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   ArbG Düsseldorf, 12.07.2007 - 14 Ca 669/07   

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ArbG Düsseldorf, 12.07.2007 - 14 Ca 669/07 (https://dejure.org/2007,6931)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.07.2007 - 14 Ca 669/07 (https://dejure.org/2007,6931)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 14 Ca 669/07 (https://dejure.org/2007,6931)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Eingruppierung eines Oberarztes nach dem TV-Ärzte

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 12 TV-Ärzte (Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte an Universitäten)
    Eingruppierung eines Oberarztes nach dem TV-Ärzte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung als Oberarzt in die Entgeltgruppe Ä 3 1 Alt. in § 12 Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitäten (TV-Ärzte); Übertragung von Aufsichtsfunktionen über ärztliches und nichtärztliches Personal als Anforderung an die medizinische Verantwortung i.S.d. ...

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Aachen, 23.05.2007 - 6 Ca 178/07

    Anspruch eines Arztes als Leiter der Prämedikationsambulanz auf Vergütung nach

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.07.2007 - 14 Ca 669/07
    Zuzustimmen ist der Ansicht des Arbeitsgerichts Aachen (vgl. Urteil vom 23.05.2007 6 Ca 178/07), wonach mit dem Kriterium Übertragung durch den Arbeitgeber nicht gemeint sein kann, dass ein förmlicher Bestellungsakt durchzuführen ist, sondern dass es auf die Übertragung der entsprechenden Aufgaben ankommt.

    Wie das Arbeitsgericht Aachen (Urteil vom 23.05.2007 6 Ca 178/07) zurecht ausführt, kann sich eine Universität bzw. ein Universitätsklinikum dann nicht auf eine fehlende arbeitgeberseitige Übertragung berufen, sondern muss sich das Handeln des Klinikdirektors zurechnen lassen, wenn die Übertragung in Kenntnis der Klinikleitung stattfindet und der betroffene Arzt diese Tätigkeit klar erkennbar über einen erheblichen Zeitraum ausübt.

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 517/04

    Gleichbehandlung - Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.07.2007 - 14 Ca 669/07
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber eine sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage (vgl. BAG, Urteil vom 28.03.2007 10 AZR 261/06, zitiert nach Juris; BAG, Urteil vom 14.03.2007 5 AZR 420/06, zitiert nach Juris; BAG, Urteil vom 31.08.2005 5 AZR 517/04, AP Nr. 288 zu § 613a BGB; BAG, Urteil vom 29.09.2004 - 5 AZR 43/04, AP Nr. 192 zu § 242 BGB - Gleichbehandlung).
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 43/04

    Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.07.2007 - 14 Ca 669/07
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber eine sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage (vgl. BAG, Urteil vom 28.03.2007 10 AZR 261/06, zitiert nach Juris; BAG, Urteil vom 14.03.2007 5 AZR 420/06, zitiert nach Juris; BAG, Urteil vom 31.08.2005 5 AZR 517/04, AP Nr. 288 zu § 613a BGB; BAG, Urteil vom 29.09.2004 - 5 AZR 43/04, AP Nr. 192 zu § 242 BGB - Gleichbehandlung).
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.07.2007 - 14 Ca 669/07
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber eine sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage (vgl. BAG, Urteil vom 28.03.2007 10 AZR 261/06, zitiert nach Juris; BAG, Urteil vom 14.03.2007 5 AZR 420/06, zitiert nach Juris; BAG, Urteil vom 31.08.2005 5 AZR 517/04, AP Nr. 288 zu § 613a BGB; BAG, Urteil vom 29.09.2004 - 5 AZR 43/04, AP Nr. 192 zu § 242 BGB - Gleichbehandlung).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 420/06

    Gleichbehandlung nach Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 12.07.2007 - 14 Ca 669/07
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber eine sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage (vgl. BAG, Urteil vom 28.03.2007 10 AZR 261/06, zitiert nach Juris; BAG, Urteil vom 14.03.2007 5 AZR 420/06, zitiert nach Juris; BAG, Urteil vom 31.08.2005 5 AZR 517/04, AP Nr. 288 zu § 613a BGB; BAG, Urteil vom 29.09.2004 - 5 AZR 43/04, AP Nr. 192 zu § 242 BGB - Gleichbehandlung).
  • LAG Düsseldorf, 08.08.2008 - 9 Sa 1399/07

    Eingruppierung von Oberärzten

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.07.2007 - 14 Ca 669/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.07.2007 - 14 Ca 669/07 - teilweise abzuändern und.

