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   OLG Karlsruhe, 26.03.2010 - 14 Wx 30/09   

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https://dejure.org/2010,7725
OLG Karlsruhe, 26.03.2010 - 14 Wx 30/09 (https://dejure.org/2010,7725)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.2010 - 14 Wx 30/09 (https://dejure.org/2010,7725)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 2010 - 14 Wx 30/09 (https://dejure.org/2010,7725)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Testamentsauslegung: Anordnung einer Testamentsvollstreckung auf verschlossenem Briefumschlag bei Unwirksamkeit der sich im Umschlag befindlichen weiteren testamentarischen Verfügungen

  • Justiz Baden-Württemberg

    Testamentsauslegung: Gerichtliche Feststellung des Testierwillens; Anordnung einer Testamentsvollstreckung auf verschlossenem Briefumschlag bei Unwirksamkeit der sich im Umschlag befindlichen weiteren testamentarischen Verfügungen

  • erbfall.eu

    Anordnung einer Testamentsvollstreckung auf verschlossenem Briefumschlag bei Unwirksamkeit der sich im Umschlag befindlichen weiteren testamentarischen Verfügungen | Testamentsvollstreckung. Berliner Testament, Testament, Testamentsvollstreckung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2085, 2197, 2247
    Testamentsauslegung: Ermittlung des Testierwillens durch Gericht; handschriftliche Erklärungen auf verschlossenen Briefumschlag; Anordnung der Testamentsvollstreckung auf verschlossenem Briefumschlag bei Unwirksamkeit der sich im Umschlag befindlichen weiteren ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Testierwille bei Erklärung - strenge Anforderungen

  • Die Justiz
  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erbrecht: Testamentsvollstrecker kann auch auf Briefumschlag bestimmt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 239
  • FamRZ 2011, 500
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 15.01.2019 - 5 W 90/18

    Auslegung einer Erbeinsetzung zugunsten des Fiskus als Testamentsvollstreckung

    Sie kann insbesondere auch für gesetzliche Erbfolge angeordnet werden (OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, 500; Zimmermann in: MünchKommBGB, 7. Aufl. 2017, § 2197 Rdn. 1).
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