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   FG Baden-Württemberg, 14.01.2015 - 14 K 975/13   

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https://dejure.org/2015,20548
FG Baden-Württemberg, 14.01.2015 - 14 K 975/13 (https://dejure.org/2015,20548)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.01.2015 - 14 K 975/13 (https://dejure.org/2015,20548)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 14 K 975/13 (https://dejure.org/2015,20548)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Leistungsaustausch bei Zahlungen der Genossen einer Erzeugergenossenschaft in den Betriebsfonds für einzelbetriebliche Maßnahmen und Gebrauchsüberlassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung der Zahlungen der Genossen in einen Betriebsfonds für einzelbetriebliche Maßnahmen als auf einem steuerbaren Leistungsaustausch gegen Entgelt beruhend

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 1999, § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 2005, UStG VZ 2005, UStG VZ 2006, UStG VZ 2007
    Leistungsaustausch bei Zahlungen der Genossen einer Erzeugergenossenschaft in den Betriebsfonds für einzelbetriebliche Maßnahmen und Gebrauchsüberlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Leistungsaustausch bei Zahlungen der Genossen einer Erzeugergenossenschaft in den Betriebsfonds für einzelbetriebliche Maßnahmen und Gebrauchsüberlassung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Sachsen, 21.02.2014 - 6 K 982/09

    Zahlungen des Staatlichen Amtes für ländliche Neuordnung (SAflNK) an einem im

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.01.2015 - 14 K 975/13
    Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn durch die Zahlung lediglich eine aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemein politischen Gründen erwünschte Tätigkeit des Zahlungsempfängers gefördert werden soll (Urteile des BFH vom 26. September 2012 V R 22/11, BFH/NV 2013, 486 und des Sächsischen FG vom 21. Februar 2014 6 K 982/09, juris).
  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.01.2015 - 14 K 975/13
    Im Übrigen ist es für den Zusammenhang zwischen Leistung und Zahlung unerheblich, dass auch andere Genossen eine Nutzungsmöglichkeit erhalten und damit von der Leistung der Klägerin profitieren (BFH-Urteil vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BStBl II 2009, 486).
  • BFH, 22.07.1999 - V R 74/98

    Städtische Zuschüsse an einen Verkehrsverein

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.01.2015 - 14 K 975/13
    Soll der Zahlungsempfänger mit dem Zuschuss nur unterstützt werden, damit er seine unternehmerische Tätigkeit überhaupt ausüben kann, fehlt es an der erforderlichen Verknüpfung zwischen einer Leistung an den Zahlenden und der Zahlung (BFH-Urteil vom 22. Juli 1999 V R 74/98, BFH/NV 2000, 240).
  • BFH, 13.11.1997 - V R 11/97

    Öffentlicher Zuschuß zum Bau einer Tiefgarage

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.01.2015 - 14 K 975/13
    Der die Zahlung Leistende muss als Leistungsempfänger anzusehen sein, also aufgrund der Tätigkeit des Zahlungsempfängers einen individualisierbaren Vorteil erhalten (BFH-Urteil vom 13. November 1997 V R 11/97, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1998, 169).
  • BFH, 26.09.2012 - V R 22/11

    Ausfuhrerstattung nach VO Nr. 1255/1999 ist kein Entgelt eines Dritten i. S. d. §

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.01.2015 - 14 K 975/13
    Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn durch die Zahlung lediglich eine aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemein politischen Gründen erwünschte Tätigkeit des Zahlungsempfängers gefördert werden soll (Urteile des BFH vom 26. September 2012 V R 22/11, BFH/NV 2013, 486 und des Sächsischen FG vom 21. Februar 2014 6 K 982/09, juris).
  • EuGH, 21.03.2002 - C-174/00

    Kennemer Golf

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.01.2015 - 14 K 975/13
    Eine steuerbare Leistung gegen Entgelt liegt stets dann vor, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich dieser Zusammenhang aus einem zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnis ergibt (bspw. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - vom 21. März 2002 C-174/00, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2002, Beilage 3, 95 und des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Oktober 2008 XI R 59/07, BFH/NV 2009, 324).
  • BFH, 29.10.2008 - XI R 59/07

    Leistungsaustausch - Entgeltliche Leistungen eines Vereins gegenüber Mitgliedern

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.01.2015 - 14 K 975/13
    Eine steuerbare Leistung gegen Entgelt liegt stets dann vor, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich dieser Zusammenhang aus einem zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnis ergibt (bspw. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - vom 21. März 2002 C-174/00, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2002, Beilage 3, 95 und des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Oktober 2008 XI R 59/07, BFH/NV 2009, 324).
  • BFH, 13.06.2018 - XI R 5/17

    EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht bei Subventionen

    Diese Lieferungen erfolgten --was zwischen den Beteiligten unstreitig ist-- gegen Entgelt (vergleiche auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. August 2012 6 K 1193/10, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2013, 1047; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Januar 2015 14 K 975/13, juris, jeweils zu Fällen der Nutzungsüberlassung).
  • BFH, 22.01.2020 - XI R 26/19

    Über einen Betriebsfonds gezahlte Zuschüsse der EU zur Anschaffung von

    Diese Lieferungen erfolgten --was zwischen den Beteiligten unstreitig ist-- gegen Entgelt (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.08.2012 - 6 K 1193/10, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2013, 1047; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.01.2015 - 14 K 975/13, juris, jeweils zu Fällen der Nutzungsüberlassung).
  • BFH, 13.06.2018 - XI R 6/17

    EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht bei Subventionen

    Diese Lieferungen erfolgten --was zwischen den Beteiligten unstreitig ist-- gegen Entgelt (vergleiche auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. August 2012 6 K 1193/10, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2013, 1047; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Januar 2015 14 K 975/13, juris, jeweils zu Fällen der Nutzungsüberlassung).
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