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   OLG Oldenburg, 13.03.2015 - 14 WF 140/14   

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OLG Oldenburg, 13.03.2015 - 14 WF 140/14 (https://dejure.org/2015,60382)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.03.2015 - 14 WF 140/14 (https://dejure.org/2015,60382)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. März 2015 - 14 WF 140/14 (https://dejure.org/2015,60382)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bremen, 09.06.2015 - 4 WF 46/15

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Beiordnung eines Prozesspflegers

    Aus § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO ergibt sich nach h.M. keine Beschwerdebefugnis für den Gegner, der beantragt hat, das Gesuch des Antragstellers zurückzuweisen oder eine getroffene Anordnung bei gleichgebliebenen Tatsachen wieder aufzuheben (Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 567 Rn. 32; Thomas/Putzo/Reichold, a.a.O., § 567 Rn. 6; Musielak/Voit/Ball, a.a.O., § 567 Rn. 14; Prütting/Gehrlein/Lohmann, ZPO, 6. Aufl., § 567 Rn. 9; a.A. OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.3.2015 - 14 WF 140/14; OLG München, NZG 2014, 899; MüKo/Lipp, a.a.O., § 567 Rn. 13; ähnlich auch Jacobs in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 567 Rn. 11).

    Letzterer ist nach h.M. mit der sofortigen Beschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO allein anfechtbar für den hierdurch beschwerten Antragsteller (MüKo/Lindacher, a.a.O., § 57 Rn. 18; Musielak/Voit/Weth, a.a.O, § 57 Rn. 4; Stein/Jonas/Bork, a.a.O., § 57 Rn. 8; Prütting/Gehrlein, a.a.O., § 57 Rn. 4; a.A. OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.3.2015 - 14 WF 140/14; OLG München, NZG 2014, 899; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 57 Rn. 7).

    Soweit das Oberlandesgericht Oldenburg in seinem Beschluss vom 13.3.2015 (Geschäftsnummer 14 WF 140/14), der ebenfalls die Antragsgegnerin des vorliegenden Verfahrens betrifft, die Auffassung vertritt, der Antragsgegnerin stehe gegen die Bestellung eines Prozesspflegers das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu, kann dem nicht gefolgt werden.

  • LG Frankenthal, 02.06.2017 - 1 T 284/16

    Betreuungsverfahren: Zwangsweise Vorführung bzw. Unterbringung zur Begutachtung

    Hinsichtlich der Einzelheiten der Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg wird verwiesen auf den Beschluss vom 13.3.2015 (Az. 14 WF 140/14).
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   OLG Oldenburg, 17.03.2015 - 14 WF 140/14   

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OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.03.2015 - 14 WF 140/14 (https://dejure.org/2015,70279)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. März 2015 - 14 WF 140/14 (https://dejure.org/2015,70279)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2020 - 6 W 35/20

    Anfechtbarkeit der Bewilligung von Akteneinsicht in die Gerichtsakte

    Nicht zu folgen ist der teilweise vertretenen abweichenden Auffassung, aus Gründen der Waffengleichheit sei die Beschwerde derjenigen Partei eröffnet, die durch eine Entscheidung des Gerichts, die einen Antrag voraussetzt, beschwert ist, wenn sie dem Antrag widersprochen hat (OLG München, NZG 2014, 899; OLG Oldenburg, Beschluss vom 17. März 2015 - 14 WF 140/14, juris; aA MünchKommZPO/Hamdorf, 6. Aufl., § 567 Rn. 13 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2023 - 6 W 43/23
    Nicht zu folgen ist der teilweise vertretenen abweichenden Auffassung (OLG München, NZG 2014, 899; OLG Oldenburg, Beschluss vom 17. März 2015 - 14 WF 140/14, juris), aus Gründen der Waffengleichheit sei die sofortige Beschwerde derjenigen Partei eröffnet, die durch eine Entscheidung des Gerichts, die einen Antrag voraussetzt, beschwert ist, wenn sie dem Antrag widersprochen hat.
  • LG Frankenthal, 25.11.2015 - 1 T 309/15

    Betreuung: Notwendigkeit der Einrichtung einer Betreuung bei verweigerter

    Zwar existieren, worauf das Oberlandesgericht Oldenburg im Beschluss vom 17. März 2015 - 14 WF 140/14 - hinweist, nach der Auffassung der dortigen Senats Anhaltspunkte für das Vorliegen einer partiellen Geschäftsunfähigkeit bei der Betroffenen.
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