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   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2005 - 14 A 530/04   

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https://dejure.org/2005,42353
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2005 - 14 A 530/04 (https://dejure.org/2005,42353)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.03.2005 - 14 A 530/04 (https://dejure.org/2005,42353)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. März 2005 - 14 A 530/04 (https://dejure.org/2005,42353)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Bezeichnung einer Prüfungsleistung in einer juristischen Examensklausur als "grauenhaft"; Stellung einer Widerspruchsbehörde im Prüfungsverfahren; Darlegungsanforderungen bei einem Antrag auf Zulassung der Berufung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Freiburg, 22.07.2009 - 1 K 477/08

    Rechtmäßigkeit der Bewertung einer Diplomarbeit

    47 Verglichen mit Bemerkungen, die in der Rechtsprechung als noch zulässig akzeptiert worden sind (BVerwG, Urt. v. 24.2.1993 - 6 C 35/92 - NVwZ 1993, 681: "außerordentlich dürftig", ferner Hinweise auf sprachliche und grammatikalische Mängel; BVerwG, Beschl. v. 6.3.1995 - 6 B 3/95 - juris: "fad" und "eintönig" ; OVG Berlin, Beschl. v. 5.5.2003 - 4 S 12.03 - juris: "Eiern Sie nicht herum"; OVG NRW, Urt. v. 16.3.2005 - 14 A 530/04 [nach Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Aufl. 2007, Rdnrn. 283 bis 288, Fußnote 797]: "grauenhaft" ; VG Stuttgart, Urt. v. 15.11.2005 - 13 K 3508/04 [nach Zimmerling/Brehm, a.a.O., Fußnote 800]: "abstruse Spekulationen" und "Halluzinationen"; VG Sigmaringen, Beschl. v. 4.9.2002 - 8 K 1687/02 [nach Zimmerling/Brehm, a.a.O., Fußnote 784]: "Sie können vielleicht an Maschinen arbeiten, aber nicht an Menschen"; VG Berlin, Beschl. v. 2.3.1998 - 12 A 37.98 [nach Zimmerling/Brehm, a.a.O., Fußnote 787]: "Sie sind nicht ohne Grund durch die erste und zweite Prüfung gefallen"), kann den Äußerungen Prof. Dr. F.´s nicht entnommen werden, sie seien unsachlich, aggressiv oder beleidigend und ließen keinen zweifelsfreien Schluss mehr auf die innere Distanz und Emotionsfreiheit des Prüfers zu, als dieser die Leistung der Klägerin zur Kenntnis nahm (vgl. hingegen für einen solchen Fall VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.9.1988 - 9 S 1929/88 - DVBl 1988, 1124: Randbemerkung in juristischer Klausur, die die Abkürzung "BRD" als "Wortungeheuer" bezeichnet; die Einordnung der Randbemerkung "Erbarmung! Barmherzigkeit!" wurde von OVG NRW, Beschl. v. 19.8.2008 -14 A 1372/07 - juris, offen gelassen, weil von der Klägerin nicht gerügt und weil es sich um die Beurteilung von Randbemerkungen zu einer unter dem Prinzip der Anonymität geschriebenen und bewerteten Klausur handele).
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