  • ArbG Ludwigshafen, 25.10.2007 - 1 Ca 1554/07
    Durch die Verwendung des Adjektivs "medizinisch" soll lediglich normiert werden, dass der Oberarzt noch als "Arzt" tätig ist und nicht etwa Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (Bruns, Die Entgeltgruppe III (Oberarzt) des TVÄrzte/ VKA, Arztrecht 2007, 60 ff. [65]; vgl. auch Arbeitsgericht Düsseldorf 12. Juli 2007 - 14 Ca 669/07 - [juris], zu B I 2 a der Gründe).

    Auch der Facharzt trägt für seine ärztliche Tätigkeit die Verantwortung und muss gegebenenfalls für Behandlungsfehler gerade stehen (Arbeitsgericht Düsseldorf 12. Juli 2007 - 14 Ca 669/07 - [juris], zu B I 2 b der Gründe).

    Abweichend vom Begriff "Funktionsbereich", der unter der Geltung des BAT analog der ärztlichen Weiterbildungsordnung verstanden wurde, bezeichnet der Begriff "Teilbereich" - ohne Bezug zur ärztlichen Weiterbildungsordnung - jede vorgenommene organisatorische Abgrenzung innerhalb einer Fachabteilung (vgl. Bruns a. a. O. [66]; ArbG Düsseldorf - 14 Ca 669/07 - [juris], zu B I 2 a der Gründe).

  • LAG Bremen, 11.08.2009 - 1 Sa 175/08

    Eingruppierung eines Krankenhausarztes; unbegründete Feststellungsklage bei

    Deshalb ist für die Annahme eines Funktionsbereichs ein anerkanntes Spezialgebiet innerhalb eines ärztlichen Fachgebiets nötig (vgl. Anton ZTR 2008, 184; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 09.12.2008 - 5 Sa 265/08 - ZTR 2009, 255; ArbG Düsseldorf, Urt. v. 12.07.2007 - 14 Ca 669/07; LAG Niedersachsen, Urt. v. 09.03.2009 - 9 Sa 270/08 - E NZA-RR 2009, 436 ).

    Der Oberarzt muss also medizinische Verantwortung für fremdes fachärztliches Tun tragen (vgl. LAG Düsseldorf, Urt. v. 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07; ArbG Lörrach, Urt. v. 17.12.2007 - 5 Ca 410/07; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.08.2008 - 3 Sa 768/07; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19.12.2008 - 9 Sa 302/08; ArbG Düsseldorf, Urt. v. 12.07.2007 - 14 Ca 669/07; LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.12.2008 - 3 Sa 12/08).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2008 - 3 Sa 77/08

    Eingruppierung als Oberarzt - Teil- oder Funktionsbereich - medizinische

    Denn der Begriff des Funktionsbereiches fand bereits im BAT/BAT-O in dem Sinne Eingang in die tariflichen Vorgaben, als danach wissenschaftlich anerkannte Spezialgebiete innerhalb eines ärztlichen Fachgebiets (z. B. Nephrologie, Handchirurgie, Neuroradiologie, Herzkathederisierung; vgl. Protokollnotiz Nr. 5 zur Vergütungsgruppe I a Fallgruppe 7/Vergütungsgruppe I b Fallgruppe 10) gemeint waren und zwar entsprechend den Vorgaben der jeweiligen ärztlichen Weiterbildungsordnungen (vgl. Arbeitsgericht Düsseldorf vom 12.07.2007, 14 Ca 669/07; Rn. 34, juris m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 21.02.2008 - 15 Sa 1617/07

    Oberarzt; Eingruppierung

    Aus Letzterem wird deutlich, dass die Tarifvertragsparteien - in Kenntnis der Abläufe in einer Klinik (vgl. dazu Arbeitsgericht Düsseldorf vom 12.07.2007 - 14 Ca 669/07 - Rdnr. 45, zit. nach juris) - das Problem gesehen haben, welches sich daraus ergibt, dass mit der Wahrnehmung der arbeitgeberseitigen Weisungsrechte gegenüber den Ärzten durch den Klinikdirektor/Chefarzt als auch aufgrund seiner Delegations- und Organisationsbefugnisse vergütungsrechtliche und arbeitsrechtliche Folgen einhergehen können (wie z. B. bei dauerhafter Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit), was sich in vielen Fällen mit der unbestrittenermaßen ausschließlich beim Krankenhausträger liegenden Personalhoheit, d. h. der eigenen Entscheidungsbefugnis in personellen Angelegenheit, nicht verträgt (vgl. dazu auch Bruns, ArztRecht 2007, 60 ff. [67]).
  • ArbG Solingen, 23.01.2008 - 5 Ca 1112/07

    Eingruppierung, Auslegung TV-Ärzte, Eingruppierung Oberarzt, Vss.

