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   OLG Karlsruhe, 13.09.2006 - 14 Wx 49/05   

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https://dejure.org/2006,4031
OLG Karlsruhe, 13.09.2006 - 14 Wx 49/05 (https://dejure.org/2006,4031)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.09.2006 - 14 Wx 49/05 (https://dejure.org/2006,4031)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. September 2006 - 14 Wx 49/05 (https://dejure.org/2006,4031)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Auslegung letztwilliger Verfügungen; Wechselbezüglichkeit von Verfügungen im Ehegattentestament; Auslegung einer Teilungsklausel im Ehegattentestament

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehbarkeit eines infolge Formmangels unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments zur Auslegung des vorangegangenen wirksamen Ehegattentestaments; Auslegung eines teilweise handschriftlich und teilweise vorgedruckten Testaments; Erteilung eines als Alleinerben des ...

  • Judicialis

    BGB § 2269; ; BGB § 2270; ; BGB § 2271

  • ra.de
  • RA Kotz

    Ehegattentestament - Auslegungsfragen bei Unwirksamkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2269; BGB § 2270; BGB § 2271
    Auslegung letztwilliger Verfügungen: Wechselbezüglichkeit von Verfügungen im Ehegattentestament; Auslegung einer Teilungsklausel im Ehegattentestament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Auslegung einer Teilungsklausel im Ehegattentestament

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 87
  • Rpfleger 2007, 202
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 18.03.2002 - 1Z BR 46/01

    Aufhebung des Erbvertrages durch nachfolgendes Ehegattentestament - Auslegung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.09.2006 - 14 Wx 49/05
    Enthält ein gemeinschaftliches Testament keine klare und eindeutige Anordnung zur Wechselbezüglichkeit, so muß diese für jede einzelne Verfügung gesondert geprüft werden (BayObLGZ 2002, S. 66 ff., 69).

    Die darin enthaltene Bestimmung, der Überlebende sei berechtigt, "frei und unbeschränkt über den Nachlaß zu verfügen", hat nämlich nicht unbedingt eine Ermächtigung zur freien Verfügung von Todeswegen zum Inhalt, sondern kann sich auch auf eine solche zur freien Verfügung unter Lebenden beschränken (vgl. BayObLGZ 2002, S. 66 ff., 69).

  • OLG Frankfurt, 02.07.1997 - 20 W 193/95

    Entziehung des Pflichtteils wegen Führens eines ehrlosen Lebenswandels; Widerrruf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.09.2006 - 14 Wx 49/05
    (2) Der - von der Rechtsbeschwerdeführerin und von dem sie unterstützenden Beteiligten Nr. 8 für ihre abweichenden Auffassungen in Anspruch genommenen - Entscheidung des OLG Frankfurt vom 02.07.1997 - 20 W 193/95 - (FGPrax 1987, S. 189 f.) ist nichts anderes zu entnehmen.
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