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   FG Köln, 04.03.2015 - 14 K 188/13   

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FG Köln, 04.03.2015 - 14 K 188/13 (https://dejure.org/2015,8916)
FG Köln, Entscheidung vom 04.03.2015 - 14 K 188/13 (https://dejure.org/2015,8916)
FG Köln, Entscheidung vom 04. März 2015 - 14 K 188/13 (https://dejure.org/2015,8916)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung der Umsatzsteuer hinsichtlich Betreibens eines Gewerbes mit dem Handel von Bierdeckeln, gebrauchtem Spielzeug und Bildkarten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verkäufer von gebrauchten Bierdeckeln kann Gewerbetreibender sein, §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; 2 Abs. 1 S. 3 UStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 2 Abs 1 Satz 1
    Frage der unternehmerischen Tätigkeit mit Handel von Bierdeckeln, Bildkarten u.Ä. unter anderem über die Auktionsplattform eBay

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Frage der unternehmerischen Tätigkeit mit Handel von Bierdeckeln, Bildkarten u.Ä. unter anderem über die Auktionsplattform eBay

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Steuerhinterziehung: Steuern und der Verkauf auf eBay

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bierdeckel: sammeln fürs Finanzamt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mit Bierdeckel eBay-Umsätze zwischen 18.000 und 66.000 Euro

  • lto.de (Kurzinformation)

    EBay Versteigerung: Verkauf von Bierdeckelsammlung ist steuerpflichtig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig - eBay-Recht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verkauf einer Bierdeckelsammlung bei eBay kann umsatzsteuerpflichtig sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Umsatzsteuerpflicht bei Vielzahl von Privatverkäufen über eBay

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Der Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verkauf von Schmuckstücken über "ebay"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bierdeckel-Handel bei eBay - Wer regelmäßig mit eBay-Verkäufen Gewinn erzielt, handelt gewerblich und muss entsprechend Steuern zahlen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Privater Ebay-Verkauf: Abgrenzung zum gewerblichen Handel

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Kontinuierlicher Verkauf der geerbten Bierdeckel-Sammlung unterliegt Steuerpflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auflösung von Gegenstandssammlung über eBay ggf. umsatzsteuerpflichtig

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Privatgegenständen auf eBay

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Der Verkauf von Bierdeckeln über ebay kann teuer werden

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Umsätze aus Verkauf von Bierdeckeln i.H.v. 66.000 EUR

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei der Veräußerung privater Sammlungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig - Intensive und langjährige Verkaufsaktivitäten führen zur Einstufung als Unternehmer und Gewerbetreibender

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Abgrenzung einer rein privaten Vermögensverwaltung von unternehmerischem Handeln gemäß § 2 Abs. 1 UStG beim Verkauf einer privaten Sammlung bei Ebay

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 440
  • EFG 2015, 1103
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 26.04.2012 - V R 2/11

    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" - Auslegung

    Auszug aus FG Köln, 04.03.2015 - 14 K 188/13
    Er beruft sich auf das Urteil des BFH vom 26.04.2012 V R 2/11, BStBl II 2012, 634.

    a) Bei richtlinienkonformer Anwendung dieser Legaldefinition muss dabei eine wirtschaftliche Tätigkeit i.S. des Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWGausgeübt werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18.12.2008 V R 80/07, BStBl II 2011, 292, unter II.1.; vom 11.04.2008 V R 10/07, BStBl II 2009, 741, unter II.1.; vom 26.04.2012 V R 2/11, BStBl II 2012, 634, Rn. 32).

    Derartige Vorgänge können nämlich als solche grundsätzlich keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne dieser Richtlinie darstellen" (vgl. EuGH-Urteil vom 21.10.2004 C-8/03, BBL, Slg. 2004, I-10157 Rn. 39; BFH-Urteil in BStBl II 2012, 634, Rn. 34).

    Dabei ist eine Reihe verschiedener (nicht abschließend festgelegter) Kriterien zu würdigen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Nachhaltigkeit der Einnahmeerzielung sprechen können (z.B. BFH-Urteile in BStBl II 2011, 524, unter II.2.; in BStBl II 2012, 634, Rn. 35).

