Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.06.2012 - 14 Wx 23/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18258
OLG Karlsruhe, 04.06.2012 - 14 Wx 23/11 (https://dejure.org/2012,18258)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.06.2012 - 14 Wx 23/11 (https://dejure.org/2012,18258)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Juni 2012 - 14 Wx 23/11 (https://dejure.org/2012,18258)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,18258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Namensrecht: Name des Kindes bei Eltern ohne Ehenamen mit gemeinsamer Sorge, wenn der Name der älteren Geschwister nach ausländischem Recht erteilt worden war

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliches Recht für das Namensrecht nach dem 31.03.1994 geborener Kinder

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliches Recht für das Namensrecht nach dem 31.03.1994 geborener Kinder

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Name des Kindes bei Eltern ohne Ehenamen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 387
  • Rpfleger 2013, 28
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86

    Ehenamen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.2012 - 14 Wx 23/11
    Die Vorschrift sei eingeführt worden, um ausnahmsweise eine Namensgleichheit zwischen Kindern, die während der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der vom Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 5.3.1991, 1BvL 83/86, 1 BvL 24/88) geforderten Neuregelung am 1.4.1994 zulässigerweise einen Doppelnamen erhalten hatten, und ihren nachgeborenen Geschwistern zu ermöglichen.

    Zugleich wird aber mehrfach betont, daß die Ausnahmeregelung des Art. 224 § 3 Abs. 3 EGBGB gerade dazu diene, eine als Folge der bis zum 31.3.1994 geltenden Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 5.3.1991, 1BvL 83/86, 1 BvL 24/88) entstehende Namensverschiedenheit von Geschwistern zu vermeiden (BT-Drucks.13/8511 S. 72, 80).

  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.2012 - 14 Wx 23/11
    Das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 30.1.2002 - BvL 23/96, BVerfGE 104, 373 = StAZ 2002, 72) hat diese Entscheidung als mit dem Grundgesetz vereinbar beurteilt.

    Das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht zur Namensgebung wird durch das Verbot des Doppelnamens zulässig eingeschränkt (BVerfGE 104, 373, 384 ff).

  • OLG Stuttgart, 21.08.1995 - 8 W 177/95

    Doppelnahme für eheliches Kind

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.2012 - 14 Wx 23/11
    Sie bezieht sich aber nach ihrer systematischen Stellung auf eine Namenswahl gemäß § 1617 BGB oder einer hierauf verweisenden Norm (Münchner Kommentar/von Sachsen Gessaphe, BGB, 5. Aufl., § 1617 Rn 21, 22; OLG Stuttgart StAZ 1995, 328).
  • OLG München, 09.08.2007 - 31 Wx 34/07

    Zusammengesetzter Geburtsname des Kindes bei Rechtswahl zugunsten ausländischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.2012 - 14 Wx 23/11
    Die Entscheidung des OLG München vom 9.8.2007 (StAZ 2007, 368) steht nicht entgegen.
  • OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 17 UF 45/12

    Keine Anwendung von § 1617 Abs. 1 S. 3 BGB, wenn älteres Geschwisterkind einen

    Eine Erweiterung auf später geborene Doppelnamensträger, entgegen dem eindeutigen Wortlaut, kommt mangels Regelungslücke nicht in Betracht (ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.06.2012, 14 Wx 23/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht