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   OLG Karlsruhe, 30.08.2011 - 14 Wx 51/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21992
OLG Karlsruhe, 30.08.2011 - 14 Wx 51/11 (https://dejure.org/2011,21992)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.08.2011 - 14 Wx 51/11 (https://dejure.org/2011,21992)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. August 2011 - 14 Wx 51/11 (https://dejure.org/2011,21992)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vereinsrecht: Anmeldung eines Vereins zur Förderung der Schwimmkultur und zur Erhaltung eines Freibades

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der wirtschaftlichen Ausrichtung eines auf Fortführung eines vormals kommunal geführten öffentlichen Schwimmbads gerichteten Vereins; Berücksichtigung einer öffentlichen Zugänglichmachung des Bads gegen Eintrittsentgelt; Zugänglichkeit des Bads für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 21; BGB § 22
    Eintragungsfähigkeit eines Vereins zur Förderung zur Schwimmkultur und zur Erhaltung eines Freibades

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 173
  • Rpfleger 2012, 213
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Schleswig, 06.08.2010 - 2 W 112/10

    Zulässigkeit der Eintragung eines Saunavereins in das Vereinsregister

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.2011 - 14 Wx 51/11
    Der Beschwerdeführer ist als Vorverein befugt, gegen die Nichteintragung Rechtsmittel einzulegen (OLG Schleswig FGPrax 2011, 34, 35 m.N.).

    Damit ermöglicht der Verein die entgeltliche Nutzung des von ihm betriebenen Schwimmbads durch beliebige Besucher wie jedes andere öffentliche Schwimmbad auch und bietet in planmäßiger und dauerhafter unternehmerischer Funktion eine Dienstleistung auf einem äußeren Markt an (vgl OLG Frankfurt, B. v. 28.10.2010 - 20 W 254/10, SpuRt 2011, 125, Kletterhalle, zitiert nach juris; OLG Schleswig FGPrax 2011, 34, 35 Saunabetrieb).

  • KG, 20.01.2011 - 25 W 35/10

    Vereinsregisterverfahren: Voraussetzungen eines Idealvereins

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.2011 - 14 Wx 51/11
    Auf eine Gewinnerzielungsabsicht des Vereins selbst kommt es dabei nicht an; deshalb ist es unerheblich, wenn der Eintrittspreis bzw die Mitgliedsbeiträge nur kostendeckend kalkuliert werden (KG B. v. 20.1.2011 - 25 W 35/10 Rn 13, zitiert nach juris) und das Bad nach etwaigem Verbrauch der jährlich zur Verfügung stehenden Mittel jeweils geschlossen werden soll.
  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.2011 - 14 Wx 51/11
    Den §§ 21, 22 BGB liegt der gesetzgeberische Gedanke zugrunde, aus Gründen der Sicherheit des Rechtsverkehrs Vereine mit wirtschaftlicher Zielsetzung auf die dafür zur Verfügung stehenden handelsrechtlichen Formen zu verweisen und die wirtschaftliche Betätigung von Idealvereinen zu verhindern, soweit es sich nicht lediglich um eine untergeordnete, den ideellen Hauptzwecken des Vereins dienende wirtschaftliche Betätigung handelt (BGHZ 85, 84, 88 = NJW 1983, 569, 570; OLG Hamm a.a.O.).
  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 15 W 129/07

    Abgrenzung des wirtschaftlichen vom nichtwirtschaftlichen Verein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.2011 - 14 Wx 51/11
    Maßstab für die Beurteilung ist dabei nicht nur der Wortlaut der Satzung, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw beabsichtigte Tätigkeit (OLG Hamm NJW-RR 2008, 350, 351).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 20 W 254/10

    Vereinsregisterlöschung: Wegfall der Gemeinnützigkeit bei Betrieb einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.2011 - 14 Wx 51/11
    Damit ermöglicht der Verein die entgeltliche Nutzung des von ihm betriebenen Schwimmbads durch beliebige Besucher wie jedes andere öffentliche Schwimmbad auch und bietet in planmäßiger und dauerhafter unternehmerischer Funktion eine Dienstleistung auf einem äußeren Markt an (vgl OLG Frankfurt, B. v. 28.10.2010 - 20 W 254/10, SpuRt 2011, 125, Kletterhalle, zitiert nach juris; OLG Schleswig FGPrax 2011, 34, 35 Saunabetrieb).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 20 W 542/05

    Vereinsrecht: Erwerb einer notfalls zu vermietenden Hausmeisterwohnung für eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.2011 - 14 Wx 51/11
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verein selbst die Absicht der Gewinnerzielung hat oder ob nur die Mitglieder letztlich ihre wirtschaftlichen Interessen durch den Verein verfolgen (OLG Schleswig MDR 2010, 1408; OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1698).
  • OLG Schleswig, 22.06.2010 - 2 W 42/10

    Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes i.S. von § 22 BGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.08.2011 - 14 Wx 51/11
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verein selbst die Absicht der Gewinnerzielung hat oder ob nur die Mitglieder letztlich ihre wirtschaftlichen Interessen durch den Verein verfolgen (OLG Schleswig MDR 2010, 1408; OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1698).
  • KG, 16.02.2016 - 22 W 71/15

    Amtslöschungsverfahren im Vereinsregister: Kindertagesstätten betreibender Verein

    Ob ein wirtschaftlicher Hauptzweck verfolgt wird, ist in jedem Einzelfall typologisch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB zu ermitteln (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2010, 20 W 254/10, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.08.2011, 14 Wx 51/11, juris Rn. 20; KG, Beschluss vom 07.03.2012, 25 W 95/11, juris Rn. 11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2013, 3 W 34/13, juris Rn. 5; Winheller, DStR 2013, 2009 f.).

