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   VGH Bayern, 03.08.2015 - 14 ZB 15.1012   

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VGH Bayern, 03.08.2015 - 14 ZB 15.1012 (https://dejure.org/2015,21065)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.08.2015 - 14 ZB 15.1012 (https://dejure.org/2015,21065)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. August 2015 - 14 ZB 15.1012 (https://dejure.org/2015,21065)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die zur Behandlung des CFS ärztlich verordneten Präparate bzgl. Arzneimitteleigenschaft

  • rewis.io

    Medikamentenbegriff

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die zur Behandlung des CFS ärztlich verordneten Präparate bzgl. Arzneimitteleigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 13.12.2010 - 14 BV 08.1982

    Zum Begriff des Arzneimittels in § 18 Satz 1 BayBhV.

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2015 - 14 ZB 15.1012
    Daher können die allgemeinen - aber engeren - Definitionen des Arzneimittelgesetzes (vgl. § 2 Abs. 1 AMG) bzw. bei sog. Funktionsarzneimitteln Art. 1 der Richtlinie 2001/83/EG als Ausgangspunkt für die Bestimmung der im Beihilferecht verwendeten gleichlautenden Begriffe dienen (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.1996 - 2 C 5.95 - ZBR 1996, 314 zu § 4 Abs. 1 Nr. 6 BVO RhPf; BayVGH, U.v. 13.12.2010 - 14 BV 08.1982 - juris Rn. 26 m.w.N.; Mildenberger, Beihilferecht in Bund, Ländern und Kommunen, Stand Januar 2014, § 22 BBhV Anm. 3 (1)).

    Dafür ist die - nach wissenschaftlicher oder allgemeiner Verkehrsanschauung bestehende - objektive (Zweck)Bestimmung entscheidend, also die Eignung des jeweils in Rede stehenden Mittels und namentlich des darin enthaltenen Wirkstoffs, durch Einwirkung auf den menschlichen Körper zur Heilung oder Linderung einer Krankheit zu dienen (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2010 - 14 BV 08.1982 - juris Rn. 29 m.w.N.).

    Die ärztliche Verordnung der streitgegenständlichen Präparate würde lediglich dann die - medizinische - Notwendigkeit (und Angemessenheit) der diesbezüglichen Aufwendungen im Sinne von Art. 96 Abs. 2 Satz 1 BayBG i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 1 BayBhV a.F. belegen, wenn die Präparate Arzneimittel im beihilferechtlichen Sinne wären und zur Behandlung der beim Kläger vorliegenden Erkrankungen als wissenschaftlich allgemein anerkannte Behandlungsmethode anzusehen wären (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2010 - 14 BV 08.1982 - juris Rn. 53) oder der Kläger die strengen Voraussetzungen erfüllen würde, unter denen ausnahmsweise eine Gewährung von Beihilfeleistungen für Arzneimittel im beihilferechtlichen Sinne trotz fehlender wissenschaftlicher Anerkennung der Behandlungsmethode möglich ist (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2010 a.a.O. Rn. 56 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 14 ZB 13.422

    Naturschutzrechtliche Genehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2015 - 14 ZB 15.1012
    Denn der Kläger legt nicht dar, inwieweit der Rechtsstreit durch den von ihm behaupteten Umstand eine Wende genommen haben sollte, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Rechtsstreits nicht hätten rechnen brauchen (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2015 - 14 ZB 13.422 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.06.2013 - 5 B 41.13

    Gewährung rechtlichen Gehörs; Hinzuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2015 - 14 ZB 15.1012
    Ferner ist darzulegen, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (BVerwG, B.v. 14.6.2013 - 5 B 41.13 - juris Rn. 3 m.w.N. zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2015 - 14 ZB 15.1012
    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat, muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, insbesondere substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9 m.w.N; BayVGH, B.v. 26.2.2015 - 14 ZB 14.2830 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.04.1993 - 3 B 92.3836
    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2015 - 14 ZB 15.1012
    Folglich ist nach Sinn und Zweck der Beihilfevorschriften entscheidend nicht auf eine formelle Einordnung im arzneimittelrechtlichen Sinne, sondern auf den materiellen Zweckcharakter bzw. darauf abzustellen, ob nach objektiven Maßstäben von dem Mittel eine therapeutische Wirkung zu erwarten ist (vgl. BayVGH, U.v. 28.4.1993 - 3 B 92.3836 - ZBR 1993, 347).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 5.95

