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   VGH Bayern, 05.10.2001 - 14 CS 01.1364   

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VGH Bayern, 05.10.2001 - 14 CS 01.1364 (https://dejure.org/2001,56663)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.10.2001 - 14 CS 01.1364 (https://dejure.org/2001,56663)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Oktober 2001 - 14 CS 01.1364 (https://dejure.org/2001,56663)
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Wird zitiert von ... (29)

  • VGH Bayern, 27.10.2009 - 15 CS 09.2130

    Einzelhandelsgroßprojekt (EDEKA-Markt mit 1.800 m² Verkaufsfläche);

    Sie verweisen darauf, dass die Auffassung des Verwaltungsgerichts der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs entspreche (Beschluss vom 15.10.2001 Az. 14 CS 01.1364), und erneuern ihre Einwände gegen die Wirksamkeit des Bebauungsplans "Sondergebiet Verbrauchermarkt Hochstraße".

    Soweit in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des 14. Senats vom 5. Oktober 2001 (Az. 14 CS 01.1364) eine gegenteilige Auffassung zum Ausdruck kommen sollte, schließt sich der beschließende Senat dem nicht an.

  • VGH Bayern, 14.11.2002 - 14 N 00.227

    Normenkontrolle, Bebauungsplan, Änderung, allgemeines Wohngebiet, eingeschränktes

    Die Antragsteller sind gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt und haben auch im Übrigen ein ausreichendes Rechtsschutzinteresse (vgl. den Beschluss des Senats vom 5. Oktober 2001 Az. 14 CS 01.1364, S. 8 f. BA).

    Zur Frage, ob die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets für den von der Änderung betroffenen Bereich funktionslos geworden ist, wird auf den Beschluss vom 5. Oktober 2001, Az. 14 CS 01.1364 (s. 8 f. BA), verwiesen.

  • OVG Hamburg, 23.07.2014 - 2 Bs 111/14

    Nachbarschutz - Bau einer aus der natürlichen Geländeoberfläche herausragenden

    Dabei kann dahinstehen, ob das Beschwerdegericht im Verfahren gemäß §§ 80 Abs. 5, 80a Abs. 1, 3 VwGO überhaupt Anlass und Berechtigung hat, die Wirksamkeit eines Bebauungsplans im Rahmen einer Inzidentprüfung zu überprüfen, insbesondere dann, wenn - wie hier - nicht die Verletzung eigener Belange des vorläufigen Rechtsschutz Suchenden, sondern die Verletzung formeller Verfahrensvorschriften geltend gemacht wird (generell verneinend OVG Saarlouis, Beschl. v. 10.5.2012, 2 B 49/12, juris Rn. 25 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.12.2009, OVG 10 S 15.09, juris Rn. 7 - Ausnahme allenfalls bei Evidenz der Fehlerhaftigkeit; ähnlich OVG Schleswig, Beschl. v. 26.4.2005, 1 MB 19/05, juris Rn. 21; a.A. wohl BayVGH, Beschl. v. 5.10.2001, 14 Cs 01.1364, juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 27.10.2009 - 15 CS 09.2252

    Einzelhandelsgroßprojekt (EDEKA-Markt mit 1.800 m² Verkaufsfläche);

    Einzelhandelsgroßprojekt (EDEKA-Markt mit 1.800 m² Verkaufsfläche); vorhabenbezogener Bebauungsplan; Erforderlichkeit eines Vorhaben- und Erschließungsplans; Durchführungsvertrag; beschleunigtes Verfahren (Pflicht zur Durchführung einer UVP); immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel; Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (TA Lärm Nr. 6.5); Erforderlichkeit einer Inzidentprüfung eines Bebauungsplans (Abgrenzung zum Beschluss des 14. Senats vom 5.10.2001 Az. 14 CS 01.1364).

    Soweit in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des 14. Senats vom 5. Oktober 2001 (Az. 14 CS 01.1364) eine gegenteilige Auffassung zum Ausdruck kommen sollte, schließt sich der beschließende Senat dem nicht an.

  • VGH Bayern, 15.10.2012 - 14 CS 12.2034

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein zweigeschossiges Wohnhaus

    Ein Gericht ist daher in einem solchen Verfahren nicht gehalten, eine Beweisaufnahme, etwa in Form eines Augenscheins, durchzuführen (vgl. BayVGH vom 5.10.2001 Az. 14 CS 01.1364 RdNr. 18 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 27.05.2009 - AN 9 K 07.02669

    Anspruch des Nachbarn auf Erlass einer Nutzungsuntersagung;

    Nachdem sie dies bis zur Einlegung ihres Widerspruchs am 11. Februar 1999 über einen Zeitraum von fast fünf Jahren hinweg ohne ersichtlichen Grund versäumt haben, ist der damalige Baugenehmigungsbescheid ungeachtet der fehlenden individuellen Bekanntgabe auch ihnen gegenüber bestandskräftig geworden (insoweit ausdrücklich bestätigt vom BayVGH, Beschluss vom 5.10.2001 - Az. 14 CS 01.1364 - Seite 8 des Beschlusses).
  • VG München, 02.01.2009 - M 1 SN 08.5979

    Nachbarantrag gegen Einrichtung für sozialpsychiatrisch betreutes Langzeitwohnen

    Sind die Erfolgsaussichten der Klage offen, ist zu beachten, dass der Gesetzgeber - im Baurecht mit § 212a Abs. 1 BauGB - einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (grundlegend BVerfG v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - NVwZ 2004, 93 zur Frage des effektiven Rechtsschutzes in verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren; so auch Kopp/Schenke a. a. O., § 80 RN 114; weiter gehend OVG Lüneburg, v. 25.1.2007, NVwZ 2007, 608: "... Drittrechtsschutz erst dann zu gewähren, wenn derzeit Überwiegendes für die Annahme spricht, die angegriffene Baugenehmigung verletze Drittrechte des Antragstellers"; a. A. BayVGH v. 5.10.2001 - 14 CS 01.1364 - Juris; v. 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570 - NVwZ-RR 2003, 9; Ernst / Zinkahn / Bielenberg / Krautzberger, BauGB, Stand September 2007, § 212a RN 40).
  • VG München, 15.07.2008 - M 1 SN 08.2880

