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   FG München, 11.12.2007 - 14 K 4045/05   

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FG München, 11.12.2007 - 14 K 4045/05 (https://dejure.org/2007,23560)
FG München, Entscheidung vom 11.12.2007 - 14 K 4045/05 (https://dejure.org/2007,23560)
FG München, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 14 K 4045/05 (https://dejure.org/2007,23560)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    AO, HGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Erwerbers eines unter Lebenden erworbenen Handelsgeschäfts; Prüfung der Fortführung eines Handelsgeschäfts

  • Judicialis

    AO § 191 Abs. 1; ; HGB § 25 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 191 Abs. 1; HGB § 25 Abs. 1
    Haftung des Erwerbers eines unter Lebenden erworbenen Handelsgeschäfts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung des Erwerbers eines unter Lebenden erworbenen Handelsgeschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus FG München, 11.12.2007 - 14 K 4045/05
    Demgemäß hat der BGH dem fehlerhaften Vertragsschluss das Fehlen jeglichen Vertragsschlusses gleichgestellt und deshalb, gleichgültig, ob sich die Aufeinanderfolge der haftenden Unternehmensträger rechtsgeschäftlich oder nur tatsächlich vollzieht, für den Erwerb eines Handelsgeschäfts im Sinne des § 25 Abs. 1 HGB auch die rein tatsächliche Weiterführung des Handelsgeschäfts genügen lassen (vgl. zu allem BGH-Urteile vom 10. Oktober 1985 IX ZR 153/84, NJW 1986, 581;vom 4. November 1991 II ZR 85/91, NJW 1992, 911;vom 12. Februar 2001 II ZR 148/99, BGHZ 146, 374, NJW 2001, 1352).

    Dabei "lebt" das übernommene Handelsgeschäft - wie nach der Rechtsprechung des BFH zu § 75 AO (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 1985 VII R 126/80, BFH/NV 1986, 65) - auch dann noch, wenn es zum Erwerbszeitpunkt zwar eingestellt war, sich aber ohne größere Schwierigkeiten vom Erwerber wieder in Gang setzen lässt, weil die innere Unternehmensorganisation noch vorhanden ist und sich die Geschäftsbeziehungen zu den bisherigen Kunden wieder aufnehmen lassen (BGH, NJW 1992, 911).

    Denn nur so kann der Verkehr die neue nicht mehr mit der alten Firma identifizieren (BGH, NJW 1992, 911, 912) .

    Mithin ist entscheidend, ob nach der Verkehrsauffassung die neue Firma noch mit der alten identifiziert werden kann (Urteile des BGH vom 04. November 1991 II ZR 85/91, NJW 1992, 911, und des BFH vom 21. Januar 1986 VII R 179/83, BStBl II 1986, 383).

  • BGH, 12.02.2001 - II ZR 148/99

    Fortführung der bisherigen Firma

    Auszug aus FG München, 11.12.2007 - 14 K 4045/05
    Demgemäß hat der BGH dem fehlerhaften Vertragsschluss das Fehlen jeglichen Vertragsschlusses gleichgestellt und deshalb, gleichgültig, ob sich die Aufeinanderfolge der haftenden Unternehmensträger rechtsgeschäftlich oder nur tatsächlich vollzieht, für den Erwerb eines Handelsgeschäfts im Sinne des § 25 Abs. 1 HGB auch die rein tatsächliche Weiterführung des Handelsgeschäfts genügen lassen (vgl. zu allem BGH-Urteile vom 10. Oktober 1985 IX ZR 153/84, NJW 1986, 581;vom 4. November 1991 II ZR 85/91, NJW 1992, 911;vom 12. Februar 2001 II ZR 148/99, BGHZ 146, 374, NJW 2001, 1352).

    Geschieht dies unter Weiterverwendung des prägenden Teils der alten Firma, mit dem der Verkehr das übernommene Unternehmen gleichsetzt, so kann sich der Erwerber der Haftung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB nicht entziehen (BGH, BGHZ 146, 374).

