Weitere Entscheidung unten: LG Dresden, 29.04.2013

Rechtsprechung
   LG Dresden, 22.11.2011 - 14 KLs 204 Js 41068/08 (2)   

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https://dejure.org/2011,5290
LG Dresden, 22.11.2011 - 14 KLs 204 Js 41068/08 (2) (https://dejure.org/2011,5290)
LG Dresden, Entscheidung vom 22.11.2011 - 14 KLs 204 Js 41068/08 (2) (https://dejure.org/2011,5290)
LG Dresden, Entscheidung vom 22. November 2011 - 14 KLs 204 Js 41068/08 (2) (https://dejure.org/2011,5290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Beweisverwertungsverbot, Zeuge, Rechtskreistheorie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schwerwiegender Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81c Abs. 5 StPO kann zu einem Verwertungsverbot führen; Verwertungsverbot bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81c Abs. 5 StPO

  • strafverteidiger-sachsen.de

    Verwertungverbot bei Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81c Abs.5 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81c Abs. 5
    Schwerwiegender Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81c Abs. 5 StPO kann zu einem Verwertungsverbot führen; Verwertungsverbot bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81c Abs. 5 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot trotz Rechtskreistheorie - so macht man es in Dresden…..

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

    Auszug aus LG Dresden, 22.11.2011 - 14 KLs 204 Js 41068/08
    Bei der Entscheidung war sich die Kammer bewusst, dass nicht jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, sondern die Frage jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden ist (BGHSt 44, 243, 249).

    Allerdings kann insbesondere auch die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers ein Verwertungsverbot nach sich ziehen (BGHSt 44, 243, 249).

  • BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme zum Nachweis einer

    Auszug aus LG Dresden, 22.11.2011 - 14 KLs 204 Js 41068/08
    Auch hat die Kammer berücksichtigt, dass der einfachrechtliche Richtervorbehalt des § 81c StPO nicht zum Bereich des rechtsstaatlich Unvertichtbaren gehört, sondern auf einer Entscheidung des Gesetzgebers, nicht auf einer zwingenden verfassungsrechtlichen Vorgabe beruht (vgl. zu § 81a StPO : BVerfG vom 10.06.2010, Az. 2 BvR 1596/10 u.a.).
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Rechtsprechung
   LG Dresden, 29.04.2013 - 14 KLs 204 Js 41068/08   

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https://dejure.org/2013,9387
LG Dresden, 29.04.2013 - 14 KLs 204 Js 41068/08 (https://dejure.org/2013,9387)
LG Dresden, Entscheidung vom 29.04.2013 - 14 KLs 204 Js 41068/08 (https://dejure.org/2013,9387)
LG Dresden, Entscheidung vom 29. April 2013 - 14 KLs 204 Js 41068/08 (https://dejure.org/2013,9387)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Strafverfahren gegen Yves L. u. a. wegen Bildung krimineller Vereinigungen

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Jenseits der Dritten Halbzeit - Hooligans Elbflorenz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Strafverfahren gegen fünf Mitglieder der "Hooligans Elbflorenz" wegen Bildung krimineller Vereinigungen - Mitglieder zu Freiheitsstrafen von neun Monaten bis zu vier Jahren verurteilt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 4-IV-18
    Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden verurteilte diese mit Urteil vom 29. April 2013 (14 KLs 204 Js 41068/08) u.a. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.

    Nach der durch den BGH unbeanstandet gebliebenen Subsumtion des Landgerichts im Parallelverfahren 14 KLs 204 Js 41068/08 sei die Gruppierung "H." als kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB anzusehen.

    Nach den beanstandungsfrei durchgeführten Ermittlungen stehe fest, dass sich der Beschwerdeführer an einer näher genannten sogenannten Drittortauseinandersetzung beteiligt habe, weswegen auf die Feststellungen im Urteil des Landgerichts Dresden zum Verfahren 14 KLs 204 Js 41068/08 verwiesen werde.

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