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   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 718/09   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 718/09 (https://dejure.org/2010,8343)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.06.2010 - 14 A 718/09 (https://dejure.org/2010,8343)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 14 A 718/09 (https://dejure.org/2010,8343)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Vergnügungssteuersatzung; Vereinbarkeit der Bemessung einer Vergnügungssteuer anhand des Spieleraufwands mit deutschem und europäischem Recht; Vereinfachung der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen durch Heranziehung des Dreieinhalbfachen des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Vergnügungssteuersatzung; Vereinbarkeit der Bemessung einer Vergnügungssteuer anhand des Spieleraufwands mit deutschem und europäischem Recht; Vereinfachung der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen durch Heranziehung des Dreieinhalbfachen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 13.08

    Verfassungsmäßigkeit der Leipziger Vergnügungsteuersatzung weiterhin offen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 718/09
    vgl. aus letzter Zeit BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 9 C 13.08 .

    - 9 C 13.08 -, juris, Rn. 40 m.w.N.; Beschluss des Senats vom 26. April 2010 14 A 629/09 .

    - 9 B 13/07 -, NVwZ 2008, 89; Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 13.08 -, juris, Rn. 31; Beschluss des Senats vom 28. April 2010 - 14 A 619/10 -.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05 -, NVwZ 2009, 968 (971); BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 13.08 -, juris, Rn. 22.

    - 1 BvL 8/05 -, NVwZ 2009, 968 (973); BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 13.08 -, juris, Rn. 24.

    - 1 BvL 8/05 -, NVwZ 2009, 968 (973); BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 13.08 -, juris, Rn. 24.Urteil des Senats vom 6. März 2007 - 14 A 608/05 -, KStZ 2007, 94.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. April 1971 1 BvL 22/67 -, BVerfGE 31, 8 (29); Urteil vom 22. Mai 1963 1 BvR 78/56 -, BVerfGE 16, 147 (175); BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 13.08 -, Rn. 44; OVG NRW, Urteil vom 6. März 2007 - 14 A 608/05 -, KStZ 2007, 94 (96).

    vgl. zu den bei einem Gutachten zugrunde zu legenden Annahmen BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 13.08 -, Rn. 45: "durchschnittlicher" Bruttoumsatz, "durchschnittliche" Kosten, "angemessener" Betrag für Eigenkapitalverzinsung und Unternehmerlohn, "kostensparende marktgerechte Betriebsführung", "erforderliche" Kosten; dazu, dass die Zugrundelegung eines "durchschnittlichen Betriebs" eine realitätsfremde Fiktion ist, vgl. BFH, Urteil vom 29. März 2006 - II R 59/04 -, juris, Rn. 21.

    - 9 C 13.08 -, Rn. 30, um danach die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens erforderlichen Maßnahmen treffen zu können.

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 718/09
    Zur Begründung ihrer Berufung trägt die Klägerin vor: Das Bundesverfassungsgericht habe zwar in seinem Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05 den Spieleinsatz als dem Vergnügungsaufwand besonders nah bezeichnet, das Gericht habe aber nur über die Zulässigkeit der Erhebung einer pauschalen Steuer zu entscheiden gehabt.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1985 2 BvL 14/84 , BVerfGE 69, 174 (183); Beschluss vom 4. Juni 1975 - 2 BvL 16/73 -, BVerfGE 40, 52 (55); Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05 , NVwZ 2009, 968 (969).

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05 , NVwZ 2009, 968 (970).

    1 BvL 8/05 , NVwZ 2009, 968 (971).

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05 -, NVwZ 2009, 968 (971); BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 13.08 -, juris, Rn. 22.

    - 1 BvL 8/05 -, NVwZ 2009, 968 (973); BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 13.08 -, juris, Rn. 24.

    - 1 BvL 8/05 -, NVwZ 2009, 968 (973); BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 13.08 -, juris, Rn. 24.Urteil des Senats vom 6. März 2007 - 14 A 608/05 -, KStZ 2007, 94.