    Insbesondere sind zu würdigen: die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden, die Vielfalt des Warenangebots (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2012, 634, Rn. 39), das Unterhalten eines Geschäftslokals (BFH-Urteil in BStBl II 2011, 524, unter II.2., m.w.N.).

    Es handelte sich damit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse um eine intensive und langfristige Verkaufstätigkeit unter Nutzung bewährter Vertriebsmaßnahmen ("eBay"-Plattform), die deshalb als nachhaltig i.S. des § 2 Abs. 1 UStG zu beurteilen ist (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2012, 634, Rn. 38).

    dd) Soweit der Kläger unter Berufung auf das BFH-Urteil in BStBl II 2012, 634, Rn. 39, geltend macht, er sei schon deshalb kein Unternehmer, weil er anders als in dem Urteil kein breites Spektrum von Waren im Internet angeboten habe, ist dem nicht zu folgen.

  • BFH, 29.06.1987 - X R 23/82

    1. Bei Veräußerung von Privatvermögen setzt Unternehmereigenschaft Verhalten wie

    Auszug aus FG Köln, 04.03.2015 - 14 K 188/13
    Unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile zum Verkauf privater Sammlungen (Urteile vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524; vom 29.06.1987 X R 23/82, BStBl II 1987, 744; vom 16.07.1987 X R 48/82, BStBl II 1987, 752) machte der Kläger weiter geltend, dass er kein Unternehmer sei.

    c) Der Bundesfinanzhofs (Urteile vom 29.06.1987 X R 23/82, BStBl II 1987, 744 - Briefmarkensammler - , vom 16.07.1987 X R 48/82, BStBl II 1987 X R 48/82 - Münzsammler - und vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524 - Fahrzeugsammler) hat als nicht der Umsatzsteuer unterliegende private Vermögensverwaltung auch den Verkauf einer privaten Sammlung oder Teilen hiervon angesehen, die aufgegeben und en bloc zur Versteigerung gelangen, und zwar auch dann, wenn die Versteigerung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und die Sammlungsstücke letztlich an eine Vielzahl von Erwerbern veräußert werden.

    Schon deshalb ist der vorliegende Sachverhalt nicht mit den vom BFH in BStBl II 1987, 744 und 752, entschiedenen Fällen vergleichbar, in denen Sammlungen bzw. Teile davon en bloc aufgegeben und zur Versteigerung gegeben wurden.

    So wird in dem Urteil in BStBl II 1987, 744, unter 3., ausgeführt, die zu veräußernden Briefmarken seien, als sie dem Auktionator übersandt wurden, nicht handelsgerecht sortiert gewesen.

    Aus entsprechenden Erwägungen führt auch die Überlegung, dass Tauschvorgänge oder An- und Verkaufsvorgänge mit dem Ziel, eine Sammlung zu vervollständigen, der Qualifizierung einer Tätigkeit als nicht unternehmerischer privater Sammlertätigkeit nicht entgegenstehe, und zwar auch nicht bei ständiger Wiederholung der Vorgänge (BFH-Urteil in BStBl II 1987, 744, unter 2.), nicht zu einem anderen Ergebnis.

  • BFH, 27.01.2011 - V R 21/09

    Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit - Nachhaltigkeit

    Auszug aus FG Köln, 04.03.2015 - 14 K 188/13
    Unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile zum Verkauf privater Sammlungen (Urteile vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524; vom 29.06.1987 X R 23/82, BStBl II 1987, 744; vom 16.07.1987 X R 48/82, BStBl II 1987, 752) machte der Kläger weiter geltend, dass er kein Unternehmer sei.

    c) Der Bundesfinanzhofs (Urteile vom 29.06.1987 X R 23/82, BStBl II 1987, 744 - Briefmarkensammler - , vom 16.07.1987 X R 48/82, BStBl II 1987 X R 48/82 - Münzsammler - und vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524 - Fahrzeugsammler) hat als nicht der Umsatzsteuer unterliegende private Vermögensverwaltung auch den Verkauf einer privaten Sammlung oder Teilen hiervon angesehen, die aufgegeben und en bloc zur Versteigerung gelangen, und zwar auch dann, wenn die Versteigerung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und die Sammlungsstücke letztlich an eine Vielzahl von Erwerbern veräußert werden.