    Eine wirtschaftliche Betätigung i.S. des § 22 BGB liegt dabei vor, wenn der Verein am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch tätig wird, für seine Mitglieder unternehmerische Teilfunktionen wahrnimmt oder allein gegenüber seinen Mitgliedern unternehmerisch auftritt (grundlegend: Karsten Schmidt, Rpfleger 1972, 286 ff.; KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 269/04, NJW-RR 2005, 339, juris, Rn. 6; KG, Beschluss vom 07.03.2012, 25 W 95/11, juris Rn. 11; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 06.08.2010, 2 W 112/10, juris Rn. 25 und Beschluss vom 18.09.2012, 2 W 152/11, juris Rn. 30; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2010, 20 W 254/10, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.08.2011, 14 Wx 51/11, juris Rn. 20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2013, 3 W 34/13, juris Rn. 5; Leuschner, ZIP 2015, 356, 359; kritisch zu dieser Typologisierung: Beuthien, Rpfleger 2016, 65 ff.).

  • KG, 16.02.2016 - 22 W 88/14

    Amtslöschungsverfahren im Vereinsregister: Kindertagesstätten betreibender Verein

    Ob ein wirtschaftlicher Hauptzweck verfolgt wird, ist in jedem Einzelfall typologisch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB zu ermitteln (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2010, 20 W 254/10, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.08.2011, 14 Wx 51/11, juris Rn. 20; KG, Beschluss vom 07.03.2012, 25 W 95/11, juris Rn. 11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2013, 3 W 34/13, juris Rn. 5; Winheller, DStR 2013, 2009 f.).

    Eine wirtschaftliche Betätigung i.S. des § 22 BGB liegt dabei vor, wenn der Verein am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch tätig wird, für seine Mitglieder unternehmerische Teilfunktionen wahrnimmt oder allein gegenüber seinen Mitgliedern unternehmerisch auftritt (grundlegend: Karsten Schmidt, Rpfleger 1972, 286 ff.; KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 269/04, NJW-RR 2005, 339, juris, Rn. 6; KG, Beschluss vom 07.03.2012, 25 W 95/11, juris Rn. 11; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 06.08.2010, 2 W 112/10, juris Rn. 25 und Beschluss vom 18.09.2012, 2 W 152/11, juris Rn. 30; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2010, 20 W 254/10, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.08.2011, 14 Wx 51/11, juris Rn. 20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2013, 3 W 34/13, juris Rn. 5; Leuschner, ZIP 2015, 356, 359; Kritisch zu dieser Typologisierung: Beuthien, Rpfleger 2016, 65 ff.).

  • OLG Stuttgart, 16.07.2018 - 8 W 428/15

    Vereinsregister: Zwischenverfügung zur Beseitigung eines Eintragungshindernisses;

    Das mit dem Fall befasste Oberlandesgericht Karlsruhe (MDR 2012, 173) hat festgestellt, dass eine solche "Tagesmitgliedschaft" letztlich einer bloßen Eintrittspreisregelung für solche Besucher gleichkommt, die nicht Vereinsmitglieder sind, wobei der Senat auch ausführte, die "Tagesmitgliedschaft" werfe zahlreiche Fragen auf, weil diese Tagesmitglieder die wesentlichen Funktionen eines Vereinsmitglieds überhaupt nicht wahrnehmen könnten.
  • KG, 11.04.2016 - 22 W 40/15

    Löschung eines Vereins im Vereinsregister: Wirtschaftliche Betätigung durch

    Ob ein wirtschaftlicher Hauptzweck verfolgt wird, ist in jedem Einzelfall typologisch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB zu ermitteln (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2010, 20 W 254/10, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.08.2011, 14 Wx 51/11, juris Rn. 20; KG, Beschluss vom 07.03.2012, 25 W 95/11, juris Rn. 11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2013, 3 W 34/13, juris Rn. 5; Winheller, DStR 2013, 2009 f.).

    Eine wirtschaftliche Betätigung i.S. des § 22 BGB liegt dabei vor, wenn der Verein am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch tätig wird, für seine Mitglieder unternehmerische Teilfunktionen wahrnimmt oder allein gegenüber seinen Mitgliedern unternehmerisch auftritt (grundlegend: Karsten Schmidt, Rpfleger 1972, 286 ff.; KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 269/04, NJW-RR 2005, 339, juris, Rn. 6; KG, Beschluss vom 07.03.2012, 25 W 95/11, juris Rn. 11; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 06.08.2010, 2 W 112/10, juris Rn. 25 und Beschluss vom 18.09.2012, 2 W 152/11, juris Rn. 30; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2010, 20 W 254/10, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.08.2011, 14 Wx 51/11, juris Rn. 20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2013, 3 W 34/13, juris Rn. 5; Leuschner, ZIP 2015, 356, 359; kritisch zu dieser Typologisierung: Beuthien, Rpfleger 2016, 65 ff.).

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