    - 1 BcvL 8/05 -, NVwZ 2009, 968 (972); Urteil vom 20. April 2004 1 BvR 1748/99, 1 BvR 900/00 -, DVBl. 2004, 705, 708.

  • BFH, 27.11.2009 - II B 75/09

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 718/09
    2009 - II B 75/09 - juris; Beschluss vom 19. Februar 2010 - II B 122/09 -, juris.

    - II B 75/09 - juris, Rn. 21.

    So zu Recht BFH, Beschluss vom 27. November 2009 - II B 75/09 -, Rn. 42.

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2014 - 9 LA 45/12

    Zur erdrosselnden Wirkung bei einer Spielautomatensteuer

    Angesichts dieser von der Klägerin nicht bestrittenen tatsächlichen Entwicklung kann ausgeschlossen werden, dass die von der Beklagten erhobene Steuer zu einer Erdrosselungswirkung geführt hat bzw. führt (vgl. OVG Münster, Urteile vom 7.4.2011 - 14 A 1709/09 - und 23.6.2010 - 14 A 718/09 -, jeweils zitiert nach Juris).

    Es müsste eine Tendenz zum Aussterben der Spielgeräteaufstellerbranche im Bereich der Beklagten erkennbar werden (vgl. OVG Münster, Urteil vom 23.6.2010 - 14 A 718/09 -, a. a. O.).

    Es wäre jedoch eine zu den wirtschaftlichen Gegebenheiten widersprüchliche Annahme, dass sich Unternehmer zur Eröffnung neuer Spielhallen, zur Beantragung weiterer Konzessionen und zum Aufstellen von mehr Geräten entschieden, wenn sie damit im Regelfall keinen Gewinne erzielen könnten (vgl. OVG Münster, Urteil vom 23.6.2010 - 14 A 718/09 -, a. a. O.).

    Der Senat geht davon aus, dass die dargestellten tatsächlichen Feststellungen zur Bestandsentwicklung einen derartig eindeutigen Schluss auf die genannte Frage zulässt, dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht erforderlich ist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 23.6.2010 - 14 A 718/09 -, a. a. O.; dieses bestätigend BVerwG, Beschluss vom 15.06.2011 - 9 B 77/11 -, a. a. O.).

    Denn ein Sachverständiger müsste dazu ein fiktives Unternehmen mit einer bestimmten erforderlichen Kostenstruktur und Betriebsweise entwerfen und dann die Möglichkeit der Gewinnerzielung am Markt untersuchen (vgl. dazu die vom BVerwG im Urteil vom 10.12.2009 - 9 C 12/09 -, a. a. O., unter Rn. 44 f. aufgestellten Kriterien sowie OVG Münster, Urteile vom 7.4.2011 - 14 A 1709/09 - und 23.6.2010 - 14 A 718/09 -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2022 - 9 KN 6/18

    Kalkulatorische Abwälzbarkeit; Berufsfreiheit; Bestandsentwicklung;

    Denn es wäre eine zu den wirtschaftlichen Gegebenheiten widersprüchliche Annahme, dass sich Unternehmer zur Eröffnung neuer Spielhallen in dem Bewusstsein entschließen, dass damit im Regelfall keine Gewinne erzielt werden können (vgl. OVG NRW, Urteil vom 23.6.2010 - 14 A 718/09 - juris Rn. 108, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 15.6.2011 - 9 B 77.10 - juris).
  • VG Köln, 25.01.2017 - 24 K 6820/15

    Heranziehung des Betreibers einer Spielhalle zu Vergnügungssteuern für

    a) Einer kommunalen Steuer kommt eine erdrosselnde Wirkung zu, wenn die Steuer ihrer objektiven Gestaltung und Höhe nach es in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen unmöglich macht, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage der Lebensführung zu machen, st. Rspr.: vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22/14 - und vom 10. Dezember 2009, - 9 C 12.08 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2010, - 14 A 718/09 -, juris, jeweils m.w.N. aus der Rechtsprechung.