    Dabei ist eine Reihe verschiedener (nicht abschließend festgelegter) Kriterien zu würdigen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Nachhaltigkeit der Einnahmeerzielung sprechen können (z.B. BFH-Urteile in BStBl II 2011, 524, unter II.2.; in BStBl II 2012, 634, Rn. 35).

    Insbesondere sind zu würdigen: die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden, die Vielfalt des Warenangebots (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2012, 634, Rn. 39), das Unterhalten eines Geschäftslokals (BFH-Urteil in BStBl II 2011, 524, unter II.2., m.w.N.).

    Dass Zahl und Umfang der Verkäufe für sich genommen nicht allein maßgeblich sind (EuGH-Urteil Slaby und Kuæ in DStR 2011, 1417, Rn. 37), entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, derzufolge die Zahl der Geschäftsvorfälle nur eines von mehreren zu würdigenden Kriterien ist (z.B. BFH-Urteil in BStBl II 2011, 524, unter II.2.).

  • BFH, 16.07.1987 - X R 48/82

    Münzsammler in der Regel kein Unternehmer

    Auszug aus FG Köln, 04.03.2015 - 14 K 188/13
    Unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile zum Verkauf privater Sammlungen (Urteile vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524; vom 29.06.1987 X R 23/82, BStBl II 1987, 744; vom 16.07.1987 X R 48/82, BStBl II 1987, 752) machte der Kläger weiter geltend, dass er kein Unternehmer sei.

    c) Der Bundesfinanzhofs (Urteile vom 29.06.1987 X R 23/82, BStBl II 1987, 744 - Briefmarkensammler - , vom 16.07.1987 X R 48/82, BStBl II 1987 X R 48/82 - Münzsammler - und vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524 - Fahrzeugsammler) hat als nicht der Umsatzsteuer unterliegende private Vermögensverwaltung auch den Verkauf einer privaten Sammlung oder Teilen hiervon angesehen, die aufgegeben und en bloc zur Versteigerung gelangen, und zwar auch dann, wenn die Versteigerung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und die Sammlungsstücke letztlich an eine Vielzahl von Erwerbern veräußert werden.

    Dem BFH-Urteil in BStBl II 1987, 752, ist nicht zu entnehmen, welche konkreten Aktivitäten der Verkäufer zur Vorbereitung der Versteigerungen unternommen hat.

    Soweit der BFH in dem Urteil in BStBl II 1987, 752, unter 1., als Argument gegen eine unternehmerische Tätigkeit u.a. darauf abgestellt hat, dass Briefmarken, Münzen und andere Sammlungsstücke anders als Gebrauchsgegenstände, wie z.B. Teppiche, nur einen Liebhaberwert hätten und deshalb regelmäßig anzunehmen sei, dass sie aus privaten Gründen zusammengetragen werden, führt dies nicht zu einer anderen Beurteilung.

  • BFH, 24.08.2010 - VII R 10/10

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz nur für Mineralien von nachgewiesener Seltenheit -

    Auszug aus FG Köln, 04.03.2015 - 14 K 188/13
    Der Nachweis, dass es sich tatsächlich um ein Sammlungsstück in diesem Sinne handelt, ist für jedes Einzelstück zu erbringen (BFH-Urteil vom 24.08.2010 VII R 10/10, BFH/NV 2011, 345).
  • BFH, 07.07.1998 - VII R 118/96

    Zollrechtlich freier Verkehr - Abfertigung eines Züricher Wellenschranks -

    Auszug aus FG Köln, 04.03.2015 - 14 K 188/13
    Die Vergleichbarkeit mit Museumsexponaten genügt nicht; erforderlich ist die besondere Eignung zur Darstellung einstiger Sitten und Gebräuche (BFH-Urteile vom 07.07.1998 VII R 118/96, BStBl II 1998, 768; VII R 119/96 BFH/NV 1999, 89; VII R 120/96, BFH/NV 1999, 232).
  • BFH, 07.07.1998 - VII R 120/96

