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   OLG Koblenz, 05.01.2006 - 14 W 823/05   

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https://dejure.org/2006,3472
OLG Koblenz, 05.01.2006 - 14 W 823/05 (https://dejure.org/2006,3472)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.01.2006 - 14 W 823/05 (https://dejure.org/2006,3472)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Januar 2006 - 14 W 823/05 (https://dejure.org/2006,3472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pauschale Abgeltung von auf Seiten der Justiz durch eine Aktenversendung entstehen gesamten Aufwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG -Verz Nr. 9003
    Höhe der Aktenversendungspauschale bei Rücksendung der Akten auf Kosten des Antragstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kostenpraxis - Abgeltungsbereich der Aktenversendungspauschale

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1072
  • MDR 2006, 957
  • FamRZ 2006, 635 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Brandenburg, 22.02.2005 - 22 OWi 325/04

    Auslagen - Erhebung einer Aktenversendungspauschale

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.01.2006 - 14 W 823/05
    Parallele Vorschriften finden sich in § 107 Abs. 5 OWiG (vgl. dazu AG Brandenburg JurBüro 2005, 316) und in § 137 Abs. 1 Nr. 4 KostO.
  • OLG Naumburg, 21.04.2008 - 6 W 35/08

    Rücksendekosten für dem Anwalt überlassener Gerichtsakten

    Unter Hinweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 5. Januar 2006 - 14 W 823/05 - hat er gemeint, dass der Wortlaut zu Nr. 9003 KV unter (1) eindeutig und nicht auslegungsfähig sei.

    Das OLG Koblenz hat durch den vom Rechtsanwalt zitierten Beschluss vom 5. Januar 2006 - 14 W 823/05 - einen etwas anderen Sachverhalt zu bewerten gehabt, als er hier zu entscheiden ist.

  • OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13

    Gerichtskosten: Pauschale für die Versendung von Akten bei Abholung durch Anwalt

    Dazu hat das Landgericht auf die in NJW 2006, 306 abgedruckte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. September 2005 (22 U 185/05) und den Senatsbeschluss 14 W 823/05 verwiesen.
  • AG Zittau, 18.07.2006 - 4 OWi 10/06
    In der Rechtsprechung und der Literatur gibt es unterschiedliche Ansichten darüber, ob die Aktenversendungspauschale auch die dem Rechtsanwalt für die Rücksendung der Akten entstehenden Portoauslagen abdeckt (vgl. u.a . AG Brandenburg in Juristisches Büro 2005, 316, AG Vechta Beschluss vom 25.01.2005 (28 Owi 11/05)), OLG Hamm NJW 2006, S. 1076 ff und OLG Koblenz NJW 2006, S. 1072 f).

    Schickt der Antragsteller gleichwohl auf eigene Kosten zurück, so scheidet eine Reduzierung der Pauschale oder sonstige Erstattung der Portokosten jedoch aus (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 05.01.2006 in NJW 2006, S. 1072 f).

  • OLG Koblenz, 23.01.2006 - 2 Ws 894/05

    Gerichtskosten: Anfall der vollen Aktenversendungspauschale auch bei Rücksendung

    Zudem ist festzustellen, dass es im Wesen einer Pauschalregelung liegt, dass der tatsächliche Aufwand, der im Einzelfall entsteht, keine Rolle spielt (OLG Koblenz Beschluss vom 5. Januar  2006 - 14 W 823/05).
  • AG Montabaur, 13.08.2012 - 5 C 102/12

    Gerichtskosten: Anfall der Aktenversendungspauschale bei Einlegung der Akte in

    Wegen der pauschalierten Betrachtungsweise kommt es dabei insbesondere nicht darauf an, ob und in welcher Höhe im einzelnen Fall tatsächlich Kosten entstehen (vgl. OLG Koblenz JurBüro 2006, 207 und OLG Hamm NJW 2006, 1076).
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