    Wenn - wie hier - bereits die Entwicklung der Anzahl der Spielautomatenbetriebe und der dort aufgestellten Spielgeräte den hinreichend sicheren Rückschluss zulässt, dass die Erhebung der Vergnügungssteuer nicht erdrosselnd wirkt, so bedarf es zur Beurteilung dieser Frage keiner weiteren Ermittlungen zur Ertragslage der jeweiligen Aufsteller im Satzungsgebiet, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 -, juris Rn. 46, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 9 B 16.11 -, juris; Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22/14 - (anders nur, wenn der Vergleichsmaßstab fehlt); OVG NRW, Urteile vom 8. Mai 2013, - 14 A 1583/09 -, juris Rn. 79, und vom 23. Juni 2010 - 14 A 718/09 -, juris Rn. 109 f.

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 208/16

    Abwälzbarkeit; Aufwandsteuer; Berufsfreiheit; Bestandsentwicklung; Bruttokasse;

    Denn es wäre eine zu den wirtschaftlichen Gegebenheiten widersprüchliche Annahme, dass sich Unternehmer zur Eröffnung neuer Spielhallen in dem Bewusstsein entschließen, dass damit im Regelfall keine Gewinne erzielt werden können (vgl. OVG NRW, Urteil vom 23.6.2010 - 14 A 718/09 - juris Rn. 18, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 15.6.2011 - 9 B 77.10 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 226/16

    Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufsteller; Aufwandsteuer;

    Denn es wäre eine zu den wirtschaftlichen Gegebenheiten widersprüchliche Annahme, dass sich Unternehmer zur Eröffnung neuer Spielhallen in dem Bewusstsein entschließen, dass damit im Regelfall keine Gewinne erzielt werden können (vgl. OVG NRW, Urteil vom 23.6.2010 - 14 A 718/09 - juris Rn. 18, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 15.6.2011 - 9 B 77.10 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2016 - 9 LC 335/14

    Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Beihilfe; Berufsfreiheit;

    Lässt bereits die Entwicklung der Anzahl der Spielautomatenbetriebe im Satzungsgebiet und der dort aufgestellten Spielgeräte seit Erlass der maßgeblichen Satzung den hinreichend sicheren Rückschluss zu, dass die Erhebung der Spielgerätesteuer nicht erdrosselnd wirkt, bedarf es zur Beurteilung der Erdrosselungswirkung keiner weiteren Ermittlungen zur Ertragslage der Aufsteller im Satzungsgebiet (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 19.6.1997, a.a.O., Rn. 6; v. 26.10.2011, a.a.O., Leitsatz; Senatsbeschlüsse v. 18.2.2014 - 9 LA 45/12 - juris Rn. 12; v. 14.10.2016, a.a.O., Rn. 19; OVG NW, Urteile v. 23.6.2010 - 14 A 718/09 - juris Rn. 112; v. 8.5.2013 - 14 A 1583/09 - juris Rn. 79; Beschluss v. 29.7.2016, a.a.O., Rn. 12; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.3.2014, a.a.O., Rn. 39).
  • VG Köln, 25.11.2015 - 24 K 3425/15

    Heranziehung zu Vergnügungssteuern für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009, - 9 C 12.08 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2010, - 14 A 718/09 -, juris m.w.N. aus der Rechtsprechung.

    Wenn - wie hier - bereits die Entwicklung der Anzahl der Spielautomatenbetriebe und der dort aufgestellten Spielgeräte den hinreichend sicheren Rückschluss zulässt, dass die Erhebung der Vergnügungssteuer nicht erdrosselnd wirkt, so bedarf es zur Beurteilung dieser Frage keiner weiteren Ermittlungen zur Ertragslage der jeweiligen Aufsteller im Satzungsgebiet, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009, - 9 C 12.08 -, juris Rn. 46, Beschluss vom 26. Oktober 2011, - 9 B 16.11 -, juris; OVG NRW, Urteile vom 8. Mai 2013, - 14 A 1583/09 -, juris Rn. 79, und vom 23. Juni 2010, - 14 A 718/09 -, juris Rn. 109 f.; zur hiesigen Satzung: OVG NRW, Beschluss vom 6. Mai 2015 - 14 A 549/15 -.