  • BFH, 17.09.1991 - VII R 72/88

    Steuerrechtliches Eintreten des Erwerbers eines Handelsgeschäftes unter Lebenden

    Auszug aus FG München, 11.12.2007 - 14 K 4045/05
    Nach dieser Vorschrift haftet, wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt, für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers einschließlich sämtlicher Steuerschulden (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH vom 17. September 1991 VII R 72/88, BFH/NV 1992, 360).
  • BFH, 21.01.1986 - VII R 179/83

    Haftungsbescheid - Fortführung eines Handelsgeschäfts - Beibehaltene Firma -

    Auszug aus FG München, 11.12.2007 - 14 K 4045/05
    Mithin ist entscheidend, ob nach der Verkehrsauffassung die neue Firma noch mit der alten identifiziert werden kann (Urteile des BGH vom 04. November 1991 II ZR 85/91, NJW 1992, 911, und des BFH vom 21. Januar 1986 VII R 179/83, BStBl II 1986, 383).
  • BFH, 09.07.1985 - VII R 126/80

    Übereignung eines Unternehmens - Voraussetzung für die Übereignung eines lebenden

    Auszug aus FG München, 11.12.2007 - 14 K 4045/05
    Dabei "lebt" das übernommene Handelsgeschäft - wie nach der Rechtsprechung des BFH zu § 75 AO (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 1985 VII R 126/80, BFH/NV 1986, 65) - auch dann noch, wenn es zum Erwerbszeitpunkt zwar eingestellt war, sich aber ohne größere Schwierigkeiten vom Erwerber wieder in Gang setzen lässt, weil die innere Unternehmensorganisation noch vorhanden ist und sich die Geschäftsbeziehungen zu den bisherigen Kunden wieder aufnehmen lassen (BGH, NJW 1992, 911).
  • BGH, 28.11.2005 - II ZR 355/03

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus FG München, 11.12.2007 - 14 K 4045/05
    Selbst wenn bereits mit der Liquidation des Unternehmens begonnen worden wäre, hätte dieser Umstand keinen Haftungsausschluss zur Folge (BGH-Urteil vom 28.11.2005 II ZR 355/03, DB 2006, 444).
  • BGH, 10.10.1985 - IX ZR 153/84

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über einen Schadensersatzanspruch aus

    Auszug aus FG München, 11.12.2007 - 14 K 4045/05
    Demgemäß hat der BGH dem fehlerhaften Vertragsschluss das Fehlen jeglichen Vertragsschlusses gleichgestellt und deshalb, gleichgültig, ob sich die Aufeinanderfolge der haftenden Unternehmensträger rechtsgeschäftlich oder nur tatsächlich vollzieht, für den Erwerb eines Handelsgeschäfts im Sinne des § 25 Abs. 1 HGB auch die rein tatsächliche Weiterführung des Handelsgeschäfts genügen lassen (vgl. zu allem BGH-Urteile vom 10. Oktober 1985 IX ZR 153/84, NJW 1986, 581;vom 4. November 1991 II ZR 85/91, NJW 1992, 911;vom 12. Februar 2001 II ZR 148/99, BGHZ 146, 374, NJW 2001, 1352).
  • FG Münster, 01.07.2010 - 3 K 2689/06

    Keine Haftung für Steuerschulden eines Kleingewerbetreibenden

    Ob die Haftungsvoraussetzungen des § 25 HGB erfüllt sind, beurteilt sich nach dem maßgebenden Handelsrecht in der Auslegung durch Literatur und Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichthofs - BGH - (BFH, Urteile vom 17.09.1991 VII R 72/88, BFH/NV 1992, 360; vom 21.01.1986 VII R 179/83, BStBl. II 1986, 383; vgl. auch FG München, Urteil vom 11.12.2007 14 K 4045/05, n. v., juris).
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