    Zollrechtlich freier Verkehr - Abfertigung eines Züricher Wellenschranks -

    Auszug aus FG Köln, 04.03.2015 - 14 K 188/13
    Die Vergleichbarkeit mit Museumsexponaten genügt nicht; erforderlich ist die besondere Eignung zur Darstellung einstiger Sitten und Gebräuche (BFH-Urteile vom 07.07.1998 VII R 118/96, BStBl II 1998, 768; VII R 119/96 BFH/NV 1999, 89; VII R 120/96, BFH/NV 1999, 232).
  • BFH, 07.07.1998 - VII R 119/96

    Einfuhrumsatzsteuer bei Sammlungsstücken

    Auszug aus FG Köln, 04.03.2015 - 14 K 188/13
    Die Vergleichbarkeit mit Museumsexponaten genügt nicht; erforderlich ist die besondere Eignung zur Darstellung einstiger Sitten und Gebräuche (BFH-Urteile vom 07.07.1998 VII R 118/96, BStBl II 1998, 768; VII R 119/96 BFH/NV 1999, 89; VII R 120/96, BFH/NV 1999, 232).
  • BFH, 22.09.2010 - VI R 54/09

    Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach §

    Auszug aus FG Köln, 04.03.2015 - 14 K 188/13
    Der Nachweis, dass es sich tatsächlich um ein Sammlungsstück in diesem Sinne handelt, ist für jedes Einzelstück zu erbringen (BFH-Urteil vom 24.08.2010 VII R 10/10, BFH/NV 2011, 345).
  • EuGH, 06.05.2010 - C-94/09

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus FG Köln, 04.03.2015 - 14 K 188/13
    Bei der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 UStG ist zu berücksichtigen, dass die Tatbestände des § 12 Abs. 2 UStG als Ausnahmeregelungen eng auszulegen sind (EuGH-Urteile vom 06.05.2010 C 94/09, Kommission/Frankreich, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2010, 977; vom 18.03.2010 C-3/09, Erotic Center, Slg. 2010, I-2361, m.w.N.) und dass der Steuerpflichtige die Feststellungslast für das Vorliegen der Merkmale der Steuerermäßigung trägt.
  • EuGH, 18.03.2010 - C-3/09

    Erotic Center - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 12 Abs. 3 Buchst. a -

  • BFH, 11.02.1999 - V R 27/97

    Verpachtung eines Eigenjagdbezirks

  • BFH, 24.11.1992 - V R 8/89

    Nachhaltige Tätigkeit bei Veräußerung von Kunstsammlung durch Erben

  • BFH, 11.04.2008 - V R 10/07

    Vorsteuerabzug beim Erwerb einer Photovoltaikanlage?

  • BFH, 18.12.2008 - V R 80/07

    Privater Stromerzeuger als Unternehmer: BFH gewährt Vorsteuerabzug aus der

  • EuGH, 21.10.2004 - C-8/03

    DIE TÄTIGKEIT DER INVESTMENTGESELLSCHAFTEN MIT VARIABLEM GRUNDKAPITAL IST EINE

  • EuGH, 29.04.2004 - C-77/01

    EDM

  • BFH, 09.09.1993 - V R 24/89

    Veräußerungen von Gegenständen, die von Todes wegen erworben worden sind, fallen

  • EuGH, 15.09.2011 - C-180/10

    Slaby - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Begriff des

  • BFH, 07.09.2006 - V R 6/05

    Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und

  • EuGH, 04.12.1990 - C-186/89

    Van Tiem / Staatssecretaris van Financiën

  • BFH, 12.05.2022 - V R 19/20

    Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines

    In Anbetracht der Tatsache, dass die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (FG Köln, Urteil vom 04.03.2015 - 14 K 188/13, EFG 2015, 1103, und Niedersächsisches FG, Beschluss vom 26.05.2010 - 4 V 210/09, juris) den Ansatz von Betriebsausgaben mit Werten von 40 % bzw. 80 % des Nettoumsatzes für angemessen befunden habe, sei eine Schätzung der Betriebsausgaben bei der Einkommensteuer- und Gewerbesteuerfestsetzung von 60 % des Nettoumsatzes gerechtfertigt.
  • FG Hessen, 19.07.2018 - 2 K 1835/16