    Beamtenrecht: Beihilfe zu Gunsten von Beamten für Mittel gegen Hausstaubmilben

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2015 - 14 ZB 15.1012
    Daher können die allgemeinen - aber engeren - Definitionen des Arzneimittelgesetzes (vgl. § 2 Abs. 1 AMG) bzw. bei sog. Funktionsarzneimitteln Art. 1 der Richtlinie 2001/83/EG als Ausgangspunkt für die Bestimmung der im Beihilferecht verwendeten gleichlautenden Begriffe dienen (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.1996 - 2 C 5.95 - ZBR 1996, 314 zu § 4 Abs. 1 Nr. 6 BVO RhPf; BayVGH, U.v. 13.12.2010 - 14 BV 08.1982 - juris Rn. 26 m.w.N.; Mildenberger, Beihilferecht in Bund, Ländern und Kommunen, Stand Januar 2014, § 22 BBhV Anm. 3 (1)).
  • BVerwG, 25.06.2012 - 7 BN 6.11

    Aufklärungsrüge; fehlender Beweisantrag; Erforderlichkeit eines weiteren

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2015 - 14 ZB 15.1012
    Hierfür ist ein Beweisantrag erforderlich, der grundsätzlich förmlich spätestens in der mündlichen Verhandlung zu stellen ist (BVerwG, B.v. 25.6.2012 - 7 BN 6.11 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 16.07.2010 - 5 B 2.10

    Ablehnung einer Einbürgerung; rechtliches Gehör; Sachverhaltsaufklärung;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2015 - 14 ZB 15.1012
    Es stellt vielmehr grundsätzlich nur sicher, dass die Entscheidung frei von Rechtsfehlern ergeht, die ihren Grund gerade in der unterlassenen Kenntnisnahme oder der Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 16.7.2010 - 5 B 2.10 u.a. - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2015 - 14 ZB 15.1012
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine Entscheidung als "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit dem die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, B.v. 15.05.2008 - 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2015 - 14 ZB 15.1012
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • VGH Bayern, 26.02.2015 - 14 ZB 14.2830

    Wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 14 ZB 14.1045

    Beihilfe; Tromcardin complex; Nahrungsergänzungsmittel; diätetisches

  • VGH Bayern, 30.10.2013 - 14 ZB 11.1202

    Beihilfe; chirurgische Hornhautkorrektur durch Laserbehandlung; LASIK-Methode;

  • VGH Bayern, 29.01.2019 - 14 ZB 18.663

    Abgelehnter Antrag auf Berufungszulassung

    Die seit 1. Oktober 2014 geltende Fassung des § 18 Satz 1 Nr. 1 BayBhV verweist - anders als die ursprüngliche Fassung - explizit auf § 2 AMG und betont damit die Maßgeblichkeit der Begriffsbestimmungen des § 2 AMG, weswegen bei der Auslegung der Neufassung auf frühere Rechtsprechung zum Arzneimittelbegriff i.S.v. § 18 Satz 1 BayBhV a.F. (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2010 - 14 BV 08.1982 - juris; B.v. 3.8.2015 - 14 ZB 15.1012 - juris) nicht ohne Weiteres zurückgegriffen werden kann.

    Schon der Wortlaut der hier maßgeblichen Neufassung betont demgegenüber deutlich die Maßgeblichkeit der Begriffsbestimmungen des § 2 AMG, weswegen auf frühere Rechtsprechung hinsichtlich der Auslegung des Arzneimittelbegriffs i.S.v. § 18 Satz 1 BayBhV a.F. (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2010 - 14 BV 08.1982 - juris; B.v. 3.8.2015 - 14 ZB 15.1012 - juris) nicht ohne Weiteres zurückgegriffen werden kann.

