fußgängern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fußgängerunfälle - Fahrbahnüberquerung außerhalb von Überwegen und Furten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nicht einfach über die Straße gehen!

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 03.01.2002 - 12 U 4708/00

    Sorgfaltsanforderungen insbesondere auch angesichts unvorsichtiger Fußgänger

    Auszug aus OLG Celle, 19.09.2005 - 14 W 32/05
    Außerdem traf den Antragsteller im Verhältnis zu den Antragsgegnern eine erhöhte Sorgfaltspflicht, weil er beim Überqueren der Fahrbahn, auf der der Fahrzeugverkehr Vorrang hat, besondere Vorsicht hätte walten lassen müssen (vgl. BGH a. a. O.; KG, KGR 2002, 366 = VersR 2003, 340).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Celle, 19.09.2005 - 14 W 32/05
    Schon deshalb war der Antragsteller verpflichtet, den von der Unfallstelle nur ca. 20 m (nicht - wie die Beschwerde vorgibt - ca. 35 m) entfernten ampelgeregelten Fußgängerübergang zu benutzen (vgl. ausdrücklich BGH, Urteil vom 27. Juni 2000, VI ZR 126/99, NJW 2000, 3069, 3070).
  • OLG Celle, 03.03.2004 - 14 W 65/03

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Unfallursächliches verkehrswidriges Verhalten;

    Auszug aus OLG Celle, 19.09.2005 - 14 W 32/05
    Hinter seinem grobem Eigenverschulden tritt unter den hier vorliegenden Umständen auch die Haftung aus Betriebsgefahr vollständig zurück (vgl. Senat, OLGR Celle 2004, 269 = MDR 2004, 994; KG a. a. O.; Hentschel a. a. O., § 9 StVG, Rn. 13 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 28.07.2023 - 3 U 14/23

    Verkehrsunfall zwischen Fahrradfahrer und Fahrzeug bei Übergang Fußgänger- und

    Die Erstbeklagte traf daher weder die besondere Rücksichts- und Wartepflicht des § 9 Abs. 3 Satz 3 StVO gegenüber Fußgängern (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19. September 2005 - 14 W 32/05 -, Rn. 8, juris), noch kam dem Kläger gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StVO der Vorrang zu, wenn er die L 237 außerhalb der Fußgänger-/Radwegefurt überquerte.
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