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   VGH Bayern, 02.09.2010 - 14 ZB 10.1461   

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https://dejure.org/2010,69777
VGH Bayern, 02.09.2010 - 14 ZB 10.1461 (https://dejure.org/2010,69777)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.09.2010 - 14 ZB 10.1461 (https://dejure.org/2010,69777)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. September 2010 - 14 ZB 10.1461 (https://dejure.org/2010,69777)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (27)

  • BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2010 - 14 ZB 10.1461
    Diese Folge ist allerdings nur für den Fall des sachkundig vertretenen Klägers anzunehmen (BVerfG vom 13.4.2010 Az. 1 BvR 3515/08; BFH vom 29.10.2004 BFH/NV 2005, 566; BFH vom 27.9.2007 BFH/NV 2008, 27).

    Vielmehr muss er das Übergehen seines Antrags rügen und dem Gericht Gelegenheit geben, zu dem Versäumnis Stellung zu nehmen und den Antrag zu bescheiden (BFH vom 29.10.2004 a.a.O.; BFH vom 27.6.2006 BFH/NV 2006, 2024).

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweigerung von

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2010 - 14 ZB 10.1461
    Diese Folge ist allerdings nur für den Fall des sachkundig vertretenen Klägers anzunehmen (BVerfG vom 13.4.2010 Az. 1 BvR 3515/08; BFH vom 29.10.2004 BFH/NV 2005, 566; BFH vom 27.9.2007 BFH/NV 2008, 27).

    Dieses Verständnis des § 295 ZPO steht mit Verfassungsrecht im Einklang (BVerfG vom 13.4.2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.07.1998 - 9 B 562.98

    Unterlassene Beeidigung eines Zeugen; Ermessen bei Vereidigung eines Zeugen;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2010 - 14 ZB 10.1461
    Ein Verfahrensmangel kann in der Berufungsinstanz und ebenso im Zulassungsverfahren nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei den Fehler nicht in der Vorinstanz bei der nächsten mündlichen Verhandlung, die aufgrund des betreffenden Verfahrens stattgefunden hat, geltend gemacht hat (§ 173 VwGO i.V.m. § 295 Abs. 1, § 531 ZPO; vgl. z.B. SächsOVG vom 16.12.1997 NVwZ-RR 1998, 639; siehe auch BVerwG vom 6.7.1998 NJW 1998, 3369).

    Mit der "nächsten" mündlichen Verhandlung ist dabei nicht nur ein neuer Verhandlungstermin, sondern auch die (fortgesetzte) Verhandlung gemeint, die im Anschluss an den Verfahrensverstoß stattgefunden hat (BVerwG vom 6.7.1998 a.a.O.; BVerwG vom 21.7.1997 Az. 7 B 175/97; BVerwG vom 2.7.1976 NJW 1977, 313, 314; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Auflage 2009, RdNr. 57 zu § 124a; Seibert NVwZ 1999, 113, 119).

  • VGH Bayern, 09.11.2012 - 14 ZB 11.1597

    Zivilrechtliches Urteil auf Beseitigung eines Baumes ersetzt keine

    Dies gilt allerdings nur für den Fall eines sachkundig vertretenen Klägers (BVerfG vom 13.4.2010 NVwZ 2010, 954/956 m.w.N.; BayVGH vom 2.9.2010 Az. 14 ZB 10.1461 RdNrn. 19 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.01.2022 - 22 ZB 21.1922

    Widerruf einer Reisegewerbekarte wegen Unzuverlässigkeit

    Das Akteneinsichtsrecht soll nicht nur die Waffengleichheit der Beteiligten gewährleisten, sondern sie gleichzeitig in den Stand versetzen, i.S.v. § 86 Abs. 1 S. 1 VwGO an dem Verfahren mitzuwirken (Lang in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 100 Rn. 5; vgl. auch Rudisile in Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2021, § 100 Rn. 4); insbesondere soll es jedem Beteiligten die Möglichkeit geben, sich zum Inhalt der vorliegenden Akten zu äußern (vgl. BayVGH, B.v. 2.9.2010 - 14 ZB 10.1461 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 25.05.2012 - 14 CS 12.242

