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   FG Münster, 06.06.2014 - 14 K 687/10 AO   

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FG Münster, 06.06.2014 - 14 K 687/10 AO (https://dejure.org/2014,16720)
FG Münster, Entscheidung vom 06.06.2014 - 14 K 687/10 AO (https://dejure.org/2014,16720)
FG Münster, Entscheidung vom 06. Juni 2014 - 14 K 687/10 AO (https://dejure.org/2014,16720)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Anfechtung einer Grundstücksübertragung nach AnfG bei Zurückbehalt eines Wohnrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AnfG § 1 Abs 1; AO § 191 Abs 1
    Gläubigerbenachteiligung, wertausschöpfende Belastung, Anfechtung von Rechtshandlungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Duldungsbescheid - Gläubigerbenachteiligung, wertausschöpfende Belastung, Anfechtung von Rechtshandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundstücksübertragung, Zurückbehaltung eines Wohnrechts - und die Gläubigerbenachteilung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Grundstücksübertragung unter Zurückbehaltung eines Wohnrechts stellt nicht zwingend eine Gläubigerbenachteilung dar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grundstücksübertragung unter Zurückbehaltung eines Wohnrechts stellt nicht zwingend eine Gläubigerbenachteiligung dar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gläubigerbenachteiligung im Sinne des AnfG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anfechtung einer Grundstücksübertragung nach AnfG bei Zurückbehalt eines Wohnrechts

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1750
  • EFG 2014, 1567
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02

    Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers"

    Auszug aus FG Münster, 06.06.2014 - 14 K 687/10
    Diese auf der zweiten Stufe zu treffende Entscheidung ist gerichtlich nur im Rahmen des § 102 FGO auf Ermessensfehler (Ermessensfehlgebrauch bzw. Ermessensüberschreitung) überprüfbar (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 11.03.2004 - VII R 52/02, BStBl. II 2004, 579 unter II 1a m.w.N.).
  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 276/02

    Anfechtung der Übertragung eines belasteten Grundstücks; Benachteiligung der

    Auszug aus FG Münster, 06.06.2014 - 14 K 687/10
    Dabei kommt es bei Grundpfandrechten nicht auf ihren nominellen Wert, sondern auf die tatsächliche Höhe derjenigen Forderungen ab, welche durch die eingetragenen Grundpfandrechte gesichert werden (BGH, Urteil vom 20.10.2005 - IX ZR 276/02, ZInsO 2006, 151).
  • BGH, 24.09.1996 - IX ZR 190/95

    Benachteiligung der Gläubiger durch Schenkung eines mit Grundpfandrechten

    Auszug aus FG Münster, 06.06.2014 - 14 K 687/10
    Diese Rechte kann ein anderer Gläubiger pfänden und sich überweisen lassen (BGH, Urt. v. 24.09.1996 - IX ZR 190/95, ZIP 1996, 1907, 1908).
  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 129/06

    Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks durch den Schuldner als

    Auszug aus FG Münster, 06.06.2014 - 14 K 687/10
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage der objektiven Gläubigerbenachteiligung ist bei einer Anfechtung nach § 3 Abs. 2 AnfG der Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts (BGH, Urteil vom 19.05.2009 - IX ZR 129/06, ZInsO 2009, 1249).
  • OLG Hamm, 19.02.2003 - 1 WF 217/02

    Berücksichtigung im Wege vorweggenommener Erbfolge zur Verfügung gestellter

    Auszug aus FG Münster, 06.06.2014 - 14 K 687/10
    Stellt man bei der Berechnung des Werts des Wohnrechts dagegen - so wie dies z.B. das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 19.02.2003 - 1 WF 217/02, FamRZ 2004, 198 getan hat - auf die Lebenserwartung ab und nimmt eine Abzinsung mit einem Zinssatz von 5 % vor, dann beläuft sich der Wert des Wohnrechts ausgehend von einer durchschnittlichen Lebenserwartung der U 3 von 33, 6 Jahren (s. Sterbetafel 2005/2007 des Statistischen Bundesamts) auf 92.838 EUR.
  • BFH, 30.03.2010 - VII R 22/09

    Anfechtbarkeit der Bestellung von Dienstbarkeiten am eigenen Grundstück

    Auszug aus FG Münster, 06.06.2014 - 14 K 687/10
    Diese Vermögenslage muss der Vollstreckungsschuldner, der in diesen Fällen gleichzeitig auch der Anfechtungsgegner ist, bei erfolgreicher Anfechtung zu Gunsten des Fiskus nach § 11 Abs. 1 Satz 1 AnfG wieder herstellen (vgl. BFH, Urteil vom 30.03.2010 - VII R 22/09, BStBl II 2011, 327).
  • BFH, 13.06.1997 - VII R 96/96
    Auszug aus FG Münster, 06.06.2014 - 14 K 687/10
    Die Entscheidung über die Inanspruchnahme nach § 191 Abs. 1 AO ist zweigliedrig (st. Rspr. des BFH, vgl. u.a. Urteil vom 13.06.1997 - VII R 96/96, BFH/NV 1998, 4).
  • FG München, 27.09.2018 - 10 K 2927/17

    Anfechtung der Duldung der Zwangsvollstreckung nebst Leistungsgebot

    Das Nießbrauchsrecht zugunsten H sei deshalb im Rahmen einer Zwangsversteigerung in das geringste Gebot aufzunehmen oder der Nießbrauchsberechtigte sei aus dem Veräußerungserlös vorrangig zu befriedigen (FG Münster, Urteil vom 6. Juni 2014 14 K 687/10, EFG 2014, 1567).

    Doch auch wenn die Nießbrauchsrechte keine Gegenleistung darstellen, so mindern sie dennoch - da sie nicht angefochten sind - den Wert des übertragenen Grundstücks mit der Folge, dass die tatsächlich gezahlte Gegenleistung i.H.v. 37.500 EUR zur Entgeltlichkeit des Erwerbs führt (vgl. auch FG Münster, Urteil vom 6. Juni 2014 14 K 687/10 AO, EFG 2014, 1567).

  • VG Köln, 11.03.2015 - 24 K 535/13
    Nicht abzustellen ist dagegen auf den objektiven Verkehrswert, weil die Gläubiger keinen Anspruch auf den bei einer freihändigen Veräußerung zu erzielenden Verkehrswert haben, sondern lediglich auf Auskehrung des bei der Versteigerung erzielten Erlöses, abzüglich der vorrangigen Belastungen und der Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens, vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2005 - IX ZR 276/02 -, juris, Rn. 7, Beschluss vom 21. Februar 2013 - IX ZR 219/12 -, juris, Rn. 3 ff; m.w.N.; FG Münster, Urteil vom 6. Juni 2014 - 14 K 687/10 AO -, juris, Rn. 36; MünchKommAnfG, a.a.O., § 1, Rn. 104 m.w.N.
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