    § 15 EStG

    Stellt man auf das Gesamtbild der Verhältnisse wie die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens der Kläger, die Höhe der erzielten Entgelte durch die eBay-Auktionen, die Beteiligung am Markt und die Anzahl der ausgeführten Umsätze ab, so war die Klägerin mit Gewinnerzielungsabsicht gewerblich tätig und trat auch als Unternehmerin im Sinn des Umsatzsteuerrechts auf (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26.4.2012 V R 2/11, Bundessteuerblatt II 2012, 634); Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26.5.2010 4 V 210/09, Juris Dokumentation; Urteil des Finanzgerichts Köln vom 4.3.2015 14 K 188/13, EFG 2015, 1103).

    In Anbetracht der Tatsache, dass die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 4.3.2015 14 K 188/13, EFG 2015, 1103; Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26.5.2010 4 V 210/09, Juris Dokumentation) jedoch den Ansatz von Betriebsausgaben in einer Spanne von 40 % bzw. 80 % des Nettoumsatzes für angemessen befunden hat, hält das Gericht im Streitfall die Schätzung von Betriebsausgaben i.H.v. 60 % des Nettoumsatzes für gerechtfertigt.

    Die Zulassung der Revision beruht darauf, dass die finanzgerichtliche Rechtsprechung den nachhaltigen Internethandel mit Gebrauchsgegenständen als gewerbliche Tätigkeit einstuft (vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 4.3.2015 14 K 188/13, EFG 2015, 1103; Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26.5.2010 4 V 210/09, Juris Dokumentation), wohingegen der nachhaltige An- und Verkauf von Wertpapieren auf eigene Rechnung nicht als gewerbliche Tätigkeit qualifiziert wird (vgl. Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 29.8.2007 3 K 5109/03 B, EFG 2008, 128).

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2018 - 4 K 1593/16

    EBay-Verkäufe als unternehmerische und gewerbliche Aktivitäten

    Damit sei die Verkaufstätigkeit als nachhaltige gewerbliche Tätigkeit im S.d. § 2 Abs. 1 UStG anzusehen, womit die Verkäufe auch als gewerbliche Tätigkeit einzustufen seien (Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 4. März 2015, 14 K 188/13, EFG 2015, 1103, und das BFH-Urteil vom 12. August 2015 XI R 43/13, BStBl II 2015, 919).

    Es handelte sich damit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse um eine intensive und langfristige Verkaufstätigkeit unter Nutzung bewährter Vertriebsmaßnahmen ("eBay"-Plattform), die deshalb als nachhaltig i.S. des § 2 Abs. 1 UStG zu beurteilen ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 2012 V R 2/11, a.a.O, und vom 12. August 2015 XI R 43/13, a.a.O.; ebenso Urteil des Finanzgerichts Köln vom 4. März 2015, 14 K 188/13, a.a.O.).

  • BFH, 17.06.2020 - X R 26/18

    Gewerbliche Händlertätigkeit bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines

    In Anbetracht der Tatsache, dass die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. FG Köln, Urteil vom 04.03.2015 - 14 K 188/13, EFG 2015, 1103, und Niedersächsisches FG, Beschluss vom 26.05.2010 - 4 V 210/09, juris) den Ansatz von Betriebsausgaben mit Werten von 40 % bzw. 80 % des Nettoumsatzes für angemessen befunden habe, sei eine Schätzung der Ausgaben von 60 % des Nettoumsatzes gerechtfertigt.
  • FG Münster, 26.11.2020 - 5 K 2113/18

    Umsatzsteuerpflichtigkeit von Verkäufen über die Internetplattform "eBay"

    Auch der Verkauf von Bierdeckeln, Sammelkarten, Überraschungseierspielzeug etc. könne umsatzsteuerpflichtig sein (vgl. z.B. FG Köln, Urteil vom 04.03.2015 - 14 K 188/13, EFG 2015, 1103 - 1108; FG Niedersachsen, Urteil vom 16.09.2010 - 16 K 315/09, BeckRS 2011, 95841).
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