Rechtsprechung
AG Berlin-Lichtenberg, 28.06.2006 - 14 C 120/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,59864) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 21.11.2005 - C-482/04
SNF / Kommission
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 28.06.2006 - 14 C 120/06
Soweit er also die Ursache in einem nicht ausreichenden Ständer sieht, hätte er dies im einzelnen darlegen und hierfür Beweis anbieten müssen (vgl. hierzu auch AG Schöneberg, Urteil vom 1.12.2004, 104a C 482/04).Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, hat diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach Lage der Dinge im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren und gemäß den berechtigten Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs erforderlich und geeignet sind, Gefahren von Dritten abzuwenden, deren Eintritt bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (BGH, NJW 1961, 455; AG Schöneberg, Urteil vom 1.12.2004, 104a C 482/04).
- BGH, 13.12.1960 - VI ZR 42/60
Haftung des Betreibers eines Ladengeschäfts für den durch seinen Propagandisten …
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 28.06.2006 - 14 C 120/06
Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, hat diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach Lage der Dinge im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren und gemäß den berechtigten Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs erforderlich und geeignet sind, Gefahren von Dritten abzuwenden, deren Eintritt bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (BGH, NJW 1961, 455; AG Schöneberg, Urteil vom 1.12.2004, 104a C 482/04). - BGH, 05.10.2004 - VI ZR 294/03
Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich einer Röhrenrutsche in einem Schwimmbad
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 28.06.2006 - 14 C 120/06
Je größer die Wahrscheinlichkeit der Schädigung ist und je größter der drohende Schaden, desto höher ist das Maß des Zumutbaren (BGH, NJW-RR 2005, 251, AG Schöneberg, aaO).
- LG Köln, 25.08.2015 - 11 S 387/14
Fahrrad abstellen, Verkehrssicherungspflicht
Soweit das AG Lichtenberg (Urteil vom 28.06.2006, Az.: 14 C 120/06) dies anders sieht, folgt die Kammer dem nicht.