    Gerade die Wahrnehmung der Vorgesetztenfunktion begründet die Annahme der medizinischen Verantwortung (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 12.7.2007, 14 Ca 669/07).

    Die Tarifvertragsparteien wollten mit diesem Kriterium der Aufgabenübertragung die schleichende Übertragung von medizinischer Verantwortung für Teil- und Funktionsbereiche verhindern (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2007, 14 Ca 669/07; Bruns, Arztrecht 2007, 60 ff.).

  • ArbG Essen, 06.11.2007 - 7 Ca 1285/07
    Zur Voraussetzung der Vorgesetztenfunktion für die Eingruppierung als Oberärztin verweist die Beklagte auf ein Urteil des ArbG Düsseldorf vom 12.07.2007 (14 Ca 669/07).

    Hieran hat sich durch den TV-Ärzte nichts geändert (vgl. ArbG Düsseldorf vom 12.07.2007, 14 Ca 669/07; ArbG Kassel vom 27.06.2007, 5 Ca 116/07; Hillmann-Stadtfeld in Deutsches Ärzteblatt, Heft 23, S. 1437).

  • LAG Düsseldorf, 19.06.2008 - 11 Sa 275/08

    Oberarzt; Eingruppierung

    dd) Aus Letzterem wird deutlich, dass die Tarifvertragsparteien - in Kenntnis der Abläufe in einer Klinik (vgl. dazu ArbG Düsseldorf 12.07.2007 - 14 Ca 669/07 -) - das Problem gesehen haben, welches sich daraus ergibt, dass mit der Wahrnehmung der arbeitgeberseitigen Weisungsrechte gegenüber den Ärzten durch den Klinikdirektor/Chefarzt als auch aufgrund seiner Delegations- und Organisationsbefugnisse vergütungsrechtliche und arbeitsrechtliche Folgen einhergehen können (wie z. B. bei dauerhafter Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit), was sich in vielen Fällen mit der unbestrittenermaßen ausschließlich beim Krankenhausträger liegenden Personalhoheit, d. h. der eigenen Entscheidungsbefugnis in personellen Angelegenheit, nicht verträgt (LAG Düsseldorf 21.02.2008 - 15 Sa 1617/07 - vgl. auch Bruns, ArztRecht 2007, 60, 67).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2008 - 9 Sa 302/08

    Eingruppierung - Facharzt für Allgemeinmedizin - Zum Begriff der Übertragung

    Zum einen wird vertreten, dass erforderlich ist, dass dem Betroffenen Aufsichtfunktionen über ärztliches oder nichtärztliches Personal übertragen wurden (z.B. ArbG Düsseldorf, 12.07.2007, 14 Ca 669/07) bzw. das Tarifmerkmal nur erfüllt ist, wenn dem Oberarzt auch die Verantwortung für fremdes fachärztliches Tun obliegt (LAG Rheinland-Pfalz 26.8.2008 -3 Sa 768/07-; ArbG Lörrach 17.12.2007 -5 Ca 410/07-).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.2009 - 3 Sa 190/08

    Zu den Voraussetzungen der Eingruppierung eines Laborleiters nach dem TV-Ärzte

    Denn der Begriff des Funktionsbereiches fand bereits im BAT/BAT-O in dem Sinne Eingang in die tariflichen Vorgaben, als danach wissenschaftlich anerkannte Spezialgebiete innerhalb eines ärztlichen Fachgebietes (z. B. Nephrologie, Handchirurgie, Neuroradiologie, Herzkathederisierung; vgl. Protokollnotiz Nr. 5 zur Vergütungsgruppe I a Fallgruppe 7/Vergütungsgruppe I b Fallgruppe 10) gemeint waren, und zwar grundsätzlich entsprechend den Vorgaben der jeweiligen ärztlichen Weiterbildungsordnungen (vgl. LAG Hessen vom 29.01.1999, 13 Sa 1293/97; juris; Arbeitsgericht Düsseldorf vom 12.07.2007, 14 Ca 669/07; juris).
  • ArbG Rostock, 31.07.2008 - 3 Ca 745/08
  • ArbG Krefeld, 13.02.2008 - 3 Ca 2311/07

    Eingruppierung, Oberarzt

  • ArbG Lörrach, 17.12.2007 - 5 Ca 410/07

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV Ärzte ZfP

  • ArbG Oldenburg, 11.12.2007 - 5 Ca 210/07
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