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LG Düsseldorf, 04.07.2016 - 14 KLs 2/15 |
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Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 04.07.2016 - 14 KLs 2/15
- OLG Düsseldorf, 19.05.2017 - 1 Ws 2/17
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 19.05.2017 - 1 Ws 2/17
Verhandlungsdauer als maßgebliches Kriterium für die Bestimmung der angemessenen …
Die sofortige Beschwerde des Rechtsanwalts gegen den Beschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Düsseldorf vom 4. Juli 2016 (14 KLs 2/15) wird als unbegründet verworfen.Rechtsanwalt macht als Pflichtverteidiger, zu dessen Gunsten 12.897,70 Euro Gebühren und Auslagen festgesetzt worden sind (Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 14 KLs 2/15; Senat, Beschluss vom 18. Mai 2017 - III-1 Ws 33 - 34/17), die höheren Gebühren eines Wahlverteidigers nebst Zinsen geltend.