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   VG Schleswig, 19.03.2009 - 14 A 167/07   

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https://dejure.org/2009,27951
VG Schleswig, 19.03.2009 - 14 A 167/07 (https://dejure.org/2009,27951)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19.03.2009 - 14 A 167/07 (https://dejure.org/2009,27951)
VG Schleswig, Entscheidung vom 19. März 2009 - 14 A 167/07 (https://dejure.org/2009,27951)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Änderung des Nachnamens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Namensrecht bei Scheidungshalbwaisen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Änderung des Nachnamens des Kindes auf den Geburtsnamen der Mutter nach einer Ehescheidung - Zum Namensrecht bei sog. "Scheidungshalbwaisen"

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1814
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 18.01

    Änderung des Familiennamens; Namensänderung; wichtiger Grund;

    Auszug aus VG Schleswig, 19.03.2009 - 14 A 167/07
    Das Kindeswohl erfordert die Namensänderung, wenn ohne sie schwerwiegende Nachteile zu gewärtigen sind oder sie solche erheblichen Vorteile mit sich bringt, dass verständigerweise das Aufrechterhalten des Namensbandes zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil nicht zumutbar erscheint ( BVerwG, Urteil vom 20.02.2002 - 6 C 18.01 - BVerwGE 116, 28).

    Zu berücksichtigen ist dabei, dass sich die zu stellenden Anforderungen nach dem Gewicht des entgegenstehenden Belanges richten und die Grenze der Erforderlichkeit nicht erst bei dem Erreichen der Belastbarkeitsschwelle bzw. der dauerhaften und ernsthaften Gefährdung des Kindeswohls zu ziehen ist ( BVerwG, Urteil vom 20.02.2002 - 6 C 18.01 - a.a.O.).

    Zwar entspricht die Aufrechterhaltung des Namens als äußeres Zeichen der Verbindung, insbesondere wenn der Kontakt zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil abgebrochen ist, auch dem Kindeswohl (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2002 - 6 C 18.01 - a.a.O.).

  • BVerwG, 01.02.1989 - 7 B 14.89

    Vorname - Kurzform - Namensänderung - Wichtiger Grund

    Auszug aus VG Schleswig, 19.03.2009 - 14 A 167/07
    Ein die Namensänderung rechtfertigender wichtiger Grund i.S.d. § 3 Abs. 1 NÄG ist dann gegeben, wenn die Abwägung aller für und gegen die Namensänderung streitenden Umstände ein Übergewicht der für die Änderung sprechenden Interessen ergibt (BVerwG, Beschlüsse vom 01.02.1989 - 7 B 14.89 - Buchholz 402.10 § 11 NÄG Nr. 3, S. 3 und vom 27.09.1993 - 6 B 58.93 - Buchholz 402.10 § 11 NÄG Nr. 4 S. 5).
  • BVerwG, 27.09.1993 - 6 B 58.93
    Auszug aus VG Schleswig, 19.03.2009 - 14 A 167/07
    Ein die Namensänderung rechtfertigender wichtiger Grund i.S.d. § 3 Abs. 1 NÄG ist dann gegeben, wenn die Abwägung aller für und gegen die Namensänderung streitenden Umstände ein Übergewicht der für die Änderung sprechenden Interessen ergibt (BVerwG, Beschlüsse vom 01.02.1989 - 7 B 14.89 - Buchholz 402.10 § 11 NÄG Nr. 3, S. 3 und vom 27.09.1993 - 6 B 58.93 - Buchholz 402.10 § 11 NÄG Nr. 4 S. 5).
  • VG Berlin, 28.01.2016 - 3 K 361.15

    Änderung des Familiennamens

    Der Familienname dokumentiert nach außen hin die Abstammung des Kindes und hat damit identitätsstiftenden Charakter (vgl. VG Frankfurt, a. a. O., Rn. 19; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 19. März 2009 - 14 A 167/07 -, juris, Rn. 22; sowie VG Göttingen, Urteil vom 14. November 2014 - 4 A 123/13 -, juris, Rn. 21; jeweils m. w. N.).
  • VG Berlin, 16.01.2018 - 3 K 571.16

    Klage eines Vaters gegen die Änderung des Familiennamens seiner minderjährigen

    Immerhin müssen jedoch schwerwiegende Nachteile zu gewärtigen seien oder die Namensänderung für die Kinder solche erheblichen Vorteile mit sich bringen, dass verständlicherweise die Aufrechterhaltung des Namensbandes zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil nicht zumutbar erscheint (vgl. bspw. BVerwG, Urteil vom 24. April 1987 - 7 C 120/80 - Rn. 12 ff. und Beschluss vom 1. Februar 1989 - 7 B 14/89 - Rn. 3 m. w. N.; VG Oldenburg, Urteil vom 14. November 2006 - 12 A 3845/05 - Rn. 20; VG Arnsberg, Urteil vom 31. Oktober 2008 - 12 K 980/08 - Rn. 20 ff. ; VG Schleswig, Urteil vom 19. März 2009 - 14 A 167/07 - Rn. 20 ff.; VG Berlin, Urteil vom 26. August 2009 - VG 3 A 251.08 - Rn. 19 m. w. N.; vgl. auch Nrn. 27, 30 und 42 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen - NamÄndVwV - ebenfalls abrufbar bei juris).
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