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   OLG Oldenburg, 21.06.2011 - 14 WF 114/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8824
OLG Oldenburg, 21.06.2011 - 14 WF 114/11 (https://dejure.org/2011,8824)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.06.2011 - 14 WF 114/11 (https://dejure.org/2011,8824)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 14 WF 114/11 (https://dejure.org/2011,8824)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Auskunftsverpflichtung eines Ehegatten über Grund und Höhe der in der Ehezeit erworbenen Anrechte ist unabhängig von der Begründetheit des Scheidungsantrags; Auskunftsverpflichtung eines Ehegatten über Grund und Höhe der in der Ehezeit erworbenen Anrechte unter ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsverpflichtung eines Ehegatten über Grund und Höhe der in der Ehezeit erworbenen Anrechte ist unabhängig von der Begründetheit des Scheidungsantrags; Auskunftsverpflichtung eines Ehegatten über Grund und Höhe der in der Ehezeit erworbenen Anrechte unter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 220 Abs. 3; Fam FG § 35
    Pflicht zur Auskunft über den Versorgungsausgleich bei Streit über das Vorliegen der Voraussetzungen der Ehescheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Auskunft im Versorgungsausgleich bei Streit über Ablauf des Trennungsjahres

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auskunft über den Versorgungsausgleich auch bei Streit über Scheidungsvoraussetzungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auskunftspflicht trotz streitiger Scheidungsvoraussetzungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Scheidung: Auskunft zum Versorgungsausgleich auch zu erteilen, wenn Trennungsjahr streitig ist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Scheidung: Auskunft zum Versorgungsausgleich auch erforderlich, wenn Trennungsjahr streitig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Scheidung: Auskunft zum Versorgungsausgleich wird auch geschuldet, wenn Trennungsjahr streitig ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 55
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.09.2020 - XII ZB 438/18

    Auskunftsverpflichtung der Ehegatten in der Folgesache Versorgungsausgleich;

    aa) Es entspricht allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, dass die Auskunftspflicht gemäß § 220 FamFG allein an die Einleitung des Versorgungsausgleichsverfahrens anknüpft und deshalb grundsätzlich auch dann besteht, wenn zwischen den Beteiligten streitig ist, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Ehescheidung vorliegen und der im Verbund gestellte Scheidungsantrag deshalb Aussicht auf Erfolg hat (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2012, 55 f.; MünchKommFamFG/Stein 3. Aufl. § 220 Rn. 13; MünchKommBGB/Dörr 7. Aufl. § 220 FamFG Rn. 2; Zöller/Lorenz ZPO 33. Aufl. § 220 FamFG Rn. 4; Schulte-Bunert/Weinreich/Breuers FamFG 6. Aufl. § 220 Rn. 4; Bahrenfuss/Schwedhelm FamFG 3. Aufl. § 220 Rn. 6; Wick Der Versorgungsausgleich 4. Aufl. Rn. 147; Borth Versorgungsausgleich 8. Aufl. Kap. 11 Rn. 69; Götsche/Rehbein/Breuers Versorgungsausgleichsrecht 3. Aufl. § 220 FamFG Rn. 10; Ruland Versorgungsausgleich 4. Aufl. Rn. 1198; vgl. auch OLG Dresden FamRZ 2004, 1981, 1982; OLG Karlsruhe Beschluss vom 21. Oktober 2003 - 16 WF 131/03 - juris Rn. 6; OLGR Saarbrücken 2001, 290; OLG Brandenburg FamRZ 1998, 681 f.; OLG Braunschweig FamRZ 1995, 300, 301; OLG Köln FamRZ 1984, 1111, jeweils zu § 11 Abs. 2 VAHRG).
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