  • VG Köln, 09.04.2014 - 24 K 5091/13

    Heranziehung zu Vergnügungssteuern für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009, - 9 C 12.08 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2010, - 14 A 718/09 -, juris m.w.N. aus der Rechtsprechung.

    Wenn - wie hier - bereits die Entwicklung der Anzahl der Spielautomatenbetriebe und der dort aufgestellten Spielgeräte den hinreichend sicheren Rückschluss zulässt, dass die Erhebung der Vergnügungssteuer nicht erdrosselnd wirkt, so bedarf es zur Beurteilung dieser Frage keiner weiteren Ermittlungen zur Ertragslage der jeweiligen Aufsteller im Satzungsgebiet, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009, - 9 C 12.08 -, juris Rn. 46, Beschluss vom 26. Oktober 2011, - 9 B 16.11 -, juris; OVG NRW, Urteile vom 8. Mai 2013, - 14 A 1583/09 -, juris Rn. 79, und vom 23. Juni 2010, - 14 A 718/09 -, juris Rn. 109 f.

  • VG Köln, 09.04.2014 - 24 K 5036/13

    Heranziehung eines Spielhallenbetreibers zu Vergnügungssteuern für

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009, - 9 C 12.08 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2010, - 14 A 718/09 -, juris m.w.N. aus der Rechtsprechung.

    Wenn - wie hier - bereits die Entwicklung der Anzahl der Spielautomatenbetriebe und der dort aufgestellten Spielgeräte den hinreichend sicheren Rückschluss zulässt, dass die Erhebung der Vergnügungssteuer nicht erdrosselnd wirkt, so bedarf es zur Beurteilung dieser Frage keiner weiteren Ermittlungen zur Ertragslage der jeweiligen Aufsteller im Satzungsgebiet, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009, - 9 C 12.08 -, juris Rn. 46, Beschluss vom 26. Oktober 2011, - 9 B 16.11 -, juris; OVG NRW, Urteile vom 8. Mai 2013, - 14 A 1583/09 -, juris Rn. 79, und vom 23. Juni 2010, - 14 A 718/09 -, juris Rn. 109 f.

  • VG Köln, 09.04.2014 - 24 K 7486/13

    Vergnügungssteuer; erdrosselnde Wirkung; Geldspielgeräte; Abwälzbarkeit

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die betroffenen Berufsangehörigen in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009, - 9 C 12.08 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2010, - 14 A 718/09 -, juris m.w.N. aus der Rechtsprechung.

    Wenn - wie hier - bereits die Entwicklung der Anzahl der Spielautomatenbetriebe und der dort aufgestellten Spielgeräte den hinreichend sicheren Rückschluss zulässt, dass die Erhebung der Vergnügungssteuer nicht erdrosselnd wirkt, so bedarf es zur Beurteilung dieser Frage keiner weiteren Ermittlungen zur Ertragslage der jeweiligen Aufsteller im Satzungsgebiet, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009, - 9 C 12.08 -, juris Rn. 46, Beschluss vom 26. Oktober 2011, - 9 B 16.11 -, juris; OVG NRW, Urteile vom 8. Mai 2013, - 14 A 1583/09 -, juris Rn. 79, und vom 23. Juni 2010, - 14 A 718/09 -, juris Rn. 109 f.

  • OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 9 LA 37/16

    Kalkulatorische Abwälzbarkeit; Bestandsentwicklung; Durchschnittsbetrieb; Poker;

  • VG Köln, 12.02.2014 - 24 K 1560/13

    Heranziehung eines Spielhallenbetreibers zu Vergnügungssteuern für

  • VG Köln, 23.11.2016 - 24 K 3471/15

    Besteuerung des Vermittelns oder Veranstaltens von Pferde- und Sportwetten in

  • VG Köln, 23.11.2016 - 24 K 3034/15

    Besteuerung des Vermittelns oder Veranstaltens von Pferde- und Sportwetten in

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