    Abstandsflächenrechtliche Neubeurteilung bei Gebäudeanbau

    Sind die Erfolgsaussichten der Klage offen, ist zu beachten, dass der Gesetzgeber - im Baurecht mit § 212a Abs. 1 BauGB - einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (grundlegend BVerfG v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - NVwZ 2004, 93 zur Frage des effektiven Rechtsschutzes in verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren; so auch Kopp/Schenke a. a. O., § 80 RN 114; weiter gehend OVG Lüneburg, v. 25.1.2007, NVwZ 2007, 608: "... Drittrechtsschutz erst dann zu gewähren, wenn derzeit Überwiegendes für die Annahme spricht, die angegriffene Baugenehmigung verletze Drittrechte des Antragstellers"; a. A. BayVGH v. 5.10.2001 - 14 CS 01.1364 - Juris; v. 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570 - NVwZ-RR 2003, 9; Ernst / Zinkahn / Bielenberg / Krautzberger, BauGB, Stand September 2007, § 212a RN 40).
  • VG München, 27.02.2008 - M 8 SN 08.411

    Einfügensgebot

    Aber auch bei unsicherer oder offener Prognose über den Erfolg des eingelegten Rechtsbehelfs muss dem Nachbarn in Ansehung der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie in sachgerechter Weise Rechtsschutz gewährt werden, der ihn davor bewahrt, dass vor Unanfechtbarkeit der ihn belastenden Baugenehmigung unwiederbringlich vollendete Tatsachen geschaffen werden (BayVGH vom 5.10.2001 - 14 CS 01.1364).
  • VG München, 21.04.2009 - M 1 SN 09.1476

    Nachbarantrag; Maß der baulichen Nutzung

    Sind die Erfolgsaussichten der Klage offen, ist zu beachten, dass der Gesetzgeber - im Baurecht mit § 212a Abs. 1 BauGB - einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (grundlegend BVerfG v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - NVwZ 2004, 93 zur Frage des effektiven Rechtsschutzes in verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren; so auch Kopp/Schenke a. a. O., § 80 RN 114; weiter gehend OVG Lüneburg, v. 25.1.2007, NVwZ 2007, 608: "... Drittrechtsschutz erst dann zu gewähren, wenn derzeit Überwiegendes für die Annahme spricht, die angegriffene Baugenehmigung verletze Drittrechte des Antragstellers"; a. A. BayVGH v. 5.10.2001 - 14 CS 01.1364 - Juris; v. 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570 - NVwZ-RR 2003, 9; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 212a RN 40).
  • VG München, 03.11.2008 - M 1 SN 08.5071

    Schweinestall; Geruchsbelästigungen

  • VG München, 08.05.2008 - M 8 SN 08.1713

    Glaubhaftmachung der Nachbareigenschaft im summarischen Verfahren; Nachbarschutz

  • VG München, 10.03.2008 - M 8 SN 08.664

    Einfügensgebot

  • VG München, 28.01.2008 - M 8 S 07.5836

    Nachbarantrag; Dacherneuerung eines grenzständigen Gebäudes; (kein)

  • VG München, 20.08.2009 - M 1 SN 09.3402

    Rücksichtnahmegebot; Nachbarantrag

  • VG München, 28.05.2009 - M 1 SN 09.1688

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Metzgereibetrieb mit eigener Schlachtung;

  • VG München, 18.04.2008 - M 8 SN 08.15

    Überschreitung der Abstandsfläche wegen nicht als unbedeutend einzustufender

  • VG München, 18.04.2008 - M 8 SN 08.17

    Überschreitung der Abstandsfläche wegen nicht als unbedeutend einzustufender

  • VG München, 18.04.2008 - M 8 SN 07.5985

    Überschreitung der Abstandsfläche wegen nicht als unbedeutend einzustufender

  • VG München, 18.04.2008 - M 8 SN 08.11

    Überschreitung der Abstandsfläche wegen nicht als unbedeutend einzustufender

  • VG München, 04.02.2008 - M 8 SN 08.218

    Nachbareilantrag; widersprüchliche Plandarstellungen

  • VG München, 30.04.2009 - M 1 SN 09.1731

    Nachbarantrag; Rücksichtnahmegebot; Grenznahe Doppelgarage außerhalb des Bauraums

  • VG München, 10.02.2009 - M 1 SN 08.6191

    Nachbarantrag gegen Vorhaben im Außenbereich

  • VG München, 13.10.2008 - M 8 SN 08.4620

    Eigentümer eines im Außenbereich gelegenen nicht privilegiert genutzten

  • VG München, 06.06.2008 - M 1 SN 08.2464

    Grenznahe Doppelgarage

  • VG München, 18.04.2008 - M 8 SN 08.13

    Planungsrechtliche Unbedenklichkeit eines rückwärtigen Gebäudes

  • VG München, 12.02.2008 - M 8 SN 08.211

    Vertretungsbefugnis des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur

  • VG München, 28.01.2008 - M 8 S 07.5880

    Nachbarantrag; Dacherneuerung; Gebot der Rücksichtnahme; Abweichung;

  • VG München, 21.02.2008 - M 8 SN 08.106

    Keine planungsrechtliche Relevanz eines Carports (2 Stellplätze) und einer

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