Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 25.06.2012 - 14 Wx 30/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Wohnungseigentum: Veräußerungszustimmung bei Miterben
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 12 Abs. 1; BGB § 137 S. 1
Kein Zustimmungserfordernis nach § 12 Abs. 1 WEG bei Übertragung von Erbengemeinschaft auf sämtliche Miterben zu Bruchteilen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit der Zustimmung des Verwalters zur Übertragung von Wohneigentum von der Erbengemeinschaft auf die einzelnen Miterben
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Veräußerungszustimmung bei Miterben
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erforderlichkeit der Zustimmung des Verwalters zur Übertragung von Wohneigentum von der Erbengemeinschaft auf die einzelnen Miterben
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zustimmung zur Eigentumsübertragung einer Erbengemeinschaft?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wohnungseigentum und die Veräußerungszustimmung bei Miterben
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Zustimmung bei Auseinandersetzung
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Wohnungseigentum: Veräußerungszustimmung bei Miterben?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Übertragung eines Wohneigentums von der Erbengemeinschaft auf alle Miterben bedarf keiner Zustimmung des Verwalters
- bau-blawg.de (Kurzinformation)
Verwalterzustimmung bei Erbauseinandersetzung?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Von personengleicher Gesamthands- zu Bruchteilsgemeinschaft: Zustimmung unnötig! (IMR 2012, 512)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 338
- MDR 2012, 1350
- DNotZ 2013, 122
- NZM 2013, 196
- FGPrax 2012, 246
- FamRZ 2013, 580
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG München, 12.04.2007 - 32 Wx 64/07
Veräußerung des Wohnungseigentums mit Zustimmung des Verwalters unter Ausnahme …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2012 - 14 Wx 30/11
Auch die Einbringung des Wohneigentums in ein gesamthänderisch gebundenes Vermögen (z.B. in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OLG München NJW 2007, 1536) ist mit der vorliegenden Fallgestaltung nicht vergleichbar. - OLG Hamm, 28.08.2006 - 15 W 15/06
Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2012 - 14 Wx 30/11
c) Die Ausführungen des OLG Hamm (FGPrax 2007, 10) zu Prüfungspflicht und Prüfungsumfang des Grundbuchamts nötigen bei der hier zu entscheidenden Fallgestaltung ebenfalls nicht zur Bejahung des Zustimmungserfordernisses. - OLG Hamm, 06.03.2012 - 15 W 96/11
Erfordernis der Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung sämtlicher …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2012 - 14 Wx 30/11
Als rechtlich zulässige Ausnahme von diesem Grundsatz ist die vereinbarte Verfügungsbeschränkung eng und nicht weiter auszulegen, als es Sinn und Zweck erfordert (OLG Saarbrücken WuM 2012, 117; OLG Hamm Beschluß vom 6.3.2012 - 15 W 96/11 juris, jeweils m.w.N.;… Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., WEG § 12 Rn 1). - OLG Saarbrücken, 07.11.2011 - 5 W 214/11
Grundbuchverfahren: Zustimmungserfordernis bei gleichzeitiger Wohnungsveräußerung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2012 - 14 Wx 30/11
Als rechtlich zulässige Ausnahme von diesem Grundsatz ist die vereinbarte Verfügungsbeschränkung eng und nicht weiter auszulegen, als es Sinn und Zweck erfordert (OLG Saarbrücken WuM 2012, 117; OLG Hamm Beschluß vom 6.3.2012 - 15 W 96/11 juris, jeweils m.w.N.;… Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., WEG § 12 Rn 1). - KG, 01.03.2011 - 1 W 57/11
Wohnungseigentumsrecht: Erfordernis der Verwalterzustimmung bei Veräußerung an …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2012 - 14 Wx 30/11
Dies gilt auch bei der Veräußerung an einen unzuverlässigen Erwerber, der bereits Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist, weil dieser mit dem Hinzuerwerb weiterer Miteigentumsanteile zusätzliche Lasten- und Kostentragungspflichten übernimmt und erweiterten Einfluß auf die Beschlußfähigkeit und auf Abstimmungsergebnisse gewinnt (BayObLG Rpfl 1977, 173; KG MDR 2011, 718; Staudinger/Kreuzer, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 2005, WEG § 12 Rn 18).
- OLG Nürnberg, 31.08.2015 - 15 W 788/15
Wohnungseigentum: Veräußerungszustimmung und "Verwandtenprivileg" bei Veräußerung …
Das Zustimmungserfordernis nach § 12 Abs. 1 WEG wird grundsätzlich auch dann ausgelöst, wenn der Erwerber als Miterbe bereits der Wohnungseigentümergemeinschaft angehört (im Anschluss an BayObLG Rpfleger 1982, 177; KG MDR 2011, 718; OLG Karlsruhe ZWE 2012, 490).Als rechtlich zulässige Ausnahme von diesem Grundsatz ist die vereinbarte Verfügungsbeschränkung eng und nicht weiter auszulegen, als es Sinn und Zweck erfordert (OLG Karlsruhe ZWE 2012, 490 Rn. 5 nach juris m.w.N. zur Rspr. und Literatur).
Dies gilt auch bei der Veräußerung an einen unzuverlässigen Erwerber, der bereits Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist, weil dieser mit dem Hinzuerwerb weiterer Miteigentumsanteile zusätzliche Lasten- und Kostentragungspflichten übernimmt und erweiterten Einfluss auf die Beschlussfähigkeit und auf Abstimmungsergebnisse gewinnt (BayObLG Rpfleger 1982, 177;… KG MDR 2011, 718 Rn. 5 nach juris; OLG Karlsruhe ZWE 2012, 490 Rn. 5).
In Übereinstimmung mit dem dargelegten Sinn und Zweck der vereinbarten Verfügungsbeschränkung wird somit durch die rechtsgeschäftliche Übertragung des Wohnungseigentums das Zustimmungserfordernis grundsätzlich auch dann ausgelöst, wenn der Erwerber als Miterbe bereits der Wohnungseigentümergemeinschaft angehört (BayObLG Rpfleger 1982, 177;… KG MDR 2011, 718 Rn. 5 nach juris; OLG Karlsruhe ZWE 2012, 490 Rn. 5 und - zu Ausnahmen - Rn. 7 nach juris).
- OLG Saarbrücken, 10.07.2018 - 5 W 49/18
Löschung einer Verfügungsbeschränkung wegen Unrichtigkeit des Grundbuches
Als rechtlich zulässige Ausnahme von diesem Grundsatz ist eine vereinbarte Verfügungsbeschränkung deshalb eng und nicht weiter auszulegen, als es ihr Sinn und Zweck erfordert; dieser besteht hier in der Kenntnis über die Zusammensetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Schutze der Gemeinschaft, die vor nachteiligen Veränderungen im weitesten Umfange geschützt und durch das Mitbestimmungsrecht bei Veräußerungen von Sondereigentum in die Lage versetzt werden soll, erkennbar problematischen Eintritten eines neuen Wohnungseigentümers in die Gemeinschaft zu begegnen (…Senat, a.a.O.; vgl. OLG Karlsruhe ZWE 2012, 490;… Commichau, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 12 Rn. 7 ff.).