Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 04.06.2012 - 14 Wx 23/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Namensrecht: Name des Kindes bei Eltern ohne Ehenamen mit gemeinsamer Sorge, wenn der Name der älteren Geschwister nach ausländischem Recht erteilt worden war
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgebliches Recht für das Namensrecht nach dem 31.03.1994 geborener Kinder
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgebliches Recht für das Namensrecht nach dem 31.03.1994 geborener Kinder
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Name des Kindes bei Eltern ohne Ehenamen
Verfahrensgang
- AG Freiburg, 09.02.2011 - 61 UR III 19/10
- OLG Karlsruhe, 04.06.2012 - 14 Wx 23/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 387
- Rpfleger 2013, 28
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86
Ehenamen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.2012 - 14 Wx 23/11
Die Vorschrift sei eingeführt worden, um ausnahmsweise eine Namensgleichheit zwischen Kindern, die während der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der vom Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 5.3.1991, 1BvL 83/86, 1 BvL 24/88) geforderten Neuregelung am 1.4.1994 zulässigerweise einen Doppelnamen erhalten hatten, und ihren nachgeborenen Geschwistern zu ermöglichen.Zugleich wird aber mehrfach betont, daß die Ausnahmeregelung des Art. 224 § 3 Abs. 3 EGBGB gerade dazu diene, eine als Folge der bis zum 31.3.1994 geltenden Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 5.3.1991, 1BvL 83/86, 1 BvL 24/88) entstehende Namensverschiedenheit von Geschwistern zu vermeiden (BT-Drucks.13/8511 S. 72, 80).
- BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Ausschluß vom Doppelnamen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.2012 - 14 Wx 23/11
Das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 30.1.2002 - BvL 23/96, BVerfGE 104, 373 = StAZ 2002, 72) hat diese Entscheidung als mit dem Grundgesetz vereinbar beurteilt.Das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht zur Namensgebung wird durch das Verbot des Doppelnamens zulässig eingeschränkt (BVerfGE 104, 373, 384 ff).
- OLG Stuttgart, 21.08.1995 - 8 W 177/95
Doppelnahme für eheliches Kind
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.2012 - 14 Wx 23/11
Sie bezieht sich aber nach ihrer systematischen Stellung auf eine Namenswahl gemäß § 1617 BGB oder einer hierauf verweisenden Norm (…Münchner Kommentar/von Sachsen Gessaphe, BGB, 5. Aufl., § 1617 Rn 21, 22; OLG Stuttgart StAZ 1995, 328). - OLG München, 09.08.2007 - 31 Wx 34/07
Zusammengesetzter Geburtsname des Kindes bei Rechtswahl zugunsten ausländischen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.2012 - 14 Wx 23/11
Die Entscheidung des OLG München vom 9.8.2007 (StAZ 2007, 368) steht nicht entgegen.
- OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 17 UF 45/12
Keine Anwendung von § 1617 Abs. 1 S. 3 BGB, wenn älteres Geschwisterkind einen …
Eine Erweiterung auf später geborene Doppelnamensträger, entgegen dem eindeutigen Wortlaut, kommt mangels Regelungslücke nicht in Betracht (ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.06.2012, 14 Wx 23/11).