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   VGH Bayern, 17.11.2009 - 14 ZB 09.1917   

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VGH Bayern, 17.11.2009 - 14 ZB 09.1917 (https://dejure.org/2009,38433)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.11.2009 - 14 ZB 09.1917 (https://dejure.org/2009,38433)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. November 2009 - 14 ZB 09.1917 (https://dejure.org/2009,38433)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Keine ernstlichen Zweifel; BeihilfeBeschränkung der Leistungshöhe bei Anschaffung eines Hörgerätes.Für "Altfälle" stellt § 6 Abs. 1 Nr. 4 BhV a.F. i.V.m. Anlage 3 zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 BhV a.F. i.V.m. den Hinweisen des Bundesministeriums des Innern in Bezug auf die ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine ernstlichen Zweifel - Beihilfe - Beschränkung der Leistungshöhe bei Anschaffung eines Hörgerätes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07

    Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2009 - 14 ZB 09.1917
    § 12 Abs. 2 BhV a.F. findet auch im Falle der Beschränkung der beihilfefähigen Kosten für verschreibungspflichtige Hilfsmittel i.S.d. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 2008 (BVerwGE 131, 234) entsprechende Anwendung (wie BayVGH vom 20.3.2009 Az. 14 ZB 08.3233).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 26.6.2008 BVerwGE 131, 234), der sich der Verwaltungsgerichtshof anschließt, genügten die Beihilfevorschriften zwar in der o.g. Fassung nicht den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts, jedoch galten sie zumindest für einen Übergangszeitraum weiter, um dem Gesetzgeber die Möglichkeit einzuräumen, die erforderlichen Regelungen zu treffen (das ist zwischenzeitlich geschehen).

    Im Hinblick auf diese Aufwendungen kann dem Antrag dabei nicht entgegengehalten werden, er sei erst nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt worden (BVerwG vom 26.6.2008 BVerwGE 131, 234).

  • BVerwG, 30.10.2003 - 2 C 26.02

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit; behandlungsbedürftige Krankheit; Beihilfe;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2009 - 14 ZB 09.1917
    Im Unterschied hierzu wurden die Hinweise und sonstigen Erlasse zu den Beihilfevorschriften entsprechend ihrem tatsächlichen Charakter als untergesetzliche Vorschriften behandelt, mit der Folge, dass sie sich im Rahmen des normativen Programms halten mussten und nur norminterpretierend die (Beihilfe-)Vorschriften konkretisieren und Zweifelsfälle im Sinne einer einfachen und gleichartigen Handhabung klären oder die Ausübung etwa vorhandener Ermessens- oder Beurteilungsspielräume lenken konnten; sie konnten aber weder das Gericht binden noch einen Rechtsanspruch des Beamten ausschließen, der sich aus den Vorschriften der Beihilfeverordnung selbst ergab (vgl. BVerwG vom 29.6.1995 Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15; BVerwG vom 30.10.2003 BVerwGE 119, 168/170 f.).

    Die Entscheidung darüber, welche Behandlungsmethoden oder Arzneien jeweils ausgeschlossen oder dem Aufwand nach begrenzt sind, muss sich aber aus dem "Programm" der Beihilfevorschriften selbst ergeben und kann nicht ohne jegliche bindende Vorgabe in die Zuständigkeit des Vorschriftenanwenders übertragen werden (BVerwG vom 30.10.2003 BVerwGE 119, 168).

  • VGH Bayern, 20.03.2009 - 14 ZB 08.3233

    Beihilfe; Leistungsausschluss; verschreibungspflichtiges Arzneimittel Acomplia;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2009 - 14 ZB 09.1917
    § 12 Abs. 2 BhV a.F. findet auch im Falle der Beschränkung der beihilfefähigen Kosten für verschreibungspflichtige Hilfsmittel i.S.d. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 2008 (BVerwGE 131, 234) entsprechende Anwendung (wie BayVGH vom 20.3.2009 Az. 14 ZB 08.3233).

    Demzufolge sind für die Dauer des Übergangszeitraums auch die Aufwendungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel durch Antrag gemäß § 12 Abs. 2 BhV a.F. geltend zu machen (vgl. BayVGH vom 20.3.2009 Az. 14 ZB 08.3233), soweit diese Aufwendungen aufgrund entsprechender Regelungen in der Beihilfeverordnung oder den hierauf beruhenden Hinweisen des Bundesministeriums des Innern nicht beihilfefähig sind.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2009 - 14 ZB 09.1917
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind dann gegeben, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2009 - 14 ZB 09.1917
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind dann gegeben, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 48.84