  • VG München, 18.02.2016 - M 17 K 15.1482

    Kein Anspruch auf Gewährung von Beihilfe zu Nahrungsergänzungsmittel

    Es ist Sache des Klägers, die Arzneimitteleigenschaft des ihm verordneten Produktes substantiiert zu belegen, da es den allgemeinen Grundsätzen der Beweislast entspricht, dass derjenige, der einen Anspruch auf Leistung geltend macht, die materielle Beweislast für die anspruchsbegründenden Umstände zu tragen hat (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2013 - 14 ZB 11.1202 - juris Rn. 7 m. w. N.; B.v.3.8.2015 - 14 ZB 15.1012 - juris Rn. 6).

    Die ärztliche Verordnung des streitgegenständlichen Präparates würde lediglich dann die - medizinische - Notwendigkeit (und Angemessenheit) der diesbezüglichen Aufwendungen im Sinne von Art. 96 Abs. 2 Satz 1 BayBG i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 1 BayBhV a. F. belegen, wenn die Präparate Arzneimittel im beihilferechtlichen Sinne wären und zur Behandlung der beim Kläger vorliegenden Erkrankungen als wissenschaftlich allgemein anerkannte Behandlungsmethode anzusehen wären (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2010 - 14 BV 08.1982 - juris Rn. 53) oder der Kläger die strengen Voraussetzungen erfüllen würde, unter denen ausnahmsweise eine Gewährung von Beihilfeleistungen für Arzneimittel im beihilferechtlichen Sinne trotz fehlender wissenschaftlicher Anerkennung der Behandlungsmethode möglich ist (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2010 a. a. O. Rn. 56 m. w. N.; B.v. 3.8.2015 - 14 ZB 15.1012 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 06.12.2017 - 14 ZB 16.2202

    Zur beihilfenrechtlichen Erstattungsfähigkeit von Behandlungskosten (hier:

    Für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen - wozu nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBhV auch die medizinische Notwendigkeit der streitgegenständlichen Behandlung zählt - trägt die Klägerin die materielle Beweislast (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 14 ZB 15.1012 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG München, 22.03.2018 - M 17 K 16.4940

    Anerkennung, Behandlungsmethode, pharmakologische Wirkung

    Die ärztliche Verordnung der streitgegenständlichen Präparates würde lediglich dann die - medizinische - Notwendigkeit (und Angemessenheit) der diesbezüglichen Aufwendungen im Sinne von Art. 96 Abs. 2 Satz 1 BayBG i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 1 BayBhV a.F. belegen, wenn die Präparate Arzneimittel im beihilferechtlichen Sinne wären und zur Behandlung der bei der Ehefrau des Klägers vorliegenden Erkrankungen als wissenschaftlich allgemein anerkannte Behandlungsmethode anzusehen wären (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2010 - 14 BV 08.1982 - juris Rn. 53) oder die Ehefrau des Klägers die strengen Voraussetzungen erfüllen würde, unter denen ausnahmsweise eine Gewährung von Beihilfeleistungen für Arzneimittel im beihilferechtlichen Sinne trotz fehlender wissenschaftlicher Anerkennung der Behandlungsmethode möglich ist (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2010 a.a.O. Rn. 56 m.w.N.; B.v. 3.8.2015 - 14 ZB 15.1012 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 05.09.2017 - 14 ZB 17.676

    Teilweise Rücknahme von Beihilfebescheiden wegen unrichtiger Arztrechnungen

    Hinzu kommt, dass sie als diejenige, die mit der Abgabe der Beihilfeanträge einen Anspruch auf Beihilfegewährung geltend macht, die materielle Beweislast für die anspruchsbegründenden Umstände hat (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2015 -14 ZB 15.1012 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 28.02.2018 - 1 K 560/17

    Aminosäure, Aminosäuremischung, Arzneimittel, Beamtenrecht, Beamter,

    Demzufolge ist "Coenzym Q 10" kein beihilfefähiges Arzneimittel, sondern ein nicht beihilfefähiges Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel, wie der Beklagte im Anschluss an VGH Bayern (Beschluss vom 3. August 2015 - 14 ZB 15.1012 -) dargelegt hat.
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