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   OLG Koblenz, 06.06.2006 - 14 W 328/06   

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OLG Koblenz, 06.06.2006 - 14 W 328/06 (https://dejure.org/2006,4152)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.06.2006 - 14 W 328/06 (https://dejure.org/2006,4152)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Juni 2006 - 14 W 328/06 (https://dejure.org/2006,4152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Prozesskostenhilfeanwalts auf eine Terminsgebühr bezüglich noch nicht rechtshängiger Ansprüche aus einem Prozessvergleich

  • Anwaltsblatt

    § 121 ZPO, § 126 ZPO, § 45 RVG, § 48 RVG, § 56 RVG
    Terminsgebühr des PKH-Anwalts bei nicht rechtshängigen Ansprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren des PKH-Anwalts bei Abschluss eines Prozessvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 182
  • FamRZ 2006, 1691
  • AnwBl 2006, 587
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.06.2006 - 14 W 328/06
    Aus dem vom Landgericht zitierten Beschluss des Bundesgerichtshofs (NJW 2004, 2595 ) lässt sich nichts Entgegenstehendes ableiten.
  • OLG Koblenz, 19.05.2014 - 13 WF 369/14

    Verfahrenskostenhilfe in Ehesachen: Auslegung des Bewilligungsbeschlusses im

    Danach liegt seit der Neufassung des § 48 Abs. 3 RVG außerhalb dessen Regelungsbereichs nicht mehr die Auslegung nahe, dass mit der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe alle mit dem Mehrvergleichsabschluss im Zusammenhang stehenden Gebühren von dem Bewilligungsbeschluss umfasst seien (Anschluss an: OLG Köln (12. ZivS) MDR 2012, 1293 und OLG Celle FamRZ 2011, 835; entgegen: OLG Koblenz (14. ZivS) FamRZ 2006, 1691 und OLG Köln (25. ZivS) AGS 2013, 350).

    Nach Ansicht des Senats kann aus diesem Umstand nicht (mehr) hergeleitet werden, dass dann regelmäßig eine Auslegung dahingehend nahe liege, dass mit der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe alle mit dem Mehrvergleichsabschluss im Zusammenhang stehenden Gebühren von dem Bewilligungsbeschluss umfasst seien (vgl. z.B.: OLG Köln (12. ZivS.) MDR 2012, 1293 und OLG Celle FamRZ 2011, 835; a.A. z.B.: OLG Koblenz (14. ZivS.) FamRZ 2006, 1691 und OLG Köln (25. ZivS.) AGS 2013, 350).

    Für den Senat ist entgegen der Gegenansicht (vgl. - ohne nähere Begründung - OLG Koblenz (14. ZivS.) FamRZ 2006, 1691 sowie die weiteren Nachweise in OLG Dresden aaO. Tz. 10) auch nicht ersichtlich, dass die vom Bundesgerichtshof entschiedene Fallkonstellation mit der vorliegenden nicht vergleichbar sei.

    Jedenfalls aber seit der Neufassung des § 48 Abs. 3 RVG im Zuge des Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes ist der bisherigen Gegenansicht - u.a. auch OLG Koblenz (14. ZivS.) FamRZ 2006, 1691; im Übrigen vgl. den Meinungsstand zusammenfassend OLG Bamberg FamRZ 2011, 1605 und OLG Köln AGS 2013, 350 - nach Ansicht des Senats die Grundlage entzogen.

  • OLG Bamberg, 21.03.2011 - 4 W 42/10

    Prozesskostenhilfe: Erstreckung von Prozesskostenhilfe auf einen sogenannten

    Auf der Grundlage eines solchen Erweiterungsbeschlusses, mit dem ohne nähere Begründung einem ebenfalls nur floskelhaft formulierten Ergänzungsantrag entsprochen wird, kann der beigeordnete Anwalt daher nur die Erstattung der Einigungsgebühr beanspruchen (entgegen OLG Koblenz FamRZ 2006, 1691; OLG Köln AGS 2008, 247 und OLG Düsseldorf FamRZ 2009, 1087).

