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   FG Köln, 19.11.1998 - 14 K 7699/96   

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FG Köln, 19.11.1998 - 14 K 7699/96 (https://dejure.org/1998,8428)
FG Köln, Entscheidung vom 19.11.1998 - 14 K 7699/96 (https://dejure.org/1998,8428)
FG Köln, Entscheidung vom 19. November 1998 - 14 K 7699/96 (https://dejure.org/1998,8428)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 374
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 10.11.2005 - IV R 13/04

    Keine Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehen wegen

    b) Wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416 unter 2. der Gründe ausgeführt hat, kommt sodann eine Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehen zwischen Besitzpersonengesellschaft und Betriebskapitalgesellschaft gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG am Bilanzstichtag (vgl. Senatsurteil vom 5. Februar 1981 IV R 87/77, BFHE 132, 549, BStBl II 1981, 432) nur nach Kriterien in Betracht, die für die Abschreibung der Beteiligung der Gesellschaft selbst auf den Teilwert gelten (gl.A. FG Köln, Urteil vom 19. November 1998 14 K 7699/96, EFG 1999, 374, rkr.).

    Der Sinn und Zweck eines unverzinslichen eigenkapitalersetzenden Darlehens liegt gerade darin, die eigene Gesellschaft von Fremdkapitalzinsen zu entlasten und somit die Krisensituation zu beseitigen (ähnlich FG Köln in EFG 1999, 374).

  • BFH, 06.11.2003 - IV R 10/01

    Teilwertabschreibung im Falle einer Betriebsaufspaltung

    Dementsprechend kommt nach Auffassung des erkennenden Senats eine Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehen zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen nur nach den oben genannten Kriterien in Betracht, die für die Abschreibung des Teilwerts der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft selbst gelten (gl.A. FG Köln, Urteil vom 19. November 1998 14 K 7699/96, EFG 1999, 374, rkr.).
  • FG Münster, 11.04.2011 - 9 K 209/08

    Teilwertabschreibungen für eine Darlehensforderung gegen eine 100 %-ige

    Allgemein für eigenkapitalersetzende Darlehen hatte zuvor das FG Köln eine Teilwertabschreibung nur unter Anwendung der für die Beteiligung geltenden Grundsätze zugelassen (vgl. FG Köln, Urteil vom 19.11.1998 14 K 7699/96, EFG 1999, 374, rkr. nach Rücknahme der Revision; evtl. ebenfalls in diese Richtung BFH-Urteil in BStBl II 2010, 274, unter II.1.d).
  • FG München, 21.12.2000 - 10 K 5234/97

    Darlehensgewährung der Gesellschafter einer Besitz-GbR an die Betriebs-GmbH als

    c) Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass nach dem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19.11.1998 14 K 7699/96 (EFG 1999, 374; BFH-Az. IV R 24/99) kapitalersetzende Darlehen nach den gleichen Grundsätzen wie Beteiligungen abzuschreiben sind.
  • FG Sachsen, 29.06.2006 - 1 K 45/03

    Auflösung einer von Anfang an zu Unrecht gebildeten Steuerrückstellung;

    Eine Ausnahme muß nach Auffassung des erkennenden Senats aber für die Bewertung eigenkapitalersetzender Darlehensforderungen gelten (so auch BFH-Urteil vom 6. November 2003 IV R 10/01, BStBl. II 2004, 416, jedenfalls für den Fall, dass zwischen Gläubiger und Schuldner eine Betriebsaufspaltung besteht; ohne diese Einschränkung FG Köln, Urteil vom 19. November 1998 14 K 7699/96, EFG 1999, 374).

    Der Gesellschafter investiert in seiner Gesellschaft aus gesellschaftlichen Gründen vielmehr bewußt in einer Situation, die bei einem fremden Darlehensgeber bereits bei Darlehenshingabe bzw. im Zeitpunkt des Stehenlassens des Darlehens zu einer Teilwertabschreibung berechtigen würde (vgl. EFG 1999, 374).

  • FG Baden-Württemberg, 19.02.2004 - 6 K 217/03

    Teilwertabschreibung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens nicht allein

    Nach den Urteilen des FG Köln vom 19. November 1998 14 K 7699/96 (EFG 1999, 374-376) und München vom 21. Dezember 2000 10 K 5234/97 (EFG 2001, 485-486, Rev. eingelegt, AZ des BFH IV R 10/01), deren Meinung der Senat teilt, sind diese eigenkapitalersetzenden Darlehen daher nach den gleichen Grundsätzen wie Beteiligungen abzuschreiben, d.h. eine Teilwertabschreibung ist erst dann möglich, wenn aufgrund der weiteren Entwicklung erkennbar ist, dass der Belebungsmaßnahme der Erfolg versagt bleiben wird.
  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2008 - 9 K 414/06

    Teilwertabschreibung auf Beteiligung und eigenkapitalersetzendes Darlehen an

    Insoweit bemisst sich eine Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehen zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen nach den oben genannten Kriterien, die für die Abschreibung des Teilwerts der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft selbst gelten (BFH-Urteile vom 06. November 2003 IV R 10/01, BStBl II 2004, 416;vom 10. November 2005 IV R 13/04, BStBl II 2006, 618; Urteil des FG Köln vom 19. November 1998 14 K 7699/96, EFG 1999, 374, rkr.).
  • FG Köln, 19.11.1998 - 14 K 7698/96

    Möglichkeit der gewinnmindernden Teilwertabschreibung im Hinblick auf

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