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   OLG Köln, 23.12.1998 - 14 WF 198/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5037
OLG Köln, 23.12.1998 - 14 WF 198/98 (https://dejure.org/1998,5037)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.12.1998 - 14 WF 198/98 (https://dejure.org/1998,5037)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Dezember 1998 - 14 WF 198/98 (https://dejure.org/1998,5037)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Euskirchen - 18 F 7/98
  • OLG Köln, 23.12.1998 - 14 WF 198/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 649
  • FamRZ 1999, 998
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über den

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.1998 - 14 WF 198/98
    Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW-RR 1993, 382) ergibt sich entgegen der Auffassung des Beklagten nicht, daß ein Prozeßkostenhilfegesuch des Beklagten notwendig vor der Entscheidung zur Sache beschieden werden müßte.

    Bei dieser Sachlage ist durch die Nichtbescheidung des PKH-Gesuchs vor der Sachentscheidung nicht das rechtliche Gehör verletzt wie im Fall des BVerfG (NJW-RR 1993, 382), in dem ein PKH-Gesuch zur Rechtsverteidigung in der Berufungsinstanz nach Obsiegen im ersten Rechtszug gestellt worden war, so daß mangels Beiordnung eines postulationsfähigen Anwalts nicht zur Sache vorgetragen werden konnte.

  • OLG Zweibrücken, 26.02.2003 - 2 WF 15/03

    Anfechtbarkeit der Bestimmung eines Termins zur mündlichen Erörterung vor

    Soweit der Antragsgegner schließlich unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Köln (NJW-RR 1999, 649) geltend macht, er habe einen Anspruch auf Entscheidung über sein Prozesskostenhilfegesuch vor Eintritt in die mündliche Verhandlung zur Hauptsache (vgl. auch OLG Naumburg FamRZ 2000, 106), wird ein solcher durch die Verfahrensweise des Familiengerichts nicht verletzt.
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2006 - 23 W 35/06

    Zur Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen ein langdauerndes Verfahren

    Zwar ist nach herrschender Auffassung insbesondere im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren eine sofortige Beschwerde auch ohne Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts statthaft, wenn das Gericht das Bewilligungsverfahren aussetzt oder seine Entscheidung so verzögert, dass dies einer Ablehnung gleichkommt (OLG Naumburg, Beschl. v. 02.11.2005 - 8 WF 184/05, zitiert nach juris, Rdnr. 2; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 10.09.2002 - 4 W 65/02, NJW-RR 2003, S. 1653, 1654; OLG Köln, Beschl. vom 23.12.1998 - 14 WF 198/98, NJW-RR 1999, S. 649; OLG Hamburg, Beschl. v. 03.05.1989 - 2 UF 24/89, NJW-RR 1989, S. 1022; Zöller-Philippi, ZPO, 24. Aufl., 2004, § 127, Rdnr. 11; Musielak-Fischer, ZPO, 4. Aufl., 2005, § 118, Rdnr. 19; Büttner, Die Beschwerde gegen eine PKH-Entscheidung und PKH in der Rechtsmittelinstanz, FPR 2002, S. 498, 499; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 16.01.2003 - 1 BvR 2222/02, NVwZ 2003, S. 858).
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