    - Die Vorgaben von BGHZ 159, 263 seien von vornherein nicht einschlägig (OLG Koblenz FamRZ 2006, 1691: Erstattung auch der Terminsgebühr; Musielak/Fischer, 7. Aufl., Rdn. 6 zu § 118 ZPO; hiergegen auch OLG München NJW-RR 2009, 1367).

  • OLG Koblenz, 10.12.2015 - 9 WF 931/15

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines Mehrvergleichs im Rahmen der

    Der Senat folgt der Auffassung, wonach bei Abschluss eines Mehrvergleichs im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe neben der Einigungsgegühr auch die Verfahrensdifferenzgebühr und die Terminsgebühr zu ersetzen ist (vgl. u.a. OLG Koblenz 14 W 328/06; OLG Koblenz 7 WF 803/08; OLG Köln FamRZ 2014, 1875; OLG Schleswig FamRZ 2012, 1416; OLG Nürnberg MDR 2011, 325).
  • LAG Niedersachsen, 10.08.2012 - 8 Ta 367/12

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss

    bb) Dagegen wird eingewandt, die Entscheidung des BGH sei nicht einschlägig (OLG Koblenz v. 06.06.2005 - 14 W 328/06, FamRZ 2006, 1691; OLG München v. 18.03.2009 - 11 WF 812/09, NJW-RR 2009, 1367; Musielak/Fischer, 7. Aufl., Rn. 6 zu § 118 ZPO).

    Deshalb könne neben der Einigungsgebühr die Festsetzung einer Verfahrensdifferenzgebühr von der Staatskasse verlangt werden (OLG München v. 18.03.2009 - 11 WF 812/09, FamRZ 2009, 1779; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, aaO § 48 Rn. 120) oder sogar die Terminsgebühr aus dem Wert der in den Mehrvergleich einbezogenen Ansprüche (OLG Koblenz v. 06.06.2006 - 14 W 328/06 - aaO; OLG Karlsruhe v. 09.07.2009 - 2 WF 33/09 - FamRZ 2009, 2114 ff.).

  • OLG Celle, 21.01.2011 - 10 WF 6/11

    Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs über

    Nach anderer Auffassung umfasst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Vergleich neben der Vergleichsgebühr und der Verfahrensgebühr auch die Terminsgebühr aus dem Wert der in den Mehrvergleich einbezogenen Ansprüche (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 14 W 328/06 - FamRZ 2006, 1691; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Juli 2009 - 2 WF 33/09 - FamRZ 2009, 2114 ff.).
  • OLG Stuttgart, 18.01.2008 - 8 WF 12/08

    Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Prozesskostenhilfeanwalt in einer

    Der Senat schließt sich deshalb der bereits vom OLG Koblenz (AGS 2006, 349) und vom OLG Köln (AGS 2007, 547) vertretenen Auffassung an, dass neben der 1, 5-Einigungsgebühr nach Nr. 1000 RVG-VV nicht nur die 0, 8-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3101 Ziff. 2 RVG-VV, sondern auch eine - nicht durch die Einigungsgebühr abgegoltene - 1, 2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 RVG-VV bei Einigung in einem gerichtlichen Termin oder aber nach Vorbemerkung 3 Abs. 3 RVG-VV bei einer auf Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten außergerichtlichen Besprechung gegen die Staatskasse festzusetzen ist.
  • KG, 03.06.2009 - 19 WF 40/09

    Prozesskostenhilfe: Erstreckung der Prozesskostenhilfebewilligung im

    Von einer Prozesskostenhilfebewilligung "für einen Vergleich" oder "für eine Einigung" wird eine Terminsgebühr nicht erfasst (so zutreffend OLG Saarbrücken OLGReport 2006, 750; OLG Bamberg JurBüro 1990, 203; Gerold/Schmidt-Müller/Rabe, 18. Aufl. § 48 Rn 120; a.A. OLG Köln FamRZ 2008, 707; OLG Koblenz FamRZ 2006, 1691).

