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   OLG Karlsruhe, 20.05.2011 - 14 Wx 20/11, 14 Wx 24/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9235
OLG Karlsruhe, 20.05.2011 - 14 Wx 20/11, 14 Wx 24/11 (https://dejure.org/2011,9235)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.05.2011 - 14 Wx 20/11, 14 Wx 24/11 (https://dejure.org/2011,9235)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Mai 2011 - 14 Wx 20/11, 14 Wx 24/11 (https://dejure.org/2011,9235)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Therapieunterbringung: Geeignetheit einer Unterbringung eines ehemals Sicherungsverwahrten in einem Gebäude auf JVA-Gelände

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz auf dem nach außen gesicherten Gelände einer Justizvollzugsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ThUG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ThUG § 2 Nr. 3
    Zulässigkeit der Unterbringung nach dem ThUG auf dem Gelände eine Justizvollzugsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Beschwerde gegen Ablehnung der Therapieunterbringung durch das Landgericht Freiburg vom Oberlandesgericht Karlsruhe zurückgewiesen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Therapieunterbringung in der JVA

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Therapieunterbringung in einer JVA

  • stuttgarter-nachrichten.de (Pressebericht, 20.05.2011)

    Sicherungsverwahrung: JVA Heilbronn genügt Vorgaben nicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 586
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2011 - 14 Wx 20/11
    Ob der Gesetzgeber den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Abstandsgebotes, das für die neue Form der Freiheitsentziehung nicht minder als für die Sicherungsverwahrung gilt, auch mit einem Verzicht auf eine vollständige räumliche Ablösung vom Strafvollzug hätte genügen können (so das Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1153210, Urteil vom 04.05.2011, zitiert nach juris, für das von dem Gesetzgeber zu entwickelnde Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung), kann dahinstehen.
  • BVerfG, 21.11.2012 - 2 BvR 2333/08

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2011 - 14 Wx 20/11
    Ob der Gesetzgeber den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Abstandsgebotes, das für die neue Form der Freiheitsentziehung nicht minder als für die Sicherungsverwahrung gilt, auch mit einem Verzicht auf eine vollständige räumliche Ablösung vom Strafvollzug hätte genügen können (so das Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1153210, Urteil vom 04.05.2011, zitiert nach juris, für das von dem Gesetzgeber zu entwickelnde Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung), kann dahinstehen.
  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2011 - 14 Wx 20/11
    Zur Begründung hat es unter Hinweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2009 (Az.: 19359/04, NJW 2010, 2495) ausgeführt, die konventionskonforme Auslegung des § 2 Abs. 6 StGB führe zu dem Ergebnis, dass bei der Vollstreckung der Maßregel der Sicherungsverwahrung das Rückwirkungsverbot des Art. 7 EMRK eingreife; deshalb gelte die bei Tatbegehung gültige Fassung des § 67 d StGB, nach der die erste Unterbringung in der Sicherungsverwahrung 10 Jahre nicht übersteigen dürfe.
  • LG Freiburg, 29.03.2011 - 7 O 1/11

    Therapieunterbringung: Antrag auf Unterbringung ohne Benennung und Existenz einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2011 - 14 Wx 20/11
    Die Beschwerden der Antragstellerin gegen die Beschlüsse des Landgerichts Freiburg vom 29.03.2011 - 7 O 1/11 und 7 O 2/11 - werden zurückgewiesen.
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2011 - 5 W 212/11

    Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz

    Das Trennungsgebot des § 2 Nr. 3 ThUG verböte es gewiss, Betroffene in Justizvollzugsanstalten im Sinne von § 139 StVollzG unterzubringen oder auch nur in Einrichtungen, die lediglich der Form nach von einer Justizvollzugsanstalt abgeschieden, materiell jedoch mit ihr durch örtliche, organisatorische oder personelle Verflechtungen verbunden sind (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.5.2011 - 14 Wx 20/11).
  • OLG Stuttgart, 27.06.2011 - 8 W 150/11

    Einstweilige Therapieunterbringung: Verfassungsrechtliche Kriterien für ein

    Die Frage einer geeigneten Einrichtung als Voraussetzung für die Therapieunterbringung kann - anders als in den vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Verfahren (Beschluss vom 20.5.2011 -14 Wx 20/11 und Wx 24/11) - hier dahingestellt bleiben, weil sich die Beschwerde bereits aus einem anderen Grund als begründet erweist.
  • LG Lübeck, 01.04.2016 - 7 T 132/16

    Einstweilige Unterbringung psychisch Kranker in Schleswig-Holstein

    Zu Unterbringungen nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) haben Gerichte indes entschieden, dass Voraussetzung für die Anordnung der Unterbringung selbst die Existenz von zur Unterbringung nach ThUG geeigneten Einrichtungen im Sinne der §§ 1, 2 ThUG sei (so OLG Karlsruhe NStZ 2011, 586; vorausgehend: LG Freiburg NStZ 2011, 589; OLG Saarbrücken, BeckRS 2011, 23938; OLG Schleswig, BeckRS 2012, 15015; so auch: Dornis/Petzold in: Dornis, (2012), § 13 PsychKG, Rn. 2).

    Kann eine Unterbringungsanordnung nicht vollzogen werden, weil eine Einrichtung überhaupt nicht vorhanden ist, darf sie auch nicht angeordnet werden (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2011, 586; vorausgehend: LG Freiburg NStZ 2011, 589).

  • LG Lübeck, 28.07.2015 - 7 T 374/15

    Vorläufige Unterbringung psychisch Kranker in Schleswig-Holstein:

    Zu Unterbringungen nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) haben Gerichte indes entschieden, dass Voraussetzung für die Anordnung der Unterbringung selbst die Existenz von zur Unterbringung nach ThUG geeigneten Einrichtungen im Sinne der §§ 1, 2 ThUG sei (so OLG Karlsruhe NStZ 2011, 586; vorausgehend: LG Freiburg NStZ 2011, 589; OLG Saarbrücken, BeckRS 2011, 23938; OLG Schleswig, BeckRS 2012, 15015; so auch: Dornis/Petzold in: Dornis, (2012), § 13 PsychKG, Rn. 2).

    Kann eine Unterbringungsanordnung nicht vollzogen werden, weil eine Einrichtung überhaupt nicht vorhanden ist, darf sie auch nicht angeordnet werden (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2011, 586; vorausgehend: LG Freiburg NStZ 2011, 589).

  • OLG Schleswig, 13.06.2012 - 17 W 13/11

    Zu den Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem ThUG - Sicherungsverwahrung;

    Zwar ist die Existenz einer zur Unterbringung geeigneten Einrichtung im Sinne der §§ 1, 2 ThUG Voraussetzung für die Anordnung einer Unterbringung selbst (zutreffend OLG Karlsruhe NStZ 2011, 586 ff.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30. September 2011 - 5 W 212/11 - 94, 5 W 212/11, bei juris).
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