    Nutzungsuntersagung; formelle Illegalität; Ermessensausübung; "passive" Duldung

    Die Befugnis zum Erlass bauaufsichtlicher Maßnahmen unterliegt nicht der Verwirkung (BayVGH vom 2.9.2010 Az. 14 ZB 10.1461 RdNr. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.06.2020 - 6 ZB 20.980

    Kein Gehörsverstoß wegen Nichtgewährung von Akteneinsicht

    Die Prozessförderungspflicht sowie die den Beteiligten obliegende Mitwirkungspflicht erfordert es, so rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung Akteneinsicht zu nehmen, dass sich der Betreffende gegebenenfalls noch zu ihrem Inhalt äußern kann, ohne das Verfahren zu verzögern (vgl. BayVGH, B.v. 2.9.2010 - 14 ZB 10.1461 - juris Rn. 15).
  • VG Würzburg, 07.04.2017 - W 5 S 17.329

    Sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung einer als Rinderstall genutzten

    Im Übrigen berücksichtigt der Bayer. Verwaltungsgerichtshof bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung auch, ob die Bauaufsichtsbehörde vor der Nutzungsuntersagung (vergeblich) Gelegenheit zur Stellung eines Bauantrags gegeben bzw. über einen bereits gestellten Bauantrag entschieden hat (BayVGH, B.v. 2.9.2010 - 14 ZB 10.1461 - juris).
  • VG Ansbach, 17.10.2012 - AN 9 K 12.00385

    Vorlage eines Bauantrags; Nutzungsänderung Gaststätte - Diskothek

    Selbst wenn der Umfang der Nutzung der Behörde seit längerem bekannt war und sie dies stillschweigend geduldet haben sollte, führt dies nicht zu einer Einschränkung des Ermessens, da die Befugnis zum Erlass bauaufsichtlicher Maßnahmen nicht der Verwirkung unterliegt (BayVGH vom 2.9.2010 Az. 14 ZB 10.1461).
  • VG München, 16.03.2015 - M 8 K 14.5243

    Variationsbreite der genehmigten Nutzung bei Umwandlung von "Pilsstübchen mit

    Die Befugnis zum Erlass bauaufsichtlicher Maßnahmen unterliegt nicht der Verwirkung (BayVGH, B.v. 2.9.2010 - 14 ZB 10.1461 und B.v. 25.5.2012 - 14 CS 12.242 - beide juris).
  • VG Ansbach, 02.07.2019 - AN 3 K 17.00971

    Trading-Down-Effekt bei Zulassung eines Wettbüros

    Denn wenn die Landesbauordnung der Baufreiheit und dem Bestandsschutz in der oben beschriebenen Weise Rechnung trage, gebe es unter Vertrauensgesichtspunkten keinen einleuchtenden Grund, materiell rechtmäßige Nutzungen ohne formelle Legitimation im Hinblick auf den Bestandsschutz schlechter zu stellen als formell und materiell rechtmäßige Nutzungen (BayVGH v. 15.3.1999 - 14 B 93.1542; v. 2.9.2010 - 14 ZB 10.1461).
  • VG Ansbach, 28.05.2018 - AN 17 S 18.00716

    Erfolgloser Eilantrag gegen Beseitigungsanordnung für Kfz-Stellplatz im

    Denn die Befugnis zum Erlass bauaufsichtlicher Maßnahmen unterliegt auch bei jahrelanger Untätigkeit der Behörde nicht der Verwirkung (BayVGH, B. v. 25.5.2012 - 14 CS 12.242, juris; BayVGH, B. v. 2.9.2010 - 14 ZB 10.1461, juris).
  • VG Ansbach, 22.09.2014 - AN 3 K 14.00960

    Werbeanlagen im Außenbereich; Bestandsschutz - verneint

    Denn die Befugnis zum Erlass bauaufsichtlicher Maßnahmen unterliegt auch bei jahrelanger Untätigkeit der Behörde nicht der Verwirkung (BayVGH, B. v. 25.5.2012 - 14 CS 12.242, juris; BayVGH, B. v. 2.9.2010 - 14 ZB 10.1461, juris).
  • VG Würzburg, 24.02.2011 - W 5 K 10.196

    Durchsetzung einer bestandskräftigen Stellplatzauflage; wiederholende Verfügung;

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