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   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2011 - 14 A 817/11   

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https://dejure.org/2011,10339
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2011 - 14 A 817/11 (https://dejure.org/2011,10339)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.10.2011 - 14 A 817/11 (https://dejure.org/2011,10339)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - 14 A 817/11 (https://dejure.org/2011,10339)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über das Vorliegen einer Erdrosselungswirkung durch die Höhe einer Steuer für gefährliche Hunde von 600,00 Euro jährlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HStS § 2 Abs. 3 S. 1; LHundG NRW § 3 Abs. 3 S. 1
    Antrag auf Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über das Vorliegen einer Erdrosselungswirkung durch die Höhe einer Steuer für gefährliche Hunde von 600,00 Euro jährlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2011 - 14 A 817/11
    - 11 C 8/99 -, u. a. BVerwGE 110, 265, oder dass generell von der Anschaffung gefährlicher Hunde abgesehen würde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 14 A 3021/08

    Vereinbarkeit einer erhöhten Besteuerung für Hunde der Rasse American

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2011 - 14 A 817/11
    - 14 A 3021/08 -, NRWE Rn. 72.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2005 - 6 C 10308/05

    Faktisches Haltungsverbot für gefährliche Hunde durch sehr hohen Hundesteuersatz

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2011 - 14 A 817/11
    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Juni 2005 6 C 10308/05 -, juris, Rn. 31, m. w. N. (zu einem 33-fachen Belastungsunterschied).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2004 - 14 A 2973/02

    Dynamischer Verweis in Hundesteuersatzung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2011 - 14 A 817/11
    Im Übrigen enthält der satzungsrechtliche Verweis keine Bezugnahme auf die "jeweils geltende Fassung" des Landeshundegesetzes NRW, wie er der Rechtsprechung des Senats zugrunde gelegen hat, vgl. Urteil vom 25. November 2004 - 14 A 2973/02 -, u. a. NVwZ 2005, 606, und den der Senat, allerdings ausdrücklich unter Bezugnahme auf die Landeshundeverordnung als neue Regelung, als dynamischen Verweis angesehen hat.
  • VG Köln, 02.07.2012 - 21 K 1149/12

    Festsetzung der Hundesteuer für einen Hund der Rasse "Fila Brasileiro" der Stadt

    Kann § 2 Abs. 2 HStS hiernach sowohl als statische als auch als dynamische Verweisungsnorm verstanden werden, ist mit Rücksicht auf den Grundsatz des Vorrangs einer geltungserhaltenden Auslegung, vgl. in diesem Zusammenhang OVG NRW, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 14 A 817/11 -, Gemeindehaushalt 2012, 22 (nur Leitsatz) = Juris (dort Rn. 8); Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 4 K 25/08 -, NuR 2009, 627 = Juris (dort Rn. 103) m.w.N., diejenige Auslegung vorzuziehen, nach der sich die Norm als gesetzeskonforme Regelung erweist.
  • VG Köln, 02.07.2012 - 21 K 1150/12

    Zahlung und Festsetzung einer höheren Hundesteuer für die Haltung eines

    Kann § 2 Abs. 2 HStS hiernach sowohl als statische als auch als dynamische Verweisungsnorm verstanden werden, ist mit Rücksicht auf den Grundsatz des Vorrangs einer geltungserhaltenden Auslegung, vgl. in diesem Zusammenhang OVG NRW, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 14 A 817/11 -, Gemeindehaushalt 2012, 22 (nur Leitsatz) = Juris (dort Rn. 8); Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 4 K 25/08 -, NuR 2009, 627 = Juris (dort Rn. 103) m.w.N., diejenige Auslegung vorzuziehen, nach der sich die Norm als gesetzeskonforme Regelung erweist.
  • VG Köln, 02.07.2012 - 21 K 1148/12

    Einstufung der Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer i.S.v. Art. 105 Abs. 2a S.

    Kann § 2 Abs. 2 HStS hiernach sowohl als statische als auch als dynamische Verweisungsnorm verstanden werden, ist mit Rücksicht auf den Grundsatz des Vorrangs einer geltungserhaltenden Auslegung, vgl. in diesem Zusammenhang OVG NRW, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 14 A 817/11 -, Gemeindehaushalt 2012, 22 (nur Leitsatz) = Juris (dort Rn. 8); Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 4 K 25/08 -, NuR 2009, 627 = Juris (dort Rn. 103) m.w.N., diejenige Auslegung vorzuziehen, nach der sich die Norm als gesetzeskonforme Regelung erweist.
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