Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 16.01.2009

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.04.2009 - 14 W 53/08   

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https://dejure.org/2009,4327
OLG Karlsruhe, 20.04.2009 - 14 W 53/08 (https://dejure.org/2009,4327)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.04.2009 - 14 W 53/08 (https://dejure.org/2009,4327)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. April 2009 - 14 W 53/08 (https://dejure.org/2009,4327)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Gebührenstreitwert bei ehrverletzenden Äußerungen im Internet - Zur Bemessung und Festsetzung des Gebührenstreitwerts bei der Inanspruchnahme mehrerer Unterlassungsschuldner und der Verbindung von Unterlassungsanträgen mit Beseitigungs- und Vertragsstrafeansprüchen. ...

  • openjur.de

    Bemessung des Streitwerts: Unterlassung und Beseitigung ehrverletzender Äußerungen im Internet; Verbindung mit einem daraus hergeleiteten Vertragsstrafeanspruch

  • aufrecht.de

    Keine gesamtschuldnerische Haftung von Unterlassungsschuldnern wegen Internetveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme mehrerer Verletzer auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen; Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei gleichzeitiger Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen und bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • kanzlei.biz

    Streitwert bei Inanspruchnahme aufgrund von Internetveröffentlichung

  • info-it-recht.de

    Zur Höhe des Gebührenstreitwerts bei ehrverletzenden Äußerungen im Medium Internet

  • Judicialis

    ZPO § 5; ; GKG § 45 Abs. 1 S. 3; ; GKG § 48 Abs. 4

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 5; GKG § 45 Abs. 1 S. 3; GKG § 48 Abs. 4
    Streitwert einer Klage auf Unterlassung und Beseitigung ehrverletzender Äußerungen im Internet

  • kanzlei.biz

    Streitwert bei Inanspruchnahme aufgrund von Internetveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 5; GKG § 45 Abs. 1 S. 3; GKG § 48 Abs. 4
    Inanspruchnahme mehrerer Verletzer auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen; Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei gleichzeitiger Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen und bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Streitwerthöhe bei Unterlassungsanspruch rechtswidriger Online-Berichterstattung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kosten bei ehrverletzenden Äußerungen mehrerer Personen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 948
  • MMR 2009, 503 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 106
  • afp 2009, 506
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 18.08.1993 - 19 W 37/93

    Streitwert beim Zusammentreffen vermögens- und nichtvermögensrechtlicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2009 - 14 W 53/08
    Ist ein Anspruch auf Unterlassung ehrenrühriger Behauptungen mit einem daraus hergeleiteten Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe verbunden, so erfolgt keine Zusammenrechnung, vielmehr ist für die Wertberechnung nur der höhere Anspruch maßgeblich (Anschluss an OLGR Köln 1993, S. 283 f.).
  • OLG Braunschweig, 28.09.2020 - 1 W 3/20

    Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss; Antrag auf Datenberichtigung eines

    Für eine wirtschaftliche Identität spricht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Auslegung von Unterlassungsanträgen im Allgemeinen: Danach ist bei einer Handlung, die einen fortdauernden Störungszustand geschaffen hat, der die Handlung verbietende Unterlassungstitel regelmäßig dahin auszulegen, dass er auch zur Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands verpflichtet (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - I ZB 96/16 -, Rn. 19 - 20, juris, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. April 2009 - 14 W 53/08 -, Rn. 6, juris; so auch für einen vergleichbaren Fall OLG Nürnberg, Urteil vom 04.08.2020 - 3 U 3641/19 Rn. 221).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.11.2009 - L 11 KR 3727/09

    Rechtsstreit über Anspruch auf Unterlassung verschiedener negativer Äußerungen

    Diese sind nicht nur für die Antragstellerin zusammenzurechnen, sondern auch für die Antragsgegner, da sie von demselben Prozessbevollmächtigten vertreten werden (vgl OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. April 2009, 14 W 53/08, VersR 2009, 948).
  • LG Bamberg, 08.08.2014 - 3 S 40/14

    Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit: Nennung sämtlicher

    Die Beklagten haften bezüglich des Unterlassungsanspruchs nicht als Gesamtschuldner, sondern sind jeweils selbständige Schuldner des Unterlassungsanspruchs (vgl. u.a. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.04.2009 - 14 W 53/08 = VersR 2009, 948).
  • LAG Hamm, 18.01.2021 - 8 Ta 584/20

    Gebührenstreitwert, Unterlassungsklage, Ehrschutz, Streitgenossenschaft,

    Denn im Kontext ehrverletzender Äußerungen kann der Anspruchsteller von jeder (vermeintlichen) Verletzerin eigenständig Unterlassung verlangen, auch wenn die materiellen Ansprüche inhaltsgleich sind und auf denselben Verletzungshandlungen beruhen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. April 2009 - 14 W 53/08 - VersR 2009, S. 948/949 m. w. N.).
  • VG Berlin, 06.11.2009 - 1 L 557.09

