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   OLG Hamm, 30.06.2014 - II-14 WF 39/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47283
OLG Hamm, 30.06.2014 - II-14 WF 39/14 (https://dejure.org/2014,47283)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.06.2014 - II-14 WF 39/14 (https://dejure.org/2014,47283)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juni 2014 - II-14 WF 39/14 (https://dejure.org/2014,47283)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Gewaltschutzverfahren, Unterlassungsverpflichtung, Nachweis im Vollstreckungsverfahren, Ordnungsgeld

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gewaltschutzverfahren, Unterlassungsverpflichtung, Nachweis im Vollstreckungsverfahren, Ordnungsgeld

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Verbot der Kontaktaufnahme aufgrund einer Gewaltschutzanordnung durch Zeigen des Stinkefingers

  • ra.de
  • rewis.io
  • RA Kotz

    "Stinkefinger" oder Zigarette?

  • rechtsportal.de

    §§ 96 FamFG ; 890 ZPO
    Verstoß gegen das Verbot der Kontaktaufnahme aufgrund einer Gewaltschutzanordnung durch Zeigen des Stinkefingers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Der nicht bewiesene Stinkefinger - 500 Euro Ordnungsgeld "gespart"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Stinkefinger nicht bewiesen - 500 Euro Ordnungsgeld gespart

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Stinkefinger" nicht bewiesen - 500 Euro Ordnungsgeld "gespart"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ordnungsgeld für "Stinkefinger"? - Zwei Nachbarn spannen die Justiz für ihren Dauerkonflikt ein

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Festsetzung eines Ordnungsgeldes im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens wegen Zeigen eines Stinkefingers

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zuwiderhandlung gegen eine im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens eingegangene Unterlassungsverpflichtung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    "Stinkefinger" als verbotene Kontaktaufnahme im Nachbarschaftsstreit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beleidigung durch Zeigen des "Stinkefingers" muss bewiesen werden können - Überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Beleidung für Anordnung eines Ordnungsgeldes nicht ausreichend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    §§ 96 FamFG; 890 ZPO
    Gewaltschutzverfahren; Unterlassungsverpflichtung; Nachweis im Vollstreckungsverfahren; Ordnungsgeld

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 08.06.2011 - 6 WF 60/11

    Ordnungsmittel auf Grund eines Gewaltschutzverfahrens: Beweis der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2014 - 14 WF 39/14
    Für diese Feststellung ist im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens - anders als es durch die Erwähnung einer "eidesstattlichen Versicherung" in dem Androhungsbeschluss vom 24.8.2011 nahegelegt werden könnte - das Beweismaß des Vollbeweises erforderlich (vgl. OLG Hamm FÜR 2011, 232; OLG Saarbrücken FamRZ 2012, 998; KG Berlin KGR 2004, 579; Keidel/Giers, FamFG, 18. Aufl., Rn. 16a zu § 95; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., Rn. 1 zu § 891), also die aufgrund förmlicher Beweisaufnahme gewonnene volle Überzeugung des Gerichts im Sinne einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit, und nicht nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit wie beim Beweismaß der Glaubhaftigkeit (vgl. dazu BGH NJW 2003, 3558, Juris-Rn. 8; VersR 1976, 928, Juris-Rn. 9).
  • OLG Zweibrücken, 12.04.2019 - 6 WF 44/19

    Verstoß gegen das zum Zwecke des Gewaltschutzes ausgesprochene

    Es handelte sich, wie der Antragsteller zu Recht geltend macht, um eine Kontaktaufnahme durch körperliche Gestik (so wohl auch OLG Hamm, Beschluss 14 WF 39/14 v. 30.6.14 - juris).
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