    Beihilfe, Beamte: Anrechnung von Krankenkassenleistungen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2009 - 14 ZB 09.1917
    In dieser Übergangszeit waren sie, obwohl es sich um bloße Verwaltungsvorschriften handelte, wie Gesetze auszulegen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BVerwG vom 18.9.1985 BVerwGE 72, 119/121 f. m.w.N.; BVerwG vom 10.4.1997 Buchholz 270 § 18 BhV Nr. 3; BVerwG vom 10.6.1999 Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 12; BVerwG vom 15.12.2005 Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 17).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2009 - 14 ZB 09.1917
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl. 2004, 838/839).
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2009 - 14 ZB 09.1917
    Damit wurde gewährleistet, dass die Leistungen im Krankheitsfall nach einem einheitlichen Handlungsprogramm erbracht werden können (BVerwG vom 17.6.2004 BVerwGE 121, 103; BVerwG vom 25.11.2004 Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 16).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2009 - 14 ZB 09.1917
    Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen maßgeblich, für die Beihilfen verlangt werden (vgl. BVerwG vom 15.12.2005 NVwZ 2006, 1191; Posser/Wolff, Beck"scher Onlinekommentar zur VwGO, RdNr. 74.5 zu § 113 m.w.N.]).
  • VGH Bayern, 12.01.2010 - 14 ZB 09.1304

    Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 26.6.2008 BVerwGE 131, 234), der sich der Verwaltungsgerichtshof angeschlossen hat (vgl. z.B. BayVGH vom 17.11.2009 Az. 14 ZB 09.1917), genügten die Beihilfevorschriften zwar in der o.g. Fassung nicht den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts, jedoch galten sie zumindest für einen Übergangszeitraum weiter, um dem Gesetzgeber die Möglichkeit einzuräumen, die erforderlichen Regelungen zu treffen (das ist zwischenzeitlich geschehen).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09

    Anrechnung eines nachträglichen Preisnachlasses im Rahmen der Beihilfeberechnung

    Im Unterschied hierzu wurden die Hinweise und sonstigen Erlasse zu den Beihilfevorschriften entsprechend ihrem tatsächlichen Charakter als untergesetzliche Vorschriften behandelt; sie konnten weder die Gerichte binden noch einen Rechtsanspruch des Beamten ausschließen, der sich aus den Beihilfevorschriften selbst ergab (vgl. hierzu mit weiteren Nachweisen BayVGH, Beschluss vom 17.11.2009 - 14 ZB 09.1917 - juris).
  • VGH Bayern, 17.05.2010 - 14 B 08.3164

    Beihilfe; Begriff des Arzneimittels; Medizinprodukte; Nasenspülsalz Emser

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. Juni 2008 BVerwGE 131, 234), der sich der Verwaltungsgerichtshof angeschlossen hat (vgl. z.B. BayVGH vom 17.11.2009 Az. 14 ZB 09.1917), genügten die Beihilfevorschriften zwar in der o.g. Fassung nicht den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts, jedoch galten sie zumindest für einen Übergangszeitraum (längstens bis zum Ende der Legislaturperiode des 16. Deutschen Bundestags) weiter, um dem Gesetzgeber die Möglichkeit einzuräumen, die erforderlichen Regelungen zu treffen (das ist zwischenzeitlich geschehen).
  • VGH Bayern, 19.12.2011 - 14 ZB 11.818

    Keine ernstlichen Zweifel; Härtefallregelung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26.6.2008 BVerwGE 131, 234), der sich der Verwaltungsgerichtshof angeschlossen hat (vgl. z.B. BayVGH vom 17.11.2009 Az. 14 ZB 09.1917), genügten die Beihilfevorschriften zwar in der o.g. Fassung nicht den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts, jedoch galten sie zumindest für einen Übergangszeitraum (längstens bis zum Ende der Legislaturperiode des 16. Deutschen Bundestags) weiter, um dem Gesetzgeber die Möglichkeit einzuräumen, die erforderlichen Regelungen zu treffen (das ist zwischenzeitlich durch die Bundesbeihilfeverordnung vom 14.2.2009, GMBl S. 138, geschehen).
  • VG Hannover, 02.02.2011 - 13 A 3196/10

    Beihilfe; Fürsorgepflicht; Höchstbetrag; Hörgerät

    Die zur Entscheidung berufene Kammer hat bereits im Urteil vom 11.08.2009 - 13 A 6152/08 - in Übereinstimmung mit dem VG Ansbach (Urteil vom 11.06.2008 - AN 15 K 07.02658, zit. n. juris) und des BayVGH (Beschl. v. 17.11.2009 - 14 ZB 09.1917 -, zit. n. juris) grundsätzlich keine Bedenken gegen die Höchstbetragsregelung in den früheren BhV des Bundes gehabt.
  • VG Magdeburg, 05.10.2010 - 5 A 342/09

    Beihilferechtlicher Ausgleich von über dem Festbetrag liegenden Hörgeräten

    Dies ist in der Rechtsprechung generell anerkannt (vgl. nur: Bay. VGH, Beschluss vom 17.11.2009, 14 ZB 09.1917 m. w. Nachw.; juris).
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