    Äußerungen eines Amtsträgers und Meinungsfreiheit

    Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere Umfang und Bedeutung der Sache für den Antragsteller auch in beruflicher Hinsicht einzubeziehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. April 2009 - 14 W 53/08 -, juris: 30.000,-- Euro im Fall der Kritik der Habilitationsschrift eines Universitätsprofessors; OLG Koblenz, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 5 U 737/07 -, juris: 50.000,-- Euro bei der Behauptung, eine Sozietät habe Geldprobleme).
  • VG Berlin, 07.03.2016 - 3 L 54.16

    Äußerungen von Schulleitern

    Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere Umfang und Bedeutung der Sache für den Antragsteller auch in beruflicher Hinsicht einzubeziehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. April 2009 - 14 W 53/08 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Juli 2011 - 13 E 600/11 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.01.2009 - 14 W 53/08   

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https://dejure.org/2009,10670
OLG Celle, 16.01.2009 - 14 W 53/08 (https://dejure.org/2009,10670)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.01.2009 - 14 W 53/08 (https://dejure.org/2009,10670)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Januar 2009 - 14 W 53/08 (https://dejure.org/2009,10670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 269 Abs. 1 BGB; § 29 ZPO; § 1 HOAI
    Kriterien für eine Bestimmung des Erfüllungsortes bei einem Architektenvertrag

  • Wolters Kluwer

    Kriterien für eine Bestimmung des Erfüllungsortes bei einem Architektenvertrag

  • rechtsportal.de

    BGB § 269 Abs. 1; ZPO § 29; HOAI § 1
    Erfüllungsort bei einem Architektenvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architektenvertrag: Wo ist Erfüllungsort?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenvertrag: Wo ist Erfüllungsort? (IBR 2009, 177)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 625
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.1959 - VII ZR 120/58

    Rechtsnatur eines Architektenvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2009 - 14 W 53/08
    Bei einem solchen Architektenvertrag gem. § 15 HOAI ("Vollarchitektur") handelt es sich indes um einen Werkvertrag (vgl. grundlegend BGH, Urt. v. 26. November 1959 - VII ZR 120/58 , NJW 1960, 431; Palandt/Sprau, 68. Aufl., Einführung vor § 631 Rdnr. 17; ausführlich Schwenker in Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, § 4 Rdnr. 1, 6 f.).
  • BGH, 07.12.2000 - VII ZR 404/99

    Rechtswahl und Erfüllungsort beim Architektenvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2009 - 14 W 53/08
    Für derartige Fälle hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 7. Dezember 2000 ( VII ZR 404/99 , NJW 2001, 1936, insbesondere juris-Rdnr. 29 f.) entschieden, dass hier die gleichen Grundsätze wie für die Werkleistung des Bauunternehmers eines Bauvertrages gelten.
  • OLG Celle, 09.03.2010 - 17 WF 28/10

    Prüfung der Bedürftigkeit in der Verfahrenskostenhilfe; Verpflichtung des

    Es mag zwar durchaus sein, dass unter besonderen Voraussetzungen - etwa bei undurchsichtigen Einkommens- oder Vermögensverhältnissen, widersprüchlichen Angaben in der Verfahrenskostenhilfeerklärung oder beim Vorliegen bestimmter Verdachtsmomente - auch die Vorlage von Kontoauszügen für längere Zeiträume gerechtfertigt sein kann (vgl. OLGR Celle 2009, 242, 244).
  • LG Ellwangen/Jagst, 18.11.2009 - 10 O 132/09

    Honorarklage des Planers: Welches Gericht zuständig?

    Die Entscheidung des OLG Celle (MDR 2009, 625) nimmt im Wesentlichen auf die Begründung der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs Bezug; auch dort war nicht nur die Planung, sondern darüber hinaus die Objektbetreuung/Objektüberwachung geschuldet.
  • LG Göttingen, 02.05.2012 - 8 O 38/12

    Verfahrensrecht - Klage wegen Planungsmängeln: Örtliche Zuständigkeit?

    Die von der Kläger-Vertreterin zur örtlichen Zuständigkeit des LG Göttingen zitierte Rechtsprechung betrifft mehrheitlich Konstellationen, in denen dem Architekten nicht nur die Planung, sondern zusätzlich die Objektbetreuung/Bauüberwachung übertragen wurde (OLG Celle v. 16.01.2009, 14 W 53/08; BGH v. 07.12.2000, VII ZR 404/99) bzw. in denen ein Bauvertrag und kein Architektenvertrag Gegenstand des Rechtsstreites war (BGH v. 05.12.1985, I ARZ 737/85).
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