    Eine unterschiedliche Behandlung einer entsprechenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist nicht gerechtfertigt (so zutreffend Mümmler JurBüro 1990, 203; Gerold/Schmidt-Müller/Rabe, 18. Aufl. § 48 Rn 120; a.A. OLG Koblenz FamRZ 2006, 1691).

  • OLG Koblenz, 15.10.2008 - 7 WF 803/08

    Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts: Anspruch auf eine

    Während das vom Beschwerdeführer zitierte OLG Bamberg (OLGR 2008, 662) nur die Einigungsgebühr als erstattungsfähig ansieht, gewähren das OLG Köln (FamRZ 2008, 707), das OLG Saarbrücken (Beschluss vom 04.04.2008 - 6 WF 19/08 -, zitiert nach juris) und der 14. Zivilsenat - Kostensenat - des OLG Koblenz (FamRZ 2006, 1691) auch eine Terminsgebühr, letzterer ausdrücklich neben der Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Unternr.
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 10 WF 30/08

    Umfang der nachträglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen

    Diesem Bestreben würde es zuwiderlaufen, wenn die Prozesskostenhilfe zwar den Abschluss des Vergleichs auch über die Folgesache, nicht aber die im Zuge der vorangegangenen Erörterungen angefallene Terminsgebühr umfasste (vgl. OLG Saarbrücken 04.04.2008, 6 WF 19/08, OLGR 2008, 823; OLG Stuttgart 18.01.2008, 8 WF 12/08, JurBüro 2008, 306; OLG Köln 17.09.2007, 25 WF 204/07, AGS 2007, 547; OLG Koblenz 06.06.2006, 14 W 328/06, JurBüro 2006, 473).
  • OLG Köln, 17.09.2007 - 25 WF 204/07

    Gerichtszuständigkeit für Erinnerungen des Rechtsanwalts gegen die Festsetzung

    Die Erstattung der Terminsgebühr aus der Staatskasse in derartigen Fällen entspricht im Ergebnis der von der Beschwerdeführerin vorgelegten Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz OLGReport Koblenz 2006, 895 = RVG 2006, 83 = NJOZ 2006, 3716.
  • OLG München, 18.03.2009 - 11 WF 812/09

    Vergütung des Rechtsanwalts: Protokollierung einer außerprozessual vorbereiteten

  • OLG Köln, 12.07.2007 - 4 WF 117/07

    Terminsgebühr bei Mehrvergleich und Bewilligung der Prozesskostenhilfe für

  • OLG Koblenz, 16.09.2014 - 13 WF 810/14

    Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts in Familiensachen: Auslegung

  • OLG Köln, 01.03.2012 - 12 WF 29/12
  • OLG Bamberg, 07.11.2007 - 2 WF 54/07

    Regelung des Umgangsrechts mit Kindern sowie Freistellung von

  • KG, 29.11.2016 - 25 WF 76/16

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Entstehen einer

  • OLG Dresden, 25.03.2014 - 22 UF 572/13

    Umfang der Verfahrenskostenhilfe für einen Vergleich über nicht rechtshängige

  • OLG Naumburg, 06.05.2013 - 3 WF 304/12

    Gebühren des in Kindschaftssachen beigeordneten Rechtsanwalts: Überschießender

  • OLG Bamberg, 08.05.2009 - 7 WF 41/09

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Vergütungsanspruch des beigeordneten Anwalts

  • OLG München, 10.06.2008 - 11 WF 927/08

    Rechtsanwaltsbeiordnung im Ehescheidungsverfahren: Vergütungsanspruch gegen die

  • OLG Köln, 12.07.2007 - 4 WF 135/07
  • OLG München, 17.03.2009 - 11 WF 741/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfallende Gebühren bei Erweiterung des PKH-Beschlusses

  • OLG Jena, 18.09.2009 - 3 WF 208/09

    Erstattung einer Terminsgebühr bei bewilligter Prozesskostenhilfe für den

  • OLG Jena, 02.10.2009 - 3 WF 269/09

    Entstehung einer Einigungsgebühr im Falle